Erwachsene sollen in Deutschland künftig Cannabis kaufen, besitzen und konsumieren dürfen. „Es ist dann nicht mehr Teil des Betäubungsmittelgesetzes“, sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch bei der Vorstellung entsprechender Eckpunkte in Berlin. Das Bundeskabinett hatte die Vorlage zuvor beschlossen. Die Cannabis-Legalisierung soll nach Lauterbachs Worten aber nur weiterverfolgt werden, wenn die Pläne einer nun folgenden europa- und völkerrechtlichen Prüfung standhalten.

Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm „Genusscannabis“ sollen straffrei, privater Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt sein. Der Verkauf soll in „lizenzierten Fachgeschäften“ stattfinden.

Verkauf in Apotheken?

Ob Apotheken auch Cannabis verkaufen werden – wie immer wieder vermutet wurde – ist unsicher. Wenn es ausreichend Angebote von zertifizierten Geschäften gebe, werde ein Verkauf von Apotheken wohl nicht nötig sein, sagte Lauterbach dazu.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) sieht die Pläne der Ampel-Regierung skeptisch. „Wir als Heilberuflerinnen und Heilberufler geraten in einen Zielkonflikt, wenn wir daran beteiligt werden sollen, dass Cannabis nach einer Legalisierung zu den Konsumenten kommt“, sagte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening auf Nachfrage. Wegen der Nebenwirkungen lehne man den Verkauf zu Genusszwecken grundsätzlich ab. Aber: „Im Falle einer ohnehin kommenden Legalisierung bieten wir unsere Hilfe an, um bei Qualität und Beratung ein Höchstmaß an Verbraucher- und Jugendschutz zu gewährleisten.“

Konkreter Gesetzesentwurf steht noch aus

Ob der Gesetzesentwurf aber wirklich kommt, ist aber noch offen. Internationale und europarechtliche Regeln zum Umgang mit Cannabis könnten der Legalisierung in Deutschland entgegenstehen. Der rechtliche Rahmen biete „begrenzte Optionen, das Koalitionsvorhaben umzusetzen“, heißt es auch in dem vom Kabinett beschlossenen Eckpunktepapier.

Genannt wird in dem Zusammenhang unter anderem das sogenannte Schengener Durchführungsübereinkommen. Ein konkreter Gesetzentwurf soll deshalb erst vorgelegt werden, wenn sich abzeichnet, dass es von der EU gegen die geplante Cannabis-Freigabe keine rechtlichen Einwände gibt.

Amnestie möglich?

Zentraler Baustein der geplanten Freigabe soll ein staatlich regulierter Anbau des pflanzlichen, psychoaktiven Rauschmittels hierzulande sein. „Wir wollen die Produktion in Deutschland lizenzieren und regulieren“, sagte Lauterbach. Aktuell wird Cannabis aus ausländischer Produktion illegal auf dem hiesigen Schwarzmarkt verkauft. Der Verkauf soll laut Lauterbach in lizenzierten Abgabestelle erfolgen – noch offen sei, ob dort auch Konsum erlaubt sein solle.

Lauterbach versicherte: „Wir wollen den Markt sehr streng regulieren.“ Straffrei gestellt werden solle der Kauf und Besitz von 20 bis 30 Gramm Cannabis bei Erwachsenen. Geprüft werden solle, ob es für unter-21-Jährige eine Obergrenze für den Gehalt des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) geben solle.

Falls das Gesetz kommen sollte, könnten auch bisher in Zusammenhang mit dem Besitz von Cannabis straffällig gewordene Personen davon profitieren. „Wer in der Vergangenheit durch Konsum aufgefallen ist, könnte auch aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden“, sagte Lauterbach. „Man könnte sich hier eine Amnestieregel vorstellen.“

So könnten auch laufende Verfahren eingestellt werden. Lauterbach betonte dabei, dass damit nicht der illegale Verkauf von Cannabis „mit vorgehaltener Waffe“ gemeint sei.

Lauterbach: Kein Drogentourismus befürchtet

Die bayerische Landesregierung bekräftigte unterdessen ihre Kritik an dem Vorhaben. „Die Legalisierungspläne der Bundesregierung stellen nicht nur für Deutschland, sondern auch für ganz Europa ein gefährliches Signal dar“, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) der „Augsburger Allgemeinen“ (Mittwoch). Der Konsum von Cannabis berge „wesentliche und teils irreversible gesundheitliche und soziale Risiken“. Holetschek warnte zudem vor einem „Drogentourismus nach Deutschland“.

