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Für wen: Ab 18 Jahren, halbjährlich

Weshalb sie wichtig ist: Gute Zahnpflege ist wichtig, aber auch dann bleiben die Zähne nicht immer völlig tadellos. So kann sich etwa im Laufe der Zeit Zahnstein ablagern – der regelmäßig entfernt werden sollte. Mit einer halbjährlichen Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt oder der Zahnärztin tragen Sie dazu bei, Ihre Zähne bis ins Alter möglichst gut zu erhalten. Denn damit werden kleine Schäden an den Zähnen meist früh genug erkannt – und können oft beseitigt oder zumindest klein gehalten werden.

So läuft die Untersuchung ab: Mund bitte einmal weit öffnen! Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt wird – meist mit einem kleinen Spiegel – die Mundhöhle inspizieren, die Zähne und das Zahnfleisch begutachten und die Mundhygiene beurteilen. Wenn alles prima aussieht und nichts zu tun ist, dann ist sie oder er damit in ein paar Minuten durch. Ansonsten wird – je nach Problem – Karies behandelt, eine Füllung gemacht oder Zahnstein entfernt.

So können Sie sich vorbereiten: Machen Sie alles wie immer. Putzen Sie in den Tagen und Wochen vor dem Besuch in der zahnärztlichen Praxis nicht ausgiebiger oder länger die Zähne als sonst – dann bekommt Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt auch ein Bild von Ihrer Zahnpflege und kann entdeckte Schäden besser zuordnen.

Das sollten Sie wissen: Die Krankenkassen bezahlen zwei Vorsorgeuntersuchungen jährlich. Ob diese bei Ihnen nötig sind, hängt von Ihrer Zahnpflege und den Befunden Ihrer Zahnärzte ab. Eine Untersuchung pro Jahr ist aber für alle in jedem Fall angeraten!

Bonusheft: Regelmäßige Vorsorge lohnt sich

Deutlich sparen können Krankenversicherte bei einem Zahnersatz, wenn ihr Bonusheft lückenlos gefüllt ist. Die Idee hinter dem Bonusheft: Für jede Kontrolluntersuchung in der zahnärztlichen Praxis erhält man einen Stempel. Können Versicherte für fünf Jahre am Stück Stempel nachweisen, gibt es von der Krankenkasse bei einer Zahnersatzbehandlung (Krone, Brücke, Prothese) einen höheren Zuschuss – 70 statt den ansonsten geltenden 60 Prozent. Ist das Bonusheft über zehn Jahre lückenlos gefüllt, gibt es 75 Prozent.

Laut einer Beispielrechnung von Verbraucherschützern hat die Kostenersparnis 2021 dadurch bis zu über 100 Euro betragen[1]. Zu beachten ist, dass sich der Zuschuss auf die Regelversorgung bezieht. Wer also eine abweichende Behandlung bevorzugt und etwa ein teureres Brückenmaterial wählt, erhält auch dann nur den Zuschuss auf die Regelversorgung – und muss anfallende Extrakosten selbst tragen.

Drei Fakten zum Bonusheft

  • Kümmert man sich schon lange um die jährliche Zahnvorsorge und hat einmalig in einem Jahr die Kontrolle versäumt, lässt sich der Zehn-Jahres-Bonus womöglich retten.
    Vorausgesetzt, man kann seiner Krankenkasse schlüssig erläutern, warum man in dem betreffenden Jahr den Termin verpasst hat. Ob der Versicherer das akzeptiert und sich kulant zeigt, liegt allerdings in dessen Ermessen, so die Verbraucherschützer. Das gelte auch, wenn der Termin Pandemie-bedingt versäumt wurde.
    Ansonsten gilt aber tatsächlich: Fehlt ein Bonusheft-Eintrag, greift die Bonusregelung nicht mehr. Der Anspruch besteht erst dann wieder, wenn man Termine wieder über mindestens fünf Jahre lückenlos nachweisen kann.
  • Für die Berechnung des Zuschusses zählen die zurückliegenden Kalenderjahre. Wer zum Beispiel 2021 das fünfte Jahr im Bonusheft vollgemacht hat, profitiert im Fall eines Zahnersatzes erst im Jahr 2022 von der höheren Zuzahlung seiner Kasse.
  • Für Menschen mit geringem Einkommen greift möglicherweise die sogenannte Härtefallregelung. Die muss man beantragen und den Bedarf entsprechend nachweisen. Wird diesem Antrag stattgegeben, übernimmt die Krankenkasse die vollen Kosten der Regelversorgung -– der Eigenanteil der Versicherten entfällt in dem Fall.

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Quellen: