IGe-Leistungen auf dem Prüfstand
Jeder zweite Patient zahlt beim Arztbesuch drauf und nimmt sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen in Anspruch – besser bekannt als IGe-Leistungen. Und das Angebot ist riesig. Von der Akupunktur bis zum Vorsorge-Ultraschall können Patienten aus knapp 400 Leistungen auswählen. Sie können von Arzt zu Arzt anders heißen und im Preis variieren. Nur ob eine IGe-Leistung auch tatsächlich einen Nutzen hat oder nicht, können Patienten nur schwer durchschauen. Beliebt sind sie trotzdem. Laut dem aktuellen Report des IGeL-Monitors nimmt in Zeitraum von drei Jahren jeder zweite Patient eine solche Leistung in Anspruch. Aber das Geld kann man sich in vielen Fällen sparen.
Arzt oder Verkäufer?
"Das Verhältnis zum Arzt ist intim und sensibel. Es fällt schwer, jemandem zu vertrauen, der einem etwas verkaufen will", warnt Dr. Christian Weymayr, Projektleiter des IGeL-Monitors, angesichts dieser Entwicklung. Zudem ist es für Patienten schwierig herauszufinden, welche Angebote sinnvoll sind. Deshalb gründete der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen den IGeL-Monitor.
Seit mehreren Jahren nimmt sich ein Gremium aus Medizinern und Wissenschaftlern ärztliche Wahlleistungen einzeln vor und prüft alle dazu vorhandenen Studien. Die Mehrzahl der bisher bewerteten Leistungen schnitt nicht gut ab, einige sogar sehr schlecht. "Natürlich gibt es auch unstrittige IGeL", erklärt Weymayr. "Vor einer Fernreise kann eine Impfung sinnvoll sein. Wer einen Tauchkurs belegt, braucht eine Tauchtauglichkeits-Untersuchung." Aber wie sieht es bei den IGeL in der Frauenarztpraxis aus?
Die wichtigsten IGe-Leistungen im Überblick:
Ultraschall der Eierstöcke
Laut dem IGeL-Report 2018 lassen sich jedes Jahr 1,3 Millionen Frauen zur Krebsfrüherkennung auf eigene Kosten ihre Eierstöcke schallen. Dabei ist die Methode zur Krebsfrüherkennung umstritten. Denn unterm Strich vermindert diese Untersuchung nicht das Risiko, an Eierstockkrebs zu sterben. Dagegen komme es laut Weymayr oft zu Fehldiagnosen, die dazu führen, dass Eierstöcke unnötig entfernt werden.
IGeL-Monitor: negativ
Alternative: keine. "Bei Beschwerden und auffälligem Befund ist der Ultraschall sehr sinnvoll und selbstverständlich Kassenleistung", sagt die Gynäkologin Dr. Antje Huster-Sinemillioglu.
Ultraschall der Brust
Vor allem bei jüngeren Frauen und Frauen vor den Wechseljahren ist das Brustgewebe meist dicht. Hier kann eine Ultraschall-Untersuchung im individuellen Fall eventuell besseren Aufschluss geben als eine Mammografie. Studien, die aber tatsächlich belegen, dass die Untersuchung allen Frauen nützt, gibt es jedoch nicht. Stellt der Arzt eine Indikation (zum Beispiel Tastbefund, einseitiger Schmerz), ist sie Kassenleistung.
IGeL-Monitor: Bewertung "unklar"
Alternative: keine
HPV-Test
Einige humane Papillomaviren (HPV) können zu Gebärmutterhalskrebs führen, wenn sie im Körper bleiben. Mit einem Abstrich lassen sie sich nachweisen. "Allerdings heißt ein positives Ergebnis noch lange nicht, dass Krebs daraus entsteht", sagt Gynäkologin Antje Huster-Sinemillioglu.
IGeL-Monitor: keine Bewertung
Gynäkologin Antje Huster-Sinemillioglu: "Bei Frauen unter 30 findet sich das Virus häufig, verschwindet aber meist wieder. Der Test ist nur bei Frauen über 30 sinnvoll. Bei einem positiven Befund muss weiter untersucht werden, etwa mit dem PAP-Test." Dieser Abstrich, der Zell-Veränderungen anzeigt, gehört zur Krebsvorsorge und kann jährlich als Kassenleistung gemacht werden, bei Frauen ab 35 Jahre alle drei Jahre. Hinweise auf einen Nutzen des HPV-Tests sieht das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.
Ebenfalls alle drei Jahre kann der HPV-Test als Kassenleistung für Frauen ab 35 durchgeführt werden. Weil Frauen in diesem Alter oft feste Partner haben und außerdem ein Gebärmutterhalskarzinom sehr langsam entsteht, reiche laut der Richtlinien-Autoren der Test alle drei Jahre.
Alternative: PAP-Test
Dünnschichtzytologie-Test
Auch Thin-Prep-Test genannt. Vom Muttermund werden Zellen entnommen und technisch aufbereitet, bevor sie untersucht werden. So sollen Vorstufen von Gebärmutterhalskrebs vermehrt früher erkannt werden. Kritiker sagen, dass bei dem Verfahren etwa Leukozyten (Abwehrzellen) verloren gehen, die für die Beurteilung des Abstrichs aber wichtig sind.
