Corona-Bürgertest: Für diese Gruppen bleibt er kostenlos

Corona-Bürgertests kosten seit 30. Juni 2022 für die meisten Bürgerinnen und Bürger drei Euro.
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Während sich bislang alle Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal pro Woche kostenlos auf Corona testen lassen konnten, müssen viele seit dem 30. Juni 2022 je drei Euro oder mehr dafür zahlen. Dabei handelt es sich um einen bezuschussten Test der Bundesregierung. Sie übernimmt 6,50 Euro pro Test. Gewisse Gruppen sind von dieser Regelung ausgenommen. Für sie bleibt der Test kostenlos.
Wer darf sich weiterhin kostenlos testen lassen?
Kostenlose Schnelltests an offiziellen Teststellen oder in Apotheken soll es in Zukunft weiterhin für bestimmte Personengruppen geben, auch wenn sie keine Symptome haben. Laut der aktualisierten Corona-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zählen dazu:
- Kinder unter fünf Jahre
- Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Drittel ihrer Schwangerschaft
- Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen
- Personen, die aktuell an Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den vergangen drei Monaten teilgenommen haben
- Menschen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Corona-Infektion in Isolierung befinden, wenn der Test zur Beendigung der Qurantäne erforderlich ist
- Haushaltsangehörige von Infizierten
- Pflegende Angehörige sowie Assistentinnen und Assistenten, die von Menschen mit Behinderungen angestellt sind (im Rahmen eines persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX)
Wer muss drei Euro zahlen?
Mit drei Euro Zuzahlung sollen Bürgertests in weiteren Fällen zu haben sein:
- Vor Veranstaltungsbesuchen in Innenräumen (am selben Tag der Testung)
- Vor dem Besuch von Menschen ab 60 Jahren oder einer Person mit Vorerkrankung mit hohem Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken (am selben Tag der Testung)
- Nach Risikokontakten bei einer Warnung auf der Corona-App
Laut Bundesgesundheitsministerium regelt die neue Testverordnung nur die Tests asymptomatischer Personen. Mit Covid-19-Symptomen hat man also keinen Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest. Man muss den Test selbst bezahlen oder die hausärzliche Praxis muss das Testen übernehmen.
Wer also nicht die Zugehörigkeit zu einer der oben aufgelisteten Gruppen nachweisen kann, muss damit rechnen, mehr als drei Euro für den Bürgertest zahlen zu müssen. Viele Testzentren verlangen zwischen zehn und 15 Euro.
Wer keinen schriftlichen Nachweis über seinen Test braucht, sondern einfach Gewissheit will, sollte bedenken, dass Selbsttests aus Drogerie-Märkten oder Apotheken weitaus günstiger sind.
Wie weise ich nach, dass ich Anspruch auf einen kostenlosen Test habe?
Wer zu einer der kostenbefreiten Gruppen gehört, benötigt einen entsprechenden Nachweis – etwa einen Ausweis oder Pass, Bescheinigungen, Vordrucke oder Attests. Bei Kindern unter fünf Jahren reicht beispielsweise der Ausweis, der das Alter bestätigt.
Laut der Webseite des BMG kann bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern ein kostenloser Test vor Ort durchgeführt werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber glaubhaft gemacht. Als Nachweis bei der Teststelle bietet das BMG ein Musterformular zum Herunterladen an.
Muss ich auch für den Drei-Euro-Test einen Nachweis liefern?
Ja. Auch für die Tests mit Eigenbeteiligung ist ein Nachweis des Bedarfs notwendig. Dafür kann man etwa die Eintrittskarte der Veranstaltung vorzeigen oder die rote Anzeige in der Corona-Warn-App. Wer sich mit einer Person mit erhöhtem Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf treffen möchte, bestätigt das bei der Teststelle am besten per Selbstauskunft.
Wo kann man sich testen lassen?
Sowohl die kostenlosen Bürgertests als auch die Drei-Euro-Tests werden wie bisher in den offiziellen Teststellen und Apotheken durchgeführt. Vor Ort muss man in beiden Fällen den Anlass des Tests in eine Liste eintragen. Eine Corona-Teststelle finden Sie zum Beispiel über die Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Die Länder könnten Testkosten übernehmen
Die fehlenden drei Euro pro Test könnten aus den Länderkassen bezahlt werden, damit der Bürgertest auch in Zukunft für alle kostenlos bleibt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnte laut einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur: „Infektionsschutz darf nicht vom Geldbeutel anhängen.“ Die Länder müssten ihre Verantwortung wahrnehmen und die drei Euro übernehmen. Die Länder-Ressortchefs hätten bei einer Konferenz mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach jedoch schon signalisiert, dass es dafür keine finanziellen Kapazitäten gebe.