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Wie melden Sie sich für Ihr Kind krank?

Ihr Kind ist krank? Und Sie können deshalb nicht zur Arbeit? Zum Beispiel aus diesen Gründen:

  • Ihr Kind darf wegen der Krankheit nicht in den Kindergarten oder die Schule.
  • Und Ihr Kind ist jünger als zwölf Jahre oder Ihr Kind hat eine Beeinträchtigung.

Dann dürfen Sie zu Hause bleiben. Dafür brauchen Sie ein ärztliches Attest. Das ist eine Bescheinigung Ihres Kinderarztes. Der Kinderarzt kennt Ihr Kind? Und Ihr Kind ist nur leicht krank? Dann rufen Sie Ihren Kinderarzt an. Vielleicht kann der Kinderarzt das Attest am Telefon ausstellen. Dann bekommen Sie das Attest als Brief. Vielleicht müssen Sie aber auch in die Kinderarzt-Praxis gehen.

Ihr Kind ist krank? Und Sie können deshalb nicht zur Arbeit? Dann informieren Sie Ihren Arbeitgeber noch am selben Tag. Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber diese Informationen:

  • Wie lange können Sie nicht zur Arbeit gehen?
  • Welche Aufgaben gibt es bei der Arbeit?
  • Gibt es bei der Arbeit wichtige Termine?

Ihr Arbeitgeber darf diese Dinge nicht sagen:

  • Sie müssen trotzdem arbeiten.
  • Sie müssen Urlaub nehmen.
  • Sie müssen Überstunden nehmen.

Was sind Kinder-Krankentage?

Ihr Kind ist krank? Dann müssen Sie nicht zur Arbeit. Sie dürfen nämlich Kinder-Krankentage nutzen. An diesen Tagen bekommen Sie weiterhin Geld. Entweder Ihr Arbeitgeber bezahlt Sie oder Sie bekommen Kinder-Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.

Sie können nur ganze Tage als Kinder-Krankentage nehmen. Aber Sie dürfen die Tage auswählen. Zum Beispiel: Sie und Ihr Partner arbeiten? Dann können Sie die Betreuung aufteilen. Das heißt: Sie bleiben ein paar Tage bei Ihrem Kind. Und Ihr Partner bleibt die anderen Tage bei Ihrem Kind.

Hinweis: Sie haben Urlaub genommen? Und Ihr Kind ist im Urlaub krank? Dann bekommen Sie Ihre Urlaubstage nicht zurück. Und Sie bekommen keine Kinder-Krankentage.

Wie viele Kinder-Krankentage dürfen Sie nehmen?

In 2024 und 2025 können Sie folgende Kinder-Krankentage nehmen:

  • Ein Kind mit zwei Erziehungsberechtigten: 15 Tage für jeden Erziehungsberechtigten.
  • Mehrere Kinder mit zwei Erziehungsberechtigten: 35 Tage für jeden Erziehungsberechtigten.
  • Ein Kind mit einem Erziehungsberechtigten: 30 Tage.
  • Mehrere Kinder mit einem Erziehungsberechtigten: 70 Tage.

Ab 2026 gelten wieder die alten Regelungen. Diese Regelungen gab es schon vor der Corona-Pandemie:

  • Ein Kind mit zwei Erziehungsberechtigten: 10 Tage für jeden Erziehungsberechtigten.
  • Mehrere Kinder mit zwei Erziehungsberechtigten: 25 Tage für jeden Erziehungsberechtigten.
  • Ein Kind mit einem Erziehungsberechtigten: 20 Tage.
  • Mehrere Kinder mit einem Erziehungsberechtigten: 50 Tage.

Sie arbeiten von zu Hause? Dann können Sie auch Kinder-Krankentage nehmen.

Sie haben schon alle Kinder-Krankentage genommen? Und Ihr Kind ist immer noch krank? Dann können Sie nicht mehr Krankentage nehmen. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Vielleicht können Sie Urlaub nehmen. Oder Ihr Arbeitgeber stellt Sie von Ihrer Arbeit frei. Dann können Sie bei Ihrem Kind bleiben. Ihr Arbeitgeber stellt Sie von Ihrer Arbeit frei? Dann bekommen Sie kein Gehalt.