Lauterbach betonte dagegen, dass er keinen Drogentourismus befürchte: „In anderen Ländern blüht der Schwarzmarkt. Wir können uns nicht vorstellen, dass unsere Produkte hier interessanter sein könnten.“ Falls es doch so kommen sollte, wolle die Regierung flexibel reagieren‘, so der Minister: „Wir könnten zum Beispiel für den Kauf und Besitz den Wohnort Deutschland als Voraussetzung machen.“

Geplante Eckpunkte

  • Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) sollen künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden.
  • Der Erwerb und Besitz von maximal 20 bis 30 Gramm „Genusscannabis“ zum Eigenkonsum sollen straffrei sein unabhängig vom konkreten THC-Gehalt. Auf eine THC-Grenze soll wegen zu großen Aufwands bei möglicher Strafverfolgung verzichtet werden.
  • Privater Eigenanbau wird in begrenztem Umfang erlaubt - „drei weibliche blühende Pflanzen pro volljähriger Person“. Diese müssen vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt werden.
  • Der Verkauf soll in „lizenzierten Fachgeschäften“ - Zutritt erst ab 18 - und eventuell Apotheken ermöglicht werden. Werbung für Cannabiprodukte wird untersagt. Die Menge, die pro Kunde verkauft werden darf, wird begrenzt. Einen Versandhandel soll es zunächst nicht geben. Der Handel ohne Lizenz bleibt strafbar.
  • „Wegen des erhöhten Risikos für cannabisbedingte Gehirnschädigungen in der Adoleszenz“ soll geprüft werden, ob es für unter 21-jährige Käufer eine THC-Obergrenze geben soll.
  • Neben der Umsatzsteuer auf Verkäufe ist eine gesonderte „Cannabissteuer“ geplant, die sich nach dem THC-Gehalt richtet. Ziel ist ein Endverbraucherpreis, „welcher dem Schwarzmarktpreis nahekommt“.
  • Cannabis-Produkte zum Rauchen und Inhalieren oder zur Aufnahme in Form von Kapseln, Sprays oder Tropfen sollen zum Verkauf zugelassen werden. Sogenannte Edibles, also etwa Kekse oder Süßigkeiten mit Cannabis, zunächst nicht.
  • Aufklärung, Prävention, Beratung und Behandlungsangebote sollen ausgebaut werden. Es sei insbesondere notwendig, niedrigschwellige und flächendeckende Frühinterventionsprogramme zur Konsumreflexion für konsumierende Jugendliche einzuführen, heißt es in den Eckpunkten.
  • Begleitend sollen Daten erhoben und analysiert werden zu den gesellschaftlichen Auswirkungen der Cannabis-Freigabe. Nach vier Jahren sollen die Regelungen bewertet und gegebenenfalls angepasst werden, vor allem mit Blick auf den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz sowie mit Blick auf die Straßenverkehrssicherheit.

Gesetz diene dem Jugend- und Gesundheitsschutz

Lauterbach betonte zudem mehrmals, dass das Gesetz dem „Jugend- und Gesundheitsschutz“ diene. So habe Deutschland mit dem Cannabis-Verbot in den vergangenen Jahren „keine vorzeigbaren Erfolge“ erzielt. Vielmehr sei der Konsum gestiegen. Problematisches Suchtverhalten habe auch bei Erwachsenen zugenommen. „Die Tendenz geht in die falsche Richtung.“

Durch eine Legalisierung und den staatlich kontrollierten Anbau sowie dem Verkauf in lizenzierten Fachgeschäften sollte dagegen dem Schwarzmarkt entgegengewirkt werden und besseren Kinder- und Jugend- sowie Gesundheitsschutz im Vergleich zu heute ermöglichen.

In den Fachgeschäften sollen zum Beispiel Lieferketten nachverfolgbar sein, die Geschäfte sollen auch keinen Alkohol oder Tabak anbieten oder in der Nähe von Schulen oder Kindergärten liegen. Dabei sei laut Lauterbach auch drauf zu achten, dass das legale Cannabis nicht teurer sei als auf dem Schwarzmarkt. Die Preise werden aber nicht vom Staat vorgeschrieben.

Lauterbach wollte aber die geplante Legalisierung ausdrücklich nicht als „großen Durchbruch in der Drogenpolitik verkaufen.“ Falls es kommen würde, werde es aber: „das liberalste Cannanbisprojekt in Europa, aber auch der stärkste regulierte Markt“, so der Minister.

Wann in Deutschland nach dem neuen Gesetz Cannabis erhältlich sein wird, darauf wollte sich Minister Lauterbach nicht festlegen. Jedoch sagt er: „Ich könnte mir aber gut vorstellen, wenn alles gut läuft, dass dann 2024 die Legalität erreicht ist.“