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Die Operation verlief gut, die Bestrahlung ebenfalls. Vom Brustkrebs ist nichts mehr übrig. Doch auch nach der abgeschlossenen Therapie stehen regelmäßige ärztliche Untersuchungen auf dem Plan: Die Nachsorge zielt vor allem darauf ab, eine mögliche Rückkehr des Krebses in der Brust oder den benachbarten Lymphknoten rechtzeitig zu entdecken. Denn tritt der Tumor an der ursprünglichen Stelle wieder auf und wird das schnell erkannt, lässt er sich meist sehr effektiv behandeln.

Zudem sind die Nachsorgeuntersuchungen sinnvoll, um mögliche Nebenwirkungen der Tumortherapie festzustellen und dann geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dabei geht es zum Beispiel um Probleme wie wechseljahresartige Beschwerden, Knochenschwund (Osteoporose) oder ein Lymphödem des Armes. Fühlen sich Patientinnen und Patienten schlapp und müde, sollten sie nicht versuchen, das wegzustecken, sondern ebenfalls bei der Nachsorgeuntersuchung ansprechen.

Außerdem können Rehabilitationsmaßnahmen und psychosoziale Hilfestellungen geplant und koordiniert werden, sobald die Erstbehandlung abgeschlossen ist.

Abstand der Nachsorgeuntersuchungen

Die Kontrolluntersuchungen bei der niedergelassenen Frauenärztin oder dem Frauenarzt erfolgen in den ersten drei Jahren nach Abschluss der Brustkrebsbehandlung im Abstand von drei Monaten. Bis zum fünften Jahr finden die Kontrollen dann alle sechs Monate statt, danach jährlich.

Inhalt der Nachsorgeuntersuchungen

Die Nachsorge findet meist in der frauenärztlichen Praxis statt. Im Mittelpunkt der Termine steht das Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin. Dabei wird die Frau ausführlich nach ihrem körperlichen und seelischen Befinden befragt. Zur Nachsorge gehört außerdem die körperliche Untersuchung. Zusätzlich kann der Frauenarzt oder die Frauenärztin jährlich eine Mammografie veranlassen und bei Beschwerden der Brust einen Ultraschall machen.

Weitere Diagnosemaßnahmen sind meistens besonderen Fragestellungen vorbehalten, etwa bei Verdacht auf einen Rückfall, Metastasen oder natürlich auch eine andere Erkrankung.

Wenn Sie Auffälligkeiten an der Brust oder am Brustkorb feststellen, sollten Sie Ihren behandelnden Arzt oder die Ärztin unverzüglich informieren - und nicht auf die nächste Nachsorgeuntersuchung warten.

Wenn der Arzt oder die Ärztin bestimmte Untersuchungen anordnet, werden die Kosten dafür üblicherweise von den Krankenkassen übernommen.

Einmal pro Monat nach der Regelblutung, wenn das Gewebe weich und weniger durchblutet ist, sollten die Betroffenen an die Selbstuntersuchung der Brust denken.

Beratende Expertin:

Dr. Kathrin Stewen

Sie ist zertifizierte „senior breast surgeon“ und hat die stellvertretende Leitung des familiären Brust- und Eierstockkrebszentrums der Uniklinik Mainz inne.

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Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann eine ärztliche Beratung nicht ersetzen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine individuellen Fragen beantworten.