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Arztbesuche, die Anreise zur Reha oder die ständigen Fahrten zu den pflegebedürftigen Eltern, die versorgt werden müssen … Das ständige Unterwegssein geht auf Dauer ganz schön ins Geld. In einigen Fällen übernimmt die Kasse notwendige Reisekosten. Ist der Patient so schwer krank, dass er während der Fahrt medizinisch betreut werden muss, wird sogar der Transport in einem Krankenwagen bezahlt.

Fallen Kosten bei einem Notfall an?

Wer sich in einer lebensbedrohlichen Situation befindet oder dringend ärztliche Hilfe benötigt, muss sich keine Gedanken um die Transportkosten machen, wenn er unter Telefon 112 den Rettungswagen ruft. Dasselbe gilt, wenn ein Krankenwagen über den bundesweiten ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Telefon 116 117 geschickt wird. In diesen Fällen kommen die Krankenkassen in jedem Fall für die Kosten auf.

In allen anderen Fällen – zum Beispiel, wenn infolge eines operativen Eingriffs ambulant weitere Behandlungsmaßnahmen anstehen – benötigt der Patient üblicherweise eine ärztliche Verordnung für den Krankentransport.

Achtung: Diese muss von der Krankenkasse genehmigt werden. Alle rechtlichen Details zur Verordnung von Krankenfahrten regelt die sogenannte Krankentransport-Richtlinie. Die Erstattung von Fahrten zu Kuren und zur Reha sollten Versicherte in jedem Fall vorab direkt mit ihrer Krankenkasse klären.

Wie viel kostet der Transport bei einer stationären Behandlung?

„Grundsätzlich übernehmen gesetzliche Kassen Fahrt- und Transportkosten etwa mit dem Taxi nur noch im Zusammenhang mit einer stationären Behandlung“, erklärt Michael Schnaars von der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KVHB). In diesem Fall sei eine ärztliche Verordnung für die Erstattung der Fahrtkosten in der Regel nicht nötig. „Der Krankenkasse liegen über die Abrechnung des Krankenhauses die Behandlungszeiten vor. Der Patient kann zum Beispiel die Fahrt mit einem privaten Auto zu einem bevorstehenden Klinikaufenthalt bei der Kasse geltend machen.“ Pro Kilometer maximal 20 Cent.

Und: Patienten müssen immer einen gewissen Eigenanteil tragen. Die Zuzahlung beträgt zehn Prozent. Mindestens jedoch fünf und höchstens zehn Euro.

Unter welchen Voraussetzungen werden Kosten übernommen?

Regelmäßige Taxifahrten in die Facharztpraxis können schnell ins Geld gehen. Vor allem dann, wenn Patienten kurzzeitig – also weniger als sechs Monate lang – auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Dann kann schon eine 15 Kilometer-Fahrt mit einem speziellen Taxi und besonderer Hilfeleistung des Fahrers 100 Euro kosten.

Betroffene können prüfen lassen, ob nicht eine dauerhafte Schwerbehinderung vorliegt, und einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stellen (Merkzeichen „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung, „Bl“ für Blindheit oder „H“ für Hilflosigkeit). Oder checken lassen, ob Pflegegrad 3 oder höher vorliegt.

Für schwerbehinderte und stark pflegebedürftige Patienten übernehmen nämlich die Krankenkassen auch die Kosten für einen Transport zu ambulanten Terminen. Eine gute und unbürokratische Anlaufstelle sind die jeweiligen Landesberatungsstellen des Sozialverbandes VdK. „Wir informieren Bürger über die bestehende Rechtsgrundlage und geben unbürokratisch Auskunft über eine etwaige Kostenübernahme der Krankenkassen“, erläutert Britta Bühler vom VdK in Stuttgart.

Eine besondere Situation kann auch dann vorliegen, wenn Patienten über einen längeren Zeitraum – also länger als sechs Monate – eine regelmäßige Behandlung im Krankenhaus oder in einer Praxis brauchen.