IGeL-Monitor: Bewertung "unklar"
Alternative: PAP-Test (ohne spezielle Aufbereitung)
Chlaymydien-Test
Chlamydia trachomatis gilt als die in Deutschland am häufigsten sexuell übertragene Infektion. Mangels Symptomen bleibt sie meist unentdeckt. Unbehandelt kann sie zu Verklebungen der Eileiter und so zu Unfruchtbarkeit führen. Wird eine Chlamydieninfektion entdeckt, lässt sich diese mit einem Antibiotikum (auch für den Partner!) gut behandeln. Der Urintest gehört für Mädchen und Frauen bis 25 zur jährlichen Vorsorge, ist also Kassenleistung. Außerhalb dieser Altersgruppe muss man den Test selbst zahlen.
IGeL-Monitor: keine Bewertung
Für Frauen über 25, die sexuell aktiv sind, keinen festen Partner, aber einen Kinderwunsch haben, kann das laut Antje Huster-Sinemillioglu eventuell eine sinnvolle Vorsorge sein.
Alternative: Auf Symptome wie Zwischenblutungen, diffuse Unterbauchbeschwerden, veränderten Ausfluss achten. Dann zahlt die Kasse.
Hormonstatus
"Kann ich noch schwanger werden?" Bleibt die Regel aus, fragen Frauen in den Vierzigern manchmal nach einem Hormonstatus. In einer Blutprobe wird der Hormonspiegel gemessen.
IGeL-Monitor: keine Bewertung.
"Ein einzelner Test sagt wenig aus. Er ist nur eine Momentaufnahme. Der Zyklus kann sich ja auch nach einer Pause spontan wieder normalisieren", sagt die Gynäkologin.
Alternative: Auf sein Körpergefühl achten und beobachten, ob sich der Zyklus verändert. Eine Behandlung richtet sich nach dem Befinden der Frau, nicht nach dem Hormonspiegel im Blut.
Nachfragen und informieren
In der Regel ist es nicht der Arzt, sondern seine Mitarbeiterin, die Sie auf eine IGeL anspricht. Oft fallen dann Formulierungen wie "Sie möchten doch sicher etwas für Ihre Gesundheit tun!" oder "Diese Leistung ist besser als das, was die Kasse bezahlt".
Manche Praxen wenden ausgefeilte Verkaufsstrategien an, weiß Barbara Schmitz von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Im Online-Portal igel-ärger.de der Verbraucherzentralen gehen täglich Beschwerden von Patienten ein: weil sie sich nicht ausreichend aufgeklärt oder sich unter Druck gesetzt fühlten oder sie mehr zahlen sollten als vereinbart. Krassestes Beispiel: Lehnten Patienten ab zu "igeln", wurden sie aufgefordert, dies auf einem Formular schriftlich zu bestätigen. "Damit bekommt der Patient unweigerlich das Gefühl, er handle unverantwortlich", prangert die Referentin solche Praktiken an.
Was Sie tun können
Es gehört zu den Pflichten Ihres Arztes, Sie ausreichend aufzuklären. Fragen Sie ihn:
- Welchen Nutzen kann die vorgeschlagene Methode für Sie haben?
- Die Begründung des Arztes können Sie vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Eventuell übernimmt sie dann doch die Kosten.
- Wie gut ist die Methode geprüft?
- Aussagen wie "Die Leistung ist eine wissenschaftlich und schulmedizinisch abgesicherte Behandlungsmethode" reichen nicht. Sonst wäre es möglicherweise Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Warum reicht die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlte Leistung nach Ansicht des Arztes nicht aus?
- Gibt es Risiken bei der Untersuchung? Keine Methode ist gänzlich frei von Risiken.
- Wie geht es weiter, wenn der Arzt bei der Zusatz-Untersuchung etwas findet.
Lassen Sie sich keine Angst machen. Formulare, auf denen Sie Ihr "Nein" zu einer Leistung schriftlich bestätigen sollen, dürfen Sie ignorieren und müssen Sie nicht unterschreiben.
Vor der Behandlung steht Ihnen ein schriftlicher Kostenvoranschlag und danach eine Rechnung zu. Ohne Vertrag müssen Sie nichts bezahlen! Die Kosten richten sich nach der Ärztlichen Gebührenordnung und dem jeweiligen Aufwand. Immer gut ist es, sich auch woanders zu informieren. "Die Zeit haben Sie", so Christian Weymayr, "denn IGeL sind nie so dringend, dass man nicht noch mal darüber schlafen könnte."
Infos gibt es zum Beispiel hier:
- www.igel-monitor.de
- www.igel-aerger.de
- bei unabhängigen Patientenberatungsstellen
- bei Frauengesundheitszentren und Gesundheitsläden
- bei Krebsinformationsdienst und Krebshilfe
- bei den gesetzlichen Krankenkassen (Hotlines und Webseiten)