Fahrtauglichkeit

Unter Umständen müssen Diabetespatienten ihre Fahrtauglichkeit nachweisen
© Jupiter Images GmbH/BrandXPictures
Die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen kann infolge des Diabetes eingeschränkt sein. Die größte Bedeutung haben Unterzuckerungen, die zum Beispiel bei einer Insulinbehandlung auftreten. Sie können mit einem Kontrollverlust und einer Bewusstseinstrübung einhergehen. Wer zu Unterzuckerungen neigt, sollte deshalb besondere Sicherheitsmaßnahmen vor Fahrtantritt und während längerer Fahrten beachten.
Zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit werden in Deutschland die vom Bundesministerium für Verkehr herausgegebenen "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung" herangezogen.
Bei Diabetes gilt zum Beispiel:
- Wer zu schweren Unterzuckerungen mit Kontrollverlust neigt, entspricht nicht den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen.
- Nach einer schweren Stoffwechselentgleisung darf ein Fahrzeug erst dann geführt werden, wenn nach entsprechender Einstellung eine ausgeglichene Stoffwechsellage erreicht ist.
- Bei ausgeglichener Stoffwechsellage sind gut geschulte Diabetespatienten in der Lage, einen PKW oder ein Motorrad sicher zu führen.
- Möchte ein Diabetespatient einen LKW, Bus oder ein Fahrzeug zur Fahrgastbeförderung führen, dann muss er nachweisen, dass sein Stoffwechsel in den vergangenen drei Monaten stabil war. Spritzt er Insulin oder nimmt er Sulfonylharnstoffe ein, muss er sich außerdem alle drei Jahre fachmedizinisch begutachten lassen.
Führerscheinstelle kann Gutachten fordern
Die Führerscheinstelle kann ein verkehrsmedizinisches Gutachten zur Fahrtauglichkeit verlangen. Wer bereits einen Führerschein für PKW oder Motorrad besitzt, wenn der Diabetes festgestellt wird, muss die Führerscheinstelle nicht informieren. Um sich selbst und andere nicht zu gefährden, sollten Diabetespatienten aber mit dem behandelnden Arzt besprechen, ob sie bedenkenlos ein Kraftfahrzeug führen können. Die Behörde kann zudem jederzeit ein verkehrsmedizinisches Gutachten verlangen, wenn sie vom Diabetes erfährt und Zweifel an der Fahrtauglichkeit bestehen.
Ist die Fahrtauglichkeit durch die fehlende Wahrnehmung von Unterzuckerungen eingeschränkt oder wurde der Führerschein wegen eines Unfalls aus diesem Grund entzogen, kann versucht werden, die Fahrtauglichkeit wiederherzustellen. Dies kann durch ein Unterzuckerungs-Wahrnehmungstraining sowie durch geeignete Maßnahmen wie eine Therapieumstellung oder häufigere Blutzuckerselbstkontrollen gelingen. Sprechen Sie darüber am besten mit Ihrem behandelnden Arzt.
Für Menschen mit Diabetes ist es wichtig, Unterzuckerungen während der Fahrt so gut es geht zu vermeiden, rechtzeitig zu erkennen und umgehend durch jederzeit griffbereite Kohlenhydrate (am besten Traubenzucker) aufzufangen. Mehr zu diesem Thema lesen Sie in unserem Artikel Autofahren mit Diabetes.