Das elektronische Rezept – kurz E-Rezept – ist die digitale Version einer medizinischen Verschreibung. Was bisher auf einem kleinen Papier-Formular aus dem Drucker kam, liegt mit dem E-Rezept künftig digital vor, zum Beispiel auf dem Smartphone oder dem Tablet. Derzeit wird das elektronische Rezept bundesweit eingeführt – was viele Fragen aufwirft. Hier die wichtigsten Antworten.

Allgemeine Fragen zum E-Rezept

Hinter der App zum E-Rezept steht die Firma Gematik, die Nationale Agentur für Digitale Medizin. Sie ist seit 2005 für die digitale Infrastruktur im deutschen Gesundheitswesen zuständig und sitzt in Berlin.

Seit dem 1. Juli 2021 wird das E-Rezept in einigen ausgewählten Praxen in Deutschland getestet. Seit 2022 sollen Ärzt:innen Rezepte elektronisch erstellen und versenden. Am 1. Januar startete hierzu eine bundesweite Testphase. Im Laufe des Jahres sollen die E-Rezepte dann stufenweise in den Alltag der Praxen integriert werden. Apotheke müssen ab dem 1. September 2022 technisch dazu in der Lage sein, E-Rezepte anzunehmen, auszulesen und zu bearbeiten.

Voraussetzungen für das E-Rezept

Alle gesetzlich Krankenversicherten können das E-Rezept nutzen. Um E-Rezepte vor Ort in einer Apotheke oder online bei der Versandapotheke einzulösen, benötigen Versicherte die App „E-Rezept“ der Gematik. Die Nutzung der App funktioniert nur mit einer NFC-fähigen Gesundheitskarte und einer PIN-Nummer von der Krankenkasse, die beide für die Registrierung wichtig sind. Wer kein Smartphone besitzt, kann sich den Rezeptcode des E-Rezepts auf Wunsch von der Arztpraxis ausdrucken lassen.

Alle Versicherten können das E-Rezept nutzen – auch, wenn sie kein Smartphone oder Tablet besitzen. Ärzt:innen können das E-Rezept auch wie gewohnt ausdrucken, Patient:innen können das E-Rezept dann in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen.

Auch Privatversicherte sollen in Zukunft E-Rezepte erhalten können. Die Gematik und der Verband der Privaten Krankenversicherungen sind mit Blick auf eine mögliche Umsetzung im Austausch. Private Krankenversicherungen planen ab dem 01. Juli 2023 erste digitale Identitäten an PKV-Versicherte herauszugeben. Diese sind nötig, um das E-Rezept nutzen zu können.

E-Rezepte können über die kostenlose App „E-Rezept“ elektronisch empfangen und eingelöst werden. Versicherte können die App online über App-Stores von Apple, Google oder Huawei auf ihr Smartphone herunterladen. Versicherte sollten darauf achten, dass es sich beim Herausgeber der App um die „gematik GmbH“ handelt. Mit dieser App können Rezepte per Scan importiert und geladen werden, die App kann Rezepte digital empfangen und auch das Einlösen von E-Rezepten ist über die App problemlos möglich. Das Einlösen kann hierbei vor Ort in einer Apotheke erfolgen oder aber digital, zum Beispiel beim Einkauf in einer Online-Apotheke.

Versicherte können sich über zwei Wege in der App anmelden: Entweder über ihre Gesundheitskarte oder aber über die App ihrer jeweiligen Krankenkasse. Damit es mit der Anmeldung per Gesundheitskarte klappt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss die Gesundheitskarte der jeweiligen Krankenkasse auf dem aktuellen Stand und NFC-fähig sein. NFC steht für Near Field Communication, zu Deutsch: Nahfeldkommunikation. Diese Technologie macht eine kontaktlose Datenübertragung möglich, ähnlich wie bei EC-Karten. Während der Anmeldung in der App verbinden sich so die Gesundheitskarte und das Smartphone der Versicherten.