Werden Transportkosten bei ambulanten Behandlungen übernommen?

Früher wurden Fahrten zu ambulanten Operationen oder Behandlungen häufig erstattet. Den „Taxischein“ für ältere Patienten, der früher laut Schnaars „wie am Fließband ausgestellt wurde“, gibt es jedoch nicht mehr. In besonderen Härtefällen aber werden die Kosten auch bei ambulanten Behandlungen übernommen. Denkbar ist das zum Beispiel für in ihrer Mobilität eingeschränkte Patienten, wenn die Fahrtkosten innerhalb von zwei Wochen nach einem Krankenhausaufenthalt anfallen. Oder bei Patienten, die zur Dialyse müssen oder zur Strahlen- oder Chemotherapie.

Was können Patienten tun, wenn Fahrtkosten nicht übernommen werden?

Sind Patienten berufstätig, können sie versuchen, die entstandenen Beförderungskosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Ob das Finanzamt dies anerkennt, ist abhängig von Einkommen und Steuerklasse.

Weitere Möglichkeit: Widerspruch gegen die Verweigerung der Kostenübernahme durch die Kasse einlegen und diesen begründen. Mithilfe eines Anwalts muss dieser innerhalb eines Monats nach dem schriftlichen Ablehnungsbescheid der Krankenkasse erfolgen. Ohne Anwalt liegt die Frist bei einem Jahr. Dies kann zum Beispiel bei ambulanten Eingriffen zu einer Überprüfung des Falls seitens der Krankenkasse führen. Schnaars: „Kulanzentscheidungen sind möglich. Aber oftmals müssen Betroffene dann leider Grenzen bei der Kostenübernahme anerkennen.“

Für wen werden Fahrtkosten bei Pflege oder chronischer Krankheit erstattet?

Für pflegende Angehörige

Sie pflegen einen Angehörigen, wohnen aber nicht mit ihm oder ihr unter einem Dach? Die Pflegekasse erstattet die Kosten für die Fahrten zur Wohnung des Pflegebedürftigen nicht. Pflegende Angehörige können sie jedoch als „außergewöhnliche Belastungen“ in der Steuererklärung geltend machen – vorausgesetzt, sie haben das Fahrgeld nicht vom Pflegebedürftigen erstattet bekommen. Der Haken: Wer sowieso kaum oder keine Steuern zahlt, hat von dieser Regelung nichts.

Außerdem muss man einen gewissen Eigenanteil selbst tragen, die sogenannte zumutbare Belastung. Die Kosten werden vom Finanzamt nur akzeptiert, wenn man zur pflegebedürftigen Person fährt, um sie zu versorgen. Dies muss man nachweisen, etwa durch den Pflegegrad. Reine Besuchsfahrten werden vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt – zum Beispiel, wenn der oder die Betroffene im Heim versorgt wird. Wichtig: Nutzen Angehörige den Pflegepauschbetrag, sind damit auch die Fahrtkosten abgegolten und können nicht mehr extra geltend gemacht werden.

Verhinderungspflege

Sie müssen mit der Pflege aussetzen, zum Beispiel wegen Krankheit oder Urlaub? Wenn vorübergehend jemand anderes die Pflege übernimmt, nennt man das Verhinderungspflege. Entstehen der Vertretung Fahrtkosten, können diese auf Antrag von der Pflegekasse erstattet werden.

Tagespflege

Ihr pflegebedürftiger Angehöriger besucht eine Tagespflege? Dann wird er meist auch abgeholt und später zurückgebracht. Diese Beförderungskosten muss man nicht selbst tragen. Der Anbieter der Tages- oder auch Nachtpflege rechnet mit der Pflegekasse ab.

