Baby und Familie

Schritt 1: Idee umreißen

Als erstes sollten Sie zusammen mit den anderen Eltern Ihrer Gründergruppe ein grobes Grundkonzept festlegen. Dabei helfen unter anderem die folgenden Fragen: Welche pädagogische Richtung wollen wir einschlagen – zum Beispiel nach Waldorf, Pikler oder Montessori? Soll die Einrichtung mehrsprachig sein? Welche Altersspanne wollen wir abdecken – zum Beispiel Krippe oder Hort? Wie viel der Arbeit sollen und können Eltern übernehmen?

Schritt 2: Mitstreiter suchen

Nun können Sie weitere gleichgesinnte Mitstreiter suchen. Eine kleine Gruppe von fünf bis sechs motivierten Eltern reicht für den Anfang. Sie treffen sie am Spielplatz, in Krabbelgruppen oder finden sie über Wartelisten von anderen Betreuungseinrichtungen. Wichtigste Voraussetzung: Die Eltern sollten Zeit haben, sich in der Gründungsphase, aber auch während des laufenden Betriebs, genügend einbringen zu können. Schon im Anfangsstadium sollten die Zuständigkeiten und Kommunikationswege vereinbart werden.

Schritt 3: Erster Behördenkontakt

Sobald Sie Ihre grundlegenden Vorstellungen abgestimmt haben, sollten Sie sich an die zuständige kommunale Behörde für Kindertageseinrichtungen wenden. Die sogenannte Kita-Aufsicht informiert zu den Vorgaben und dem Ablauf der Gründung einer Elterninitiative. Am Ende erteilt sie die Betriebserlaubnis. Ein wichtiger Faktor dafür ist auch die Aufnahme in den Bedarfsplan des örtlichen Jugendamts. Eltern müssen dort die geplante Anzahl der Plätze ihrer Kita angeben. Bei Fragen oder Schwierigkeiten hilft die BAGE, die Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen e.V. Mehr Infos finden Sie unter www.bage.de.

Schritt 4: Verein gründen

Als Basis für die Elterninitiative müssen Sie einen gemeinnützigen Verein gründen. Dazu müssen Sie zunächst eine Satzung ausarbeiten und ein Gründungsprotokoll erstellen. Muster dafür bekommen Sie zum Beispiel bei der BAGE. Dann den Verein ins Vereinsregister beim Amtsgericht eintragen lassen und gleichzeitig beim Finanzamt die Gemeinnützigkeit beantragen. Der Verein gilt als juristische Person, die unabhängig von den Privatvermögen seiner Mitglieder wirtschaften kann.

Schritt 5: Finanzierung planen

Ist die Kita in den Bedarfsplan aufgenommen und die Betriebserlaubnis erteilt, hat sie Anspruch auf Finanzierung durch die zuständige Kommune. Länder und Kommunen regeln die Förderung jedoch sehr unterschiedlich – Behörden und BAGE helfen, Belegung, Förderung und laufende Kosten zu kalkulieren. Weil die eigentliche Förderung erst mit dem Start des Kita-Betriebs anläuft, müssen Sie die Gründungsphase separat finanzieren – entweder über ein spezielles Förderprogramm oder einen Kredit.

Schritt 6: Räume suchen

Welche Anforderungen die Räumlichkeiten Ihrer Kita erfüllen müssen, variieren je nach Bundesland. Details müssen Sie mit verschiedenen Ämtern abstimmen, darunter in der Regel das Bauamt, das Gesundheitsamt und die Kita-Aufsicht. Tipp: Protokollieren Sie die Absprachen und lassen Sie sich die Protokolle schriftlich bestätigen. Ist das Haus in mehrere Eigentumswohnungen aufgeteilt, muss der Vermieter die Zustimmung der Hausgemeinschaft einholen, bevor er eine Kita einziehen lässt. Oft bestehen Vorbehalte, aber: Wegen der Förderung können Sie Ihre Miete pünktlich zahlen und langfristig planen. Die Alternativen – häufig wechselnde Läden oder laute Kneipen – gefallen vielen Hausgemeinschaften weniger gut.

Schritt 7: Konzept ausarbeiten

Voraussetzung für die spätere Betriebserlaubnis der Kita ist ein nach bestimmten Vorgaben ausgearbeitetes Konzept. Es bildet einen Rahmen für die Arbeit des pädagogischen Personals, die Details arbeiten die Eltern allerdings später mit den Erziehern gemeinsam aus. Im Konzept muss der Bildungsplan des jeweiligen Bundeslandes berücksichtigt werden.

Schritt 8: Umbauen und Einrichten

Wenn der Mietvertrag geschlossen ist und die Finanzierung steht, kann der Umbau beginnen. Vielen Eltern macht diese Phase am meisten Spaß: Nun können Sie Ihre Einrichtung aktiv gestalten. Ein regelmäßiger Termin zur Abstimmung von Fragen, eine feste Aufgabenteilung und Dienste zur Betreuung der Kinder helfen. Sind noch nicht alle Plätze der Einrichtung belegt, sollte sich ein Elternteam um die Suche nach weiteren Mitstreitern kümmern. Die Räume müssen nach den gängigen Sicherheitsauflagen ausgestattet sein – diese sollten Eltern auch beim Eigenbau von Spielgeräten beachten.

Schritt 9: Personal suchen

Die jeweiligen Landesgesetze geben vor, welche und wie viele Fachkräfte Sie einstellen müssen. Außerdem sollte das Personal zu Ihrer Einrichtung passen. Die Kita-Aufsicht und die örtliche BAGE-Kontaktstelle informieren Sie zu weiteren Anforderungen. Sprechen Sie mit den Bewerbern ab, wie die Zusammenarbeit aussehen könnte, welche Aufgaben die Eltern übernehmen und inwiefern sich das Personal einbringen kann.

Schritt 10: Eröffnen

Sind alle Schritte geschafft, können Sie endlich aufmachen! Eine große Feier, bei der Sie Nachbarn und alle am Umbau Beteiligten einladen, sorgt für Zusammenhalt nach der stressigen Gründungsphase. Mit einer symbolischen Schlüsselübergabe können Sie deutlich machen, dass nun das Erzieherteam die Verantwortung für den laufenden Betrieb übernimmt. Vorher sollten Sie zusammen mit den Erziehern die Startphase geplant haben: Sinnvoll ist es, die Kinder gestaffelt einzugewöhnen.