Doch wie erkennen Versicherte, ob ihre Gesundheitskarte NFC-fähig ist? Hierzu gibt es auf der Karte zwei Merkmale: Erstens die sogenannte Zugangsnummer (Card Access Number, kurz CAN). Diese sechsstellige Zahlenkombination befindet sich im oberen rechten Teil der Gesundheitskarte, unterhalb des farbigen Aufdrucks in Schwarz, Rot und Gold. Ein zweiter Anhaltspunkt kann ein Wellensymbol am oberen Rand der Karte sein. Doch Vorsicht: Da dieses Symbol nicht verpflichtend ist, dass bestimmte Gesundheitskarten auch ohne ein solches Wellensymbol NFC-fähig sind. Wer noch nicht über eine solche Version der Gesundheitskarte verfügt, kann bei der Krankenversicherung eine neue Karte beantragen. Neben der Zugangsnummer muss auch die PIN-Nummer der Gesundheitskarte vorliegen. Sollten Versicherte über keine solche PIN verfügen, können sie diese ebenfalls bei der Krankenversicherung anfordern. Die NFC-fähige Gesundheitskarte sowie die dazugehörige PIN-Nummer erhalten Versicherte dann per Post.

Neben den Anforderungen an die Gesundheitskarte muss auch das Smartphone der Versicherten bestimmte Kriterien erfüllen. Wer alle Funktionen der App nutzen will, braucht ein Smartphone, das - genau wie die Gesundheitskarte - NFC-fähig ist. Zusätzlich muss es mindestens über das Betriebssystem Android 7, beziehungsweise iOS 14 bei I-Phones, verfügen. Hierbei handelt es sich jeweils um Handy-Modelle ab dem Jahr 2015. Versicherte können die E-Rezept-App grundsätzlich aber auch ohne ein NFC-fähiges Smartphone oder NFC-fähige Gesundheitskarte nutzen, allerdings in abgespeckter Form.

In der E-Rezept-App befindet sich auf der Startseite „Meine Rezepte“ die Infobox „Mit Gesundheitskarte anmelden“. Per Klick darauf startet der Anmeldeprozess. Nach der Eingabe der Zugangsnummer und der PIN können Versicherte entscheiden, ob Sie diese Angaben für künftige Anmeldungen speichern möchten. Alternativ können diese Angaben auch durch einen Fingerabdruck oder Gesichtsscan ersetzt werden. Im letzten Schritt werden die Informationen der Gesundheitskarte an die App übertragen. Hierzu halten Nutzer:innen die Gesundheitskarte für einige Zeit an die Rückseite des Smartphones. Nach einer erfolgreichen Anmeldung erhalten Versicherte künftig alle Rezepte automatisch über ihre App. Versicherte finden in der App noch weitere Rezeptinformationen, zum Beispiel zu bestimmten Wirkstoffen. Auch Hinweise, wie ein Medikament einzunehmen ist, zeigt die App an.

Wer das mehrschrittige und für so manchen vielleicht komplizierte Anmelde-Verfahren mit der Gesundheitskarte umgehen möchte, kann sich seit Juni 2022 auch „kartenlos“ in der E-Rezept-App anmelden. Das gilt für alle Versicherten, die sich bereits bei ihrer jeweiligen Krankenkasse über ein sicheres Identifikationsverfahren für die elektronische Patientenakte (ePA) angemeldet haben. Die Identifikation erfolgt hier in der Regel entweder persönlich bei der jeweiligen Krankenkasse, per Post oder per Video-Ident-Verfahren.

Anstatt sich mit der Gesundheitskarte in der E-Rezept-App anzumelden, wählen Nutzer:innen an dem entsprechenden Punkt das Feld „Melden Sie sich mit der App Ihrer Krankenversicherung an“. Im nächsten Schritt kann die persönliche Krankenversicherung aus einer Liste ausgewählt werden. Im Anschluss daran verbindet sich die E-Rezept-App mit der App der Krankenversicherung. Nach einer kurzen Bestätigung in der App der Krankenversicherung können Nutzer:innen dann in der neuen App E-Rezepte abrufen und einlösen. Der Haken dabei: Noch machen nicht alle Krankenkassen bei dieser alternativen Anmelde-Methode mit. Ende August 2022 waren es 81 Krankenkassen. Laut Gematik werde die Liste der teilnehmenden Krankenkassen stetig erweitert.

