U-Untersuchungen und J-Untersuchungen
Was sind U-Untersuchungen und J-Untersuchungen?
U-Untersuchungen und J-Untersuchungen sind Untersuchungen zur Vorsorge und Früherkennung für Kinder und Jugendliche. In den Untersuchungen überprüft der Kinderarzt zum Beispiel:
- Ist das Kind gesund?
- Kann das Kind gut hören und sehen?
- Wie entwickelt sich das Kind?
Die U-Untersuchungen sind für Kinder von der Geburt bis 10 Jahren. Die J-Untersuchungen sind für Jugendliche von 12 bis 17 Jahren. Die Untersuchungen sind in diesen Bundesländern Pflicht:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Hessen
In den anderen Bundesländern haben die Untersuchungen keine gesetzliche Pflicht. Trotzdem melden Kinderärzte die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen den Behörden. Die Eltern bringen das Kind nicht zu den Untersuchungen? Dann schreiben die Behörden einen Brief mit einer Erinnerung an die Eltern. Die Eltern machen keinen Termin beim Kinderarzt? Dann besucht das Gesundheitsamt oder das Jugendamt vielleicht die Familie und prüft: Geht es dem Kind gut? Versorgen die Eltern das Kind gut?
Wann finden die Untersuchungen statt?
Jede U-Untersuchung und J-Untersuchung findet zu einer bestimmten Zeit statt.
Die U-Untersuchungen finden zu diesen Zeiten statt:
- U1: gleich nach der Geburt
- U2: 3 bis 10 Tage nach der Geburt
- U3: 4 bis 5 Wochen nach der Geburt
- U4: 3 bis 4 Monate nach der Geburt
- U5: 6 bis 7 Monate nach der Geburt
- U6: 10 bis 12 Monate nach der Geburt
- U7: 21 bis 24 Monate nach der Geburt. Das Kind ist jetzt fast 2 Jahre alt.
- U7a: 34 bis 36 Monate nach der Geburt. Das Kind ist jetzt fast 3 Jahre alt.
- U8: 46 bis 48 Monate nach der Geburt. Das Kind ist jetzt fast 4 Jahre alt.
- U9: 60 bis 64 Monate nach der Geburt. Das Kind ist jetzt fast 5 Jahre alt.
- U10: von 7 bis 8 Jahren
- U11: von 9 bis 10 Jahren
Die J-Untersuchungen finden zu diesen Zeiten statt:
- J1: von 12 bis 13 Jahren
- J2: von 16 bis 17 Jahren
Was müssen Sie zu den Untersuchungen mitbringen?
Sie gehen mit Ihrem Kind zur Untersuchung U1 bis U9? Dann bringen Sie das Kinderuntersuchungsheft mit. Das Kinderuntersuchungsheft heißt auch: „Gelbes Heft“ oder „U-Heft“. Dieses Heft bekommen Sie nach der Geburt des Kindes im Krankenhaus.
Sie gehen mit Ihrem Kind zur Untersuchung U10, U11, J1 und J2? Dann bringen Sie das grüne Heft mit. Das grüne Heft bekommen Sie von Ihrem Kinderarzt.
Sie haben andere Unterlagen für Ihr Kind? Sie haben zum Beispiel Laborwerte von anderen Untersuchungen? Dann bringen Sie diese Unterlagen auch mit.
Wer bezahlt die U-Untersuchungen und J-Untersuchungen?
Ihre Krankenkasse bezahlt diese Untersuchungen: U1 bis U9 und J1.
Achtung: Sie gehen zu spät zu einer Untersuchung? Dann bezahlt die Krankenkasse diese Untersuchung vielleicht nicht.
Die Untersuchungen U10, U11 und J2 sind Zusatz-Untersuchungen. Nicht alle Krankenkassen bezahlen diese Zusatz-Untersuchungen. Sie möchten wissen: Bezahlt Ihre Krankenkasse auch die Zusatz-Untersuchungen? Dann fragen Sie Ihre Krankenkasse. Ihre Krankenkasse bezahlt Zusatz-Untersuchungen nicht? Dann müssen Sie die Untersuchungen selbst bezahlen.
Wo bekommen Sie noch mehr Informationen?
Sie können Ihren Kinderarzt und Ihre Krankenkasse nach den U-Untersuchungen und J-Untersuchungen fragen.
Sie wollen noch mehr zum Thema U-Untersuchungen und J-Untersuchungen lesen?
Hier finden Sie Informationen zum Thema Kinderuntersuchungen.
Hier finden Sie Informationen zum Thema Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche.
Hier finden Sie einen Terminrechner für die Untersuchungen U1 bis U9.
Hier können Sie im Internet nach einem Arzt suchen.
Achtung: Diese Links führen aus unserem Einfache-Sprache-Angebot heraus. Die Informationen sind dann nicht mehr in Einfacher Sprache.
Die Texte haben wir zusammen mit der Forschungsstelle Leichte Sprache geschrieben. Die Forschungsstelle Leichte Sprache ist an der Universität Hildesheim.
Quellen:
- Bundesministerium für Gesundheit: Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche. Online: https://gesund.bund.de/... (Abgerufen am 09.09.2024)
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Früherkennung bei Kindern. Online: https://www.g-ba.de/... (Abgerufen am 09.09.2024)