Die Bundesregierung hat wieder schärfere staatliche Eingriffsmöglichkeiten für eine erwartete Corona-Welle im Herbst und Winter auf den Weg gebracht. Das Ziel sei es dabei, Todesfälle, Long-Covid-Fälle und Überlastungen der Infrastruktur und Krankenhäuser zu vermeiden. Das sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf einer Pressekonferenz zusammen mit Justizminister Marco Buschmann am Mittwoch. Die neuen Regeln im Überblick.

Welche Maßnahmen sollen bundesweit kommen?

Die am Mittwoch vom Kabinett gebilligten Pläne sehen unter anderem eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen vor. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie Personal sollen auch medizinische Masken tragen können. In Kliniken und Pflegeheimen soll bundesweit FFP2-Maskenpflicht gelten, dort soll man vor dem Zutritt auch einen negativen Corona-Test nachweisen müssen.

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Welche Maßnahmen können die Länder ergreifen?

Die Länder sollen vom 1. Oktober bis 7. April abgestuft nach Infektionslage weitere Schutzvorgaben anordnen können. In der ersten Stufe können Länder zum Beispiel eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie in öffentlich zugänglichen Innenräumen beschließen. Eine Ausnahme von einer Maskenpflicht soll es geben können, wenn man beim Besuch von Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen oder in der Gastronomie einen negativen Test vorzeigt. Auch können Ausnahmen von der Maskenpflicht mit Nachweisen als vollständig geimpft und genesen erlaubt werden. Hierbei gilt: Der Genesenenstatus darf nicht älter als 90 Tage sein, die letzte Impfung nicht älter als drei Monate.

Diese Regeln gelten ab Stufe 2

Falls die Corona-Lage die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturen wie Krankenhäuser gefährdet, können die Länder härtere Maßnahmen beschließen. Zum Beispiel eine Maskenpflicht in Innenräumen ohne Ausnahme, aber auch Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Auch kann es eine Personenobergrenze für öffentliche Einrichtungen und Veranstaltungen geben.

Sollen die Schulen wieder geschlossen werden können?

Nein, Schulschließungen sind laut den neuen Regeln nicht vorgesehen. Sowohl Minister Buschmann als auch Minister Lauterbach sagten dazu in der Pressekonferenz, dass die Schülerinnen und Schüler unter der Pandemie unter anderem aufgrund von Schulschließungen „am meisten gelitten“ haben. „Darum bin ich froh, dass wir uns darauf geeinigt haben, dass das Instrument der Schulschließung ausgenommen ist“, sagte Buschmann.

Welche Maßnahmen sollen in Schulen gelten?

Die Länder können in Schulen für Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse und für Beschäftigte eine Maskenpflicht beschließen. Für jüngere Schülerinnern und Schüler und Kinder in Kindertageseinrichtungen kann es eine Testpflicht geben, wenn ein Land das beschließen möchte.

Wird es einen neuen Lockdown geben?

Ein Lockdown wie im Jahr 2021 ist nach den neuen Regeln nicht vorgesehen.

Mit wie vielen Leuten darf ich mich Zuhause treffen?

Die neuen Regeln sehen keine Obergrenzen für Besuch im privaten Rahmen vor. Minister Buschmann sagte dazu: „Der private Bereich ist in die Eigenverantwortung der Bürger gestellt.“

Ab wann sollen die Regeln gelten?

Falls der Bundestag das Gesetz verabschiedet, sollen die neuen Regeln ab dem ersten Oktober bis zum siebten April 2023 gelten.

Hohe Todeszahlen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen vermeiden

Die geplanten Regeln gehen auf ein Konzept von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) von Anfang August zurück. Lauterbach sagte: „Mit diesem Instrumentarium können wir die absehbare Corona-Welle im Herbst bewältigen.“ Die Länder bekämen alle Möglichkeiten, angepasst zu reagieren. Es bleibe das Ziel der Corona-Politik, hohe Todeszahlen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen zu vermeiden. Der vom Kabinett gebilligte Entwurf geht nun in den Bundestag und könnte dort am 8. September beschlossen werden. Zustimmen muss dann auch noch der Bundesrat.

Finanzielle Unterstützung für Pflegeheime

Neu vorgesehen sind Sonderzahlungen von 1.000 Euro pro Monat dafür, dass Pflegeheime künftig Beauftragte benennen müssen, die sich um Impfungen, Hygiene und Arzneitherapien für Infizierte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern. Die Einrichtungen sollen für den Aufwand 250 Euro pro Monat bekommen – für Beschäftigte, die die Aufgaben allein oder im Team übernehmen, soll es insgesamt 750 Euro geben.

Die Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz waren im Frühjahr stark zurückgefahren worden. Allgemeine Maskenpflichten beim Einkauf oder für Veranstaltungen und Zutrittsregeln wie 2G und 3G fielen weg.