E-Rezept Anmeldung 16:9

Ein E-Rezept erhalten

Im Alltag funktioniert das E-Rezept so: Patient:innen mit Beschwerden vereinbaren wie gewohnt einen Termin in der ärztlichen Praxis. Wer ein Medikament benötigt, bekommt hierfür ein digitales Rezept ausgestellt. Es wird von den behandelnden Ärzt:innen digital unterschrieben. Das E-Rezept ist mit einem Rezeptcode ausgestattet, einer Art digitalen Schlüssel, ähnlich wie ein QR-Code.

Der Rezeptcode funktioniert wie ein Fingerabdruck, in ihm stecken alle für das Rezept wichtigen Informationen. Patient:innen erhalten den Code auf zwei Wegen: Sie können ihn entweder digital per E-Rezept-App auf einem Smartphone oder Tablet abrufen oder aber auf Wunsch auch in ausgedruckter Form auf einem Blatt Papier erhalten. Diese Option ist für Menschen ohne Smartphone gedacht.

Wer kein Smartphone besitzt, kann sich das E-Rezept in der Arztpraxis ausdrucken lassen. Wer sich für die digitale Variante entscheidet und die E-Rezept-App nutzt, sollte das Smartphone beim Praxisbesuch dabei haben, um im Anschluss daran die verschriebenen Medikamente aus der Apotheke abholen zu können. Die Verordnung erscheint aber auch dann automatisch in der E-Rezept-App, wenn man das Smartphone nicht bei sich trägt.

Wer sich den Gang in die Arztpraxis komplett sparen möchte, kann eine Fernbehandlung per Videosprechstunde nutzen. Auch hier ist die Ausstellung eines E-Rezepts möglich. Es wird im Anschluss an die Videosprechstunde kontaktlos an die Patient:innen übermittelt.

Das E-Rezept einlösen

E-Rezepte können über die kostenlose App „E-Rezept“ elektronisch empfangen und eingelöst werden. Mit dem Rezeptcode gehen Patient:innen dann in eine beliebige Apotheke in Deutschland. Mitarbeitende der Apotheke scannen den Code und erhalten dann über eine Computersoftware Zugriff auf das E-Rezept. Im nächsten Schritt beraten sie Kund:innen wie gewohnt und händigen im Anschluss die benötigten Medikamente aus. Manche Apotheken bieten auch einen Lieferdienst an, in der App wird dies vorab angezeigt. Ein Gang in die Apotheke ist mit der E-Rezept-App theoretisch also nicht mehr nötig. Praktisch für Versicherte ist dabei auch, dass die App mit Auswahl der Wunsch-Apotheke anzeigt, ob das gewünschte Medikament derzeit vorrätig ist. Wer kein Smartphone besitzt, geht mit dem Rezept-Ausdruck in eine beliebige Apotheke, der anschließende Scan- und Einlöse-Vorgang ist identisch.

Das Einlösen mithilfe der App kann vor Ort in einer Apotheke erfolgen oder aber digital, zum Beispiel beim Einkauf in einer Online-Apotheke. Für alle, die sich Verschreibungen per Online-Apotheke zuschicken lassen, ändert sich mit dem E-Rezept nicht viel. In der E-Rezept-App kann das digitale Rezept direkt an eine Versandapotheke weitergeleitet werden. Der bisherige Weg erforderte noch, das Papierrezept für das verschreibungspflichtige Arzneimittel vorab an die Versandapotheke zu schicken. Dieser Schritt entfällt nun mit der App.

