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Schon seit über einem Jahr kann, wer will, E-Rezepte in Apotheken einlösen – sofern die Arztpraxis des Vertrauens entsprechend ausgestattet ist. Bisher waren die technischen Voraussetzungen dafür nicht überall gegeben. Seit Anfang 2024 sollen die elektronischen Rezepte in Praxen verpflichtend ausgestellt werden. Verschreibungspflichtige Arzneimittel können dann nur noch per E-Rezept in der Apotheke eingelöst werden. Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu:

Was ist das E-Rezept?

E-Rezept steht für „Elektronisches Rezept“ – also das Papierrezept in digitaler Form. In dem Rezept sind die Daten zum verschriebenen Medikament gespeichert. Es kann in der Apotheke eingelöst werden wie das bisherige Papierrezept.

Wie kann ich das E-Rezept einlösen?

Sie haben drei verschiedene Möglichkeiten:

1. Per elektronischer Gesundheitskarte

Hierbei handelt es sich um die neueste Einlösemethode. Seit Juli 2023 kann man die elektronische Gesundheitskarte einfach in das Kartenlesegerät stecken. In der Apotheke kann man die E-Rezepte der Versicherten dann abrufen und einlösen. Eine PIN ist nicht nötig. Es fallen allerdings einige Vorteile weg, die man mit der E-Rezept-App hat. Etwa können Sie bei dieser Methode keine alten Rezepte einsehen.

Wichtig zu wissen: Die Rezepte werden nicht auf der eGK gespeichert. Die Karte dient dazu, Sie in der Apotheke zu verifizieren. Wenn Sie Ihre eGK verlieren sollten, gilt das nicht für Ihre verschriebenen Rezepte. Allerdings sollten Sie den Verlust der Karte sofort Ihrer Krankenkasse melden. Ansonsten können Dritte mit Ihrer Karte auf Ihre Rezepte zugreifen.

2. Per App

Oder Sie rufen Ihr E-Rezept per App ab. Dafür brauchen Sie die „E-Rezept“-App der Gematik sowie für die Anmeldung in der App eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die dazugehörige PIN. NFC steht für „near field communication“ – eine Art der Datenübertragung wie beim bargeldlosen Zahlen. Die App gibt es für Android und iOS. Ob Sie eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte haben, erkennen Sie an dem kleinen Strahlensymbol im oberen Bereich der Karte. Eine aktuelle Karte und PIN können Sie bei Ihrer Krankenkasse anfordern.

Nachdem Sie sich bei der E-Rezept-App angemeldet haben, können Sie Ihre verschriebenen Rezepte darüber verwalten. Sie können zum Beispiel prüfen, ob die Apotheke Ihrer Wahl Ihr Medikament auf Vorrat hat, oder Medikamente bestellen und per Botendienst liefern lassen, falls die Apotheke diesen Service anbietet.

3. Per Ausdruck

Das E-Rezept können Sie außerdem auch in Form eines Papierausdrucks mit mehreren 2D-Codes erhalten. Das sind Muster, die QR-Codes ähneln. Den Papierausdruck können Sie wie auch den rosa (bzw. blauen oder grünen) Rezeptzettel in der Apotheke vorzeigen. Allerdings bietet diese Methode weniger Vorteile als die Nutzung per Gesundheitskarte oder per App.

Brauche ich für das E-Rezept ein Smartphone?

Nein. Das Einlösen mit der elektronischen Gesundheitskarte oder mittels Ausdruck erfordert kein Smartphone.

Was bringt das E-Rezept?

Das E-Rezept soll vor allem für Versicherte Vorteile bringen: So sollen Sie Folgerezepte digital erhalten können und nicht extra eine Praxis aufsuchen müssen. Auch sollen Sie mithilfe der App einfach Apotheken in Ihrer Nähe finden und Medikamente bestellen und liefern lassen können. Auch nachdem Sie eine Videosprechstunde in Anspruch genommen haben, können Sie sich kontaktlos ein E-Rezept zustellen lassen.

Für Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker soll es ebenfalls Vorteile geben: unter anderem weniger Zettelwirtschaft und leichtere Dokumentation. Auch Wechselwirkungen zwischen Medikamenten sollen mithilfe eines E-Medikationsplans leichter erkannt werden.

Welche Kritik gibt es am E-Rezept?

Kritik gibt es unter anderem von der Ärzteschaft. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) äußerte sich kritisch zur verpflichtenden „bundesweiten Einführung mit der Brechstange“ zum 1. Januar 2024[1]. So bezeichnen KBV-Vorstandsmitglieder den Start als zu früh. Sie warnen unter anderem davor, dass das System der Belastung von Millionen Rezepten am Tag auf einmal nicht standhalten könnte. Stattdessen sollte der bisherige stufenweise Rollout in einzelnen Regionen fortgeführt werden.

Können Privatversicherte das E-Rezept nutzen?

Privatversicherte können das E-Rezept per App oder per Papierausdruck nutzen, falls die Arztpraxis bereits technisch dafür ausgerüstet ist. Da sie keine elektronischen Gesundheitskarten haben, entfällt für Privatversicherte das Einlösen per eGK. Mehr zum E-Rezept für Privatversicherte erfahren Sie beim Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

Warum kann meine Apotheke mein E-Rezept noch nicht einlösen?

Das liegt oft daran, dass Ihre Ärztin oder Ihr Arzt das E-Rezept noch nicht digital signiert hat. Manche Ärztinnen und Ärzte nutzen die sogenannte Stapelsignatur. Dabei können sie bis zu 250 E-Rezepte gleichzeitig digital unterzeichnen. Meist geschieht das am Ende des Tages. Schneller geht es mit der sogenannten Einzelsignatur oder der Komfortsignatur.[2] Doch nicht alle Praxissysteme können diese Funktion nutzen. Falls Sie ein Medikament dringend brauchen, fragen Sie in der Praxis nach, ob es bereits signiert wurde.

Ein anderer Grund können technische Probleme sein: Stand Mitte März 2024 treten die besonders zwischen acht und neun Uhr morgens auf. Laut der Gematik[3] könne „ein mehrfaches Stecken der Versichertenkarte in der Apotheke oder ein erneuter Versuch nach wenigen Minuten zwischenzeitlich helfen.“

Was, wenn meine Arztpraxis mir noch kein E-Rezept ausstellen kann?

Keine Sorge! Für Sie als Patientin oder Patienten hat das keine negativen Auswirkungen. Nur ihre Ärztin oder Ihr Arzt muss mit Honorarkürzungen rechnen.

Ist das E-Rezept sicher?

Das E-Rezept wird zentral im sogenannten E-Rezept-Fachdienst gespeichert. Die Gematik schreibt auf Ihrer Website, dass E-Rezepte verschlüsselt werden und so „vor unbefugtem Zugriff geschützt“ seien. Zudem werden E-Rezepte spätestens 100 Tage nach dem Ausstellen gelöscht. [4]

Auf seiner Website merkt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) an, dass er sich eine dezentrale Lösung und eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewünscht hätte. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wird zum Beispiel auch bei Messengerdiensten eingesetzt. Dabei werden die Daten beim Absender verschlüsselt und erst beim Empfänger wieder entschlüsselt. Dennoch sei die jetzige technische Lösung wohl auch in Ordnung, schreibt der BfDI: „Auch wenn der BfDI in den Beratungen für eine andere Lösung plädiert hat, liegen keine Erkenntnisse vor, dass die in den Anforderungen der gematik formulierten Maßnahmen nicht wirksam sind“.


Quellen: