Was sich für Sie durch das Gesetz ändert

  • Krankenkassen übernehmen die Kosten für Gesundheits-Apps
  • leichterer Zugang zu Onlinesprechstunden
  • weniger Papierkram bei Behandlungen und Anträgen

Ärzte und Ärztinnen können in diesem Jahr erstmalig digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) verschreiben. Also z.B. Apps für Menschen mit Diabetes oder Bluthochdruck.

"Das ist Weltpremiere. Deutschland ist das erste Land, in dem digitale Anwendungen verschrieben werden können" erklärt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Die App auf Rezept ist nur einer von vielen Bausteinen des Ende 2019 in Kraft getretenen Gesetzes. Ziel: Der Alltag von Erkrankten und die Behandlungsmöglichkeiten sollen digitaler und dadurch verbessert werden.

Was steht genau drin? Die wichtigsten Inhalte

  • Die App auf Rezept

Von der Pollenflug-App über digitale Tagebücher für Diabetiker bis hin zum Asthma-Monitoring: Gesundheits-Apps bieten viele Funktionen, die für das Leben mit einer Erkrankung oder die Gesundheitsvorsorge nützlich sein können. Es gibt Apps, die an die Einnahme von Medikamenten erinnern, andere analysieren Blutzuckerwerte oder unterstützen bei einer Allergie. Medizinisch nützliche Apps sollen gesetzlich Versicherte zukünftig nicht mehr selbst bezahlen müssen, sondern Krankenkassen sollen die Kosten erstatten.

Welche Apps verschreibungsfähigcontent:linkbyid und damit erstattungsfähig sind, prüft das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Zugelassen werden Anwendungen, die in Sachen Datensicherheit, Qualität, Datenschutz und Funktionalität den Anforderungen entsprechen. Die Kostenübernahme durch die Kasse soll voraussichtlich zunächst für ein Jahr möglich sein.

  • Online-Sprechstunden sollen Alltag werden

Ein Praxisbesuch per Computer? Corona-Zeiten haben gezeigt, wie praktisch und effizient  Videosprechstundencontent:linkbyid sind. Patientinnen und Patienten sparen sich lange Wege, Kosten und Wartezeiten. Behandelnde sind flexibler und die Ansteckungsgefahr im Wartezimmer sinkt. Videosprechstunden oder Onlinetherapiencontent:linkbyid waren auch schon vor dem Digitale-Versorgung-Gesetz möglich. In Zukunft sollen Erkrankte Praxen, die digitale Sprechstunden anbieten, leichter finden. Darum dürfen diese jetzