Zahnarztbesuche wieder unbedenklich?
Auf dem Zahnarztstuhl ist der Kontakt zwischen Arzt, Patient und medizinischen Fachangestellten eng. Deshalb hatten Experten zu Hochzeiten der Corona-Pandemie empfohlen: Wer keine Zahnschmerzen hat, sollte auf nicht unbedingt notwendige Besuche beim Zahnarzt besser verzichten – um alle zu schützen. Inzwischen scheint ein Besuch wieder unbedenklich: "Nehmen Sie die Corona-Krise nicht zum Anlass, notwendige Behandlungen und Vorsorgeuntersuchungen zu verschieben. In allen Zahnarztpraxen werden strenge Hygienevorschriften eingehalten, die der aktuellen Situation angepasst sind", heißt es auf der Website der Bundeszahnärztekammer.
Sauger reduzieren Sprühnebel
Weil sich die neuartigen SARS-CoV-2-Viren in den ersten Tagen nach einer Infektion zuerst im Rachenraum stark vermehren, könnten sie zum Beispiel beim Bohren oder Zahnreinigen in die Luft gelangen, wenn sich mit Wasser ein feiner Nebel bildet. "Dieses Gemisch wird aber fast gänzlich sofort abgesaugt", betont Professor Christoph Benz von der bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) Mitte Juni.
Sein Verband hatte schon Ende April Entwarnung gegeben. Zuvor waren viele Patienten den Praxen ferngeblieben, wie eine bundesweite Online-Befragung der Bundeszahnärztekammer von über 2700 Mitgliedern ergeben hatte: Demnach war die Auslastung der Praxen im April zeitweise um mehr als 50 Prozent gesunken, ihre Öffnungszeiten um beinahe die Hälfte reduziert worden. Dies sei zwar mehr Stimmungsbild als repräsentative Umfrage. Aber dennoch.
Strenge Vorschriften für das Personal
Zum Schutz aller Beteiligten sind die Vorschriften streng: Neben Handschuhen und chirurgischem Mund-Nasenschutz sollen die Zahnärzte und Arzthelfer eine Schutzbrille tragen, um auch die Augenschleimhaut zu schützen, heißt es im Leitfaden zum Risikomanagement in Zahnarztpraxen vom Deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ). Ein Visier könne die Sicherheit zusätzlich erhöhen. Weiterhin gilt für Patienten, die Symptome haben, begründete Verdachtsfälle sind oder bestätigt an Covid-19 erkrankt, nicht in die Praxis zu kommen. Sie sollen sich stattdessen telefonisch beim Zahnarzt melden.
Besteht ein zahnmedizinischer Notfall, werden sie laut Bundeszahnärztekammer in speziell eingerichteten Kliniken oder Schwerpunktpraxen behandelt. Sind unaufschiebbare zahnärztliche Behandlungen in der zahnärztlichen Praxis erforderlich, gelten über die üblichen Hygienemaßnahmen laut Bundeszahnärztekammer spezielle Vorsichtsmaßnahmen, damit diese Patienten etwa räumlich und organisatorisch von den anderen getrennt sind.
Vorab telefonische Befragung
Bei der telefonischen Terminvereinbarung wird laut DAHZ vorab das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 erfragt. Beim Termin selbst sollte dann vor der Behandlung eine antimikrobielle Mundspülung erfolgen. Neben speziellen Desinfektionsempfehlungen raten die Experten den Ärzten, auf aerosol-produzierende Behandlungsmaßnahmen zu verzichten, zu denen etwa Pulverstrahlgeräte gehören. Christoph Benz von der Bayerischen Landeszahnärztekammer hingegen hält auch sie inzwischen unter den bekannten Schutzmaßnahmen für unbedenklich.
Patienten könnten sämtliche Behandlungen wieder machen lassen, ohne Angst vor einer Infektion haben zu müssen, betont er. Zumal auch alle Praxismitarbeiter bei grippeähnlichen Symptomen laut DAHZ zu Hause bleiben, das Gesundheitsamt kontaktieren und einen Abstrich machen sollten, um SARs-CoV-2 auszuschließen. Gleichzeitig weist Benz darauf hin, wie wichtig weiterhin sei, sich an die inzwischen ganz normalen Hygienevorschriften zu halten: beim Betreten der Praxis also eine Maske tragen, sich die Hände zu waschen oder zu desinfizieren, Abstand zu halten, in die zu Armbeuge niesen und gebrauchte Taschentücher sofort zu entsorgen. Die gelten natürlich für beide Seiten – für Patienten wie für Mitarbeiter.