Apothekenportale wie das Online-Portal www.gesund.de bieten beispielsweise einen solchen Service. Versicherte können ihr E-Rezept mit der Webcam oder Kamera des Smartphones, beziehungsweise Tablets, abfotografieren oder das Rezept als direkt als Foto oder PDF hochladen. Im nächsten Schritt übermittelt die Plattform den Rezeptcode an die ausgewählte Apotheke. Die Gematik weist jedoch darauf hin, dass E-Rezepte ausschließlich mit der hauseigenen E-Rezept-App einer Apotheke zugewiesen werden können. Andere Apps seien dafür gesetzlich nicht zugelassen, so die Gematik.

Ja. Wenn Versicherte ein E-Rezept in der Apotheke einlösen, verstreichen bis zur Abrechnung durch die Krankenkassen derzeit zwischen sechs und acht Wochen.

Versicherte können auch andere Personen ihres Vertrauens damit beauftragen, das E-Rezept in der Apotheke einzulösen. Sollte es einen Papierausdruck geben, können Dritte diesen einfach in der Apotheke vorzeigen und somit das Rezept einlösen. Sollte sich das E-Rezept auf dem Smartphone befinden, kann auch das in der Apotheke vorgezeigt werden. Alternativ können Dritte die Rezeptcodes mit der Familienfunktion der App in ihrer eigenen E-Rezept-App einscannen oder abrufen und dann in der Apotheke vorzeigen.

Das E-Rezept unterscheidet sich in seiner Gültigkeit nicht vom Papier-Rezept. Diese beträgt in der Regel vier Wochen.

Der Status des E-Rezepts wird zentral im digitalen Gesundheitsnetz gespeichert. Wenn eine Apotheke ein E-Rezept einlöst, ändert sich der Status. Dadurch kann das E-Rezept nur einmal eingelöst werden.

E-Rezept Übersicht 16:9

Sicherheit und Datenschutz

Wenn es um Digitalisierung und sensible Gesundheitsdaten geht, haben viele Menschen ein mulmiges Gefühl. Wie sicher sind die Daten mit Blick auf das neue E-Rezept? Laut der Gematik landen alle Informationen verschlüsselt auf Servern der Telematikinfrastruktur. Diese Server stehen in einem gesicherten Rechenzentrum. Nur mit bestimmten digitalen Schlüsseln können E-Rezepte gelesen und verarbeitet werden. Die Betreiber haben keinen Zugriff auf diese Schlüssel und Codes.

Der IT-Experte Carl Fabian Lüpke (alias Flüpke) vom Hacker-Verein Chaos Computer Club merkt aber an, dass die Gematik sehr wohl in der Lage sei, die Daten einzusehen. Denn zwar würden die transportverschlüsselt übertragen, sie landeten aber für kurze Zeit zur Verarbeitung im Klartext im zentralen Gematik-System, ehe sie verschlüsselt auf der Festplatte gespeichert werden. Wenn ein Patient die Daten abrufe, werden sie von der Disk geholt, entschlüsselt und für den Transport wieder verschlüsselt, erklärt Flüpke. Auf diese Weise könnte die Gematik theoretisch auch die Daten einsehen.

Alle E-Rezepte werden zudem 100 Tage nach der Einlösung automatisch gelöscht. Wer das E-Rezept nicht einlöst oder vorher löschen will, kann das ohne Probleme tun. Ansonsten greift auch hier ein automatisches Löschsystem. Für den Fall, dass Versicherte E-Rezepte nicht einlösen, werden sie nach Ablauf der Gültigkeit ebenfalls automatisch gelöscht. Unabhängige Gutachter:innen prüfen regelmäßig die Maßnahmen für Datenschutz und Sicherheit. Alle erstellten Gutachten müssen regelmäßig erneuert und von unterschiedlichen Stellen geprüft werden, darunter die Gematik selbst, aber auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Eine ständige technische Überwachung aller Abläufe und Schnittstellen ist so laut Gematik sichergestellt.

