Apotheken: Umfassende Leistung vor Ort
Verunsicherte Kunden und Sicherheitsabstand. Lieferengpässe und Botendienste. Verschärfte Hygienemaßnahmen und Schichtarbeit: Deutschlands Apotheken leisten in der Corona-Krise Gewaltiges, zählen zu Recht zu den systemrelevanten Einrichtungen. Eine Erkenntnis, die sich der Krise sei Dank inzwischen auch in Politik und Öffentlichkeit durchgesetzt hat: Wie sehr die Deutschen gerade in Krisenzeiten ihrer Apotheke vor Ort vertrauen, zeigt eine repräsentative Online-Umfrage im Auftrag des Wort&Bild Verlags unter 1075 Teilnehmern zwischen 16 und 75 Jahren.
Bestnoten für die Apotheke
In puncto Service, Verlässlichkeit und Beratung schnitten die Apotheken hervorragend ab: 92 Prozent der Befragten schätzen es sehr, dass die Arzneimittelexperten in der momentanen Zeit die Nahversorgung in Sachen Gesundheit aufrechterhalten. Unter denen, die in den vergangenen vier Wochen eine Apotheke aufgesucht hatten, lag der Wert sogar bei 96 Prozent. 91 Prozent der Befragten sind froh, eine Apotheke in der Nähe zu wissen, auf die sich verlassen können. 89 Prozent sind den Mitarbeitern der Apotheke dankbar, dass sie auch in schwierigen Zeiten mit Rat und Tat bereitstehen. Und 86 Prozent sind sich bewusst, dass man der Apotheke vor Ort dabei voll vertrauen kann.
Besonders erfreulich: Trotz der aktuellen Krisensituation mit teilweise massiven Lieferengpässen haben 80 Prozent der Befragten in der Apotheke alle benötigten Medikamente erhalten. "Die Umfrage macht deutlich, dass die Menschen die Leistungen der Apotheken sehr wohl wahrnehmen", kommentiert Verlagschef Andreas Arntzen die Ergebnisse. "Sie sind ein enorm wichtiger Baustein unseres Gesundheitssystems und gewissermaßen das Rückgrat der Gesundheits-Nahversorgung." Was für viele im Alltag selbstverständlich sei, entfalte oft erst in Krisenzeiten seine wirkliche Relevanz für die Gesellschaft.
Zusätzliche Befugnisse für Apotheker
Dr. Christian Ude, Apothekeninhaber aus Darmstadt, bestätigt: "Immer häufiger bringen uns Kunden kleine Aufmerksamkeiten mit und bedanken sich für unseren Einsatz." Offenbar hat mittlerweile auch die Politik die Bedeutung der Apotheken vor Ort erkannt. Denn um die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung in Pandemiezeiten sicherzustellen, hat das Bundesgesundheitsministerium die Apotheker nun mit zusätzlichen Befugnissen ausgestattet.
Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung enthält vorübergehende Ausnahmeregelungen und Ergänzungen zu bestehenden Gesetzen, etwa dem Apothekengesetz, der Apothekenbetriebsordnung oder der Arzneimittelpreisverordnung. Ziel ist es, die Zahl der Patientenkontakte mit Apotheken und Arztpraxen zu reduzieren – und somit das Infektionsrisiko. Dafür muss ausnahmsweise sogar das Wirtschaftlichkeitsgebot zurücktreten.
Effektivere Handungsmöglichkeiten
Für die Apotheken bedeuten die Ausnahmeregelungen eine große Erleichterung ihrer täglichen Arbeit: "Wir stehen im Kampf gegen das Coronavirus mit an der Front und können jetzt effektiver handeln", erklärt der Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Friedemann Schmidt, in einer Stellungsnahme zur geplanten Verordnung.
Die Regelungen entsprächen weitestgehend den Vorschlägen der Apothekerschaft für die Absicherung der Versorgung, erlaubten es, die Zahl der Patientenkontakte in der Apotheke zu verringern und Risikogruppen zu schützen. "Zusätzliche Spielräume bei der Arzneimittelabgabe verhindern, dass Patienten bei einem Lieferengpass nochmal in die Apotheke kommen müssen", erklärt Schmidt.
Keine Mehrkosten für Patienten
Wenn ein verordnetes Arzneimittel nicht verfügbar ist, dürfen Apotheken künftig auch vergleichbare, nicht rabattierte Arzneimittel abgeben. Ist das verfügbare Arzneimittel teurer als der Festbetrag, trägt nicht mehr der Versicherte die Mehrkosten, sondern die Krankenkasse. Nach ärztlicher Rücksprache sollen Apotheker künftig auch Arzneimittel abgeben dürfen, die nicht den gleichen Wirkstoff enthalten, sondern nur pharmakologisch-therapeutisch vergleichbar sind.
Packungsgrößen und Wirkstärken sollen sogar ohne Rücksprache mit dem Arzt geändert werden können - vorausgesetzt, es bestehen keine pharmazeutischen Bedenken. Wenn die verordnete Packungsgröße gerade nicht verfügbar ist, dürfen Apotheker auch Teilmengen einer Packung abgeben. Diese Regelungen gehen weit über das hinaus, was der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband noch Ende März vereinbart hatten – nämlich die Rabattverträge für die Dauer der Krise außer Kraft zu setzen.
Wie geht es nach der Krise weiter?
"Endlich dürfen wir, was wir von unserer pharmazeutischen Ausbildung her schon immer können", begrüßt Apotheker Christian Ude die Ausnahmeregelungen. "Wünschenswert wäre nur, dass das auch nach der Krise so bleiben würde." Gelten sollen die Ausnahmeregelungen nämlich nur, bis der Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder aufhebt, höchstens aber bis zum 31. März 2021.