Arztbesuche bei Pflegebedürftigkeit

Sie haben Pflegegrad 4 oder 5 oder einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG “, „BI“ oder „H“? Dann bekommen Sie auch ohne vorherige Genehmigung der Kasse die Fahrtkosten zu Ärztin oder Arzt erstattet. Gilt auch für Fahrten in die Zahnarztpraxis! Bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 gilt die Voraussetzung, dass sie in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. In Ausnahmefällen können auch Menschen ohne Schwerbehindertenausweis und ohne Pflegegrad die Fahrtkosten finanziert bekommen, wenn sie in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind.

Gut zu wissen: Die Fahrtkosten werden grundsätzlich nur dann übernommen, wenn die oder der Hilfsbedürftige zu einer Behandlung oder zu einer Vorsorgeuntersuchung fährt. Aber nicht, wenn sie oder er beispielsweise ein Rezept abholen, einen Termin vereinbaren oder einen Befund erfragen möchte. Die Details sind verzwickt, deshalb sollte man die Kostenübernahme sicherheitshalber vorab mit der Kasse besprechen.

Steuererleichterungen bei Pflegebedürftigkeit und Behinderung

Sie sind pflegebedürftig oder schwerbehindert und haben dadurch Fahrtkosten? Diese kann man von der Steuer absetzen. Das bringt aber nur dann etwas, wenn man tatsächlich Steuern zahlt, was bei vielen pflegebedürftigen oder schwerbehinderten Menschen nicht der Fall ist. Dazu muss man alle Belege sammeln und kann die Kosten dann als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend machen. Schwerbehinderte ab einem GdB von 20 können alternativ den Behindertenpauschbetrag nutzen. Was günstiger ist, muss man im Einzelfall entscheiden. Fragen Sie Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater!

In bestimmten Fällen kann auch eine Fahrtkostenpauschale geltend gemacht werden. Dies gilt für Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 und dem Merkzeichen „G“ sowie für alle mit den Zeichen „aG“, „Bl“, „TBl“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis.

Mehr Informationen

Weitere Informationen finden Interessierte online unter Gemeinsamer Bundesausschuss: Krankenbeförderung


Quellen:

  • Dürr U: Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung. Haufe Finance: https://www.haufe.de/... (Abgerufen am 21.03.2024)
  • Dürr U: Außergewöhnliche Belastungen – ABC / Besuchsfahrten. Haufe Finance: https://www.haufe.de/... (Abgerufen am 21.03.2024)
  • Steuertipps.de: Besuchsfahrten zu Angehörigen im Altenheim: Keine außergewöhnlichen Belastungen. Online: https://www.steuertipps.de/... (Abgerufen am 21.03.2024)
  • Verbraucherzentrale: Verhinderungspflege: zeitlich begrenzte Auszeit von der Pflege. Online: https://www.verbraucherzentrale.de/... (Abgerufen am 21.03.2024)
  • Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) § 41 Tagespflege und Nachtpflege. Online: https://www.gesetze-im-internet.de/... (Abgerufen am 21.03.2024)
  • Verbraucherzentrale: Krankentransport auf Rezept: Wann gesetzliche Krankenkassen zahlen. Online: https://www.verbraucherzentrale.de/... (Abgerufen am 21.03.2024)
  • Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) § 60 Fahrkosten. Online: https://www.gesetze-im-internet.de/... (Abgerufen am 21.03.2024)
  • Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Artikel 1 des Gesetzes v. 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234) (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX) § 64 Ergänzende Leistungen. Online: https://www.gesetze-im-internet.de/... (Abgerufen am 21.03.2024)
  • Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 33b Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen. Online: https://www.gesetze-im-internet.de/... (Abgerufen am 21.03.2024)
  • Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 33 Außergewöhnliche Belastungen. Online: https://www.gesetze-im-internet.de/... (Abgerufen am 21.03.2024)
  • Steuertipps.de: Behinderte / Pauschbetrag. Online: https://www.steuertipps.de/... (Abgerufen am 21.03.2024)