Grundsätzlich gilt: Personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung der EU werden weder erhoben noch gespeichert. Alle für die Nutzung der App nötigen anonymen Daten bleiben bei der Gematik und werden nicht an Dritte weitergegeben. Nutzer:innen der E-Rezept-App können selbst darüber entscheiden, ob bestimmte Daten zum Nutzungsverhalten anonym erhoben werden sollen. Das sind zum Beispiel Angaben, wie lange die App genutzt wurde, auf welche Felder geklickt wurden oder auf welcher Art von Smartphone die App läuft. Solche Angaben helfen den Entwickler:innen, die App zu verbessern, Fehler zu erkennen und zu beheben. Wer das eigene Nutzungsverhalten trotzdem nicht preisgeben möchte, kann dies in der App entsprechend angeben.

Wenn das Smartphone verloren gehen sollte oder geklaut wird, gilt mit Blick auf Sicherheit und Datenmissbrauch Folgendes: Rezepte können nur nach der Authentifizierung mit der zugehörigen Gesundheitskarte oder aber nach einer biometrischen Überprüfung der Identität synchronisiert werden. Wer sich hier doppelt absichern will, kann zusätzlich auch den Start der App optional durch eine biometrische Zugangssperre absichern, beispielsweise per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung.

Auch hinter der digitalen Unterschrift von Ärtz:innen auf dem E-Rezept verbirgt sich ein hoher Sicherheitsstandard, denn: Im Gegensatz zu der bislang üblichen handschriftlichen Unterschrift, kann eine elektronische Signatur praktisch nicht gefälscht werden. Apotheken erkennen durch die Unterschrift klar, wer das E-Rezept ausgestellt hat und ob der Inhalt möglicherweise von Unbefugten nachträglich verändert wurde. Somit ist das E-Rezept insgesamt fälschungssicherer als ein Papierrezept, es kann nicht verloren gehen oder versehentlich beschädigt werden.

Weitere Fragen zum E-Rezept

Achtung: Im Ausland können E-Rezepte momentan noch nicht eingelöst werden, dies ist jedoch geplant. Seit Anfang Mai 2022 arbeitet die EU-Kommission an einem Europäischen Gesundheitsdatenraum. Künftig könnten somit Gesundheitsdaten, wie zum Beispiel Patientenkurzakten, elektronische Verschreibungen, Bilddaten und Bildberichte, Laborergebnisse oder Entlassungsberichte, innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und auch zwischen den Staaten geteilt und ausgetauscht werden. Der Plan: Die gemeinsame technische Infrastruktur „MyHealth@EU“ soll den Datenaustausch bis Ende 2025 europaweit möglich machen. Noch wird die Idee allerdings im Rat und dem Europäischen Parlament diskutiert.

Im ersten Schritt gibt es E-Rezepte nur für apothekenpflichtige Arzneimittel. Stück für Stück soll es dann auch E-Rezepte für andere Produkte geben, wie zum Beispiel für Betäubungsmittel oder digitale Gesundheitsanwendungen sowie für Sonderrezepte, wie sogenannte T-Rezepte. Im Bereich der Heilmittelerbringer können sich alle Physiotherapeut:innen bereits in diesem Jahr an die nötige Infrastruktur anschließen. Andere Gruppen der Heilmittelerbringer sind Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen, Podolog:innen oder Ernährungstherapeut:innen. Sie können ihre Praxen ab 2023 schrittweise für die E-Rezept-Verarbeitung fit machen.

Bei Rezepten für das Sanitätshaus ändert sich vorerst nichts. Der Grund: Den sogenannten Hilfsmittelerbringern, zu denen auch Augenoptiker:innen, Hörakustiker:innen, Orthopädieschuhmacher:innen, Orthopädietechniker:innen, Zahntechniker:innen zählen, fehlen bislang noch die technischen Voraussetzungen. Gesetzlich verpflichtend ist ein Anschluss an das System für sie erst ab dem 01. Januar 2026.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hieß es, nur Versicherte selbst, behandelnde Ärzt:innen und die Apotheke könnten die sensiblen Daten einsehen. Der IT-Experte Carl Fabian Lüpke (alias Flüpke) vom Hacker-Verein Chaos Computer Club hat uns darauf hingewiesen, dass die Daten jedoch in einem zentralen System unverschlüsselt verarbeitet werden. Wir haben die Stelle im Text angepasst.