Hinweis: Ihr Kind muss ins Krankenhaus? Oder Ihr Kind ist schwer krank? Dafür gibt es besondere Regeln. Vielleicht müssen Sie die ganze Zeit nicht zur Arbeit. Und vielleicht können Sie bei Ihrem Kind im Krankenhaus bleiben. Sie und Ihr Kind sind gesetzlich krankenversichert? Dann stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenversicherung. Ihr Antrag wurde von Ihrer Krankenkasse genehmigt? Dann bekommen Sie für die ganze Zeit Kinder-Krankengeld. Und Sie können für die ganze Zeit Kinder-Krankentage nehmen. Diese Tage zählen nicht zu Ihren normalen Kinder-Krankentagen. Zum Beispiel: Sie haben 15 Kinder-Krankentage. Sie sind drei Tage lang mit Ihrem Kind im Krankenhaus. Dann haben Sie danach trotzdem noch 15 Kinder-Krankentage.

Wann bekommen Sie Kinder-Krankengeld?

Ihr Kind ist krank? Dann bezahlt Ihr Arbeitgeber Sie normalerweise weiter. Manchmal kann Ihr Tarifvertrag oder Ihr Arbeitsvertrag das aber ausschließen. Dann bekommen Sie bei Kinder-Krankentagen kein Geld von Ihrem Arbeitgeber. Dann können Sie Kinder-Krankengeld bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung beantragen. Das sind die Voraussetzungen:

  • Sie haben einen Arbeitsvertrag.
  • Sie und Ihr Kind sind gesetzlich krankenversichert.
  • Sie haben selbst Anspruch auf Krankengeld.
  • Ihr Kind ist jünger als zwölf Jahre oder Ihr Kind hat eine Beeinträchtigung.
  • Ihr Kind kann nur durch Sie betreut werden. Keine andere Person in Ihrem Haushalt kann auf das Kind aufpassen.
  • Sie haben ein ärztliches Attest. Auf dem Attest steht: Das Kind muss betreut werden.

Sie oder Ihr Kind sind privat krankenversichert? Dann bekommen Sie kein Kinder-Krankengeld. Vielleicht hat Ihre private Versicherung andere Leistungen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung nach.

Hinweis: Ihr Kind war auf dem Weg in die Schule? Oder Ihr Kind war auf dem Weg von der Schule nach Hause? Und Ihr Kind hatte einen Unfall? Dann wird das Kinder-Krankengeld von der Unfall-Versicherung gezahlt.

Wie viel Kinder-Krankengeld bekommen Sie?

Sie müssen das Kinder-Krankengeld bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Die Höhe des Kinder-Krankengelds hängt von Ihrer Krankenversicherung und Ihrem Gehalt ab. Aber Sie können für einen Tag höchstens 120,75 Euro bekommen.

Sie arbeiten in einem Minijob? Dann bekommen Sie vermutlich kein Kinder-Krankengeld. Sie haben Fragen? Dann wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Wo bekommen Sie noch mehr Informationen?

Sie wollen noch mehr über Krankschreibung und Kinder-Krankentage lesen?

Hier finden Sie Informationen zur telefonischen Krankschreibung.

Hier finden Sie Informationen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Hier finden Sie Informationen zu Krankheiten, mit denen Kinder nicht in den Kindergarten dürfen.

Hier finden Sie Informationen zum Notdienst für die Kinderbetreuung.

Hier finden Sie Informationen zu Kind erkrankt im Urlaub.

Achtung: Diese Links führen aus unserem Einfache-Sprache-Angebot heraus. Die Informationen sind dann nicht mehr in Einfacher Sprache.

Einfache Sprache Siegel

Die Texte haben wir zusammen mit der Forschungsstelle Leichte Sprache geschrieben. Die Forschungsstelle Leichte Sprache ist an der Universität Hildesheim.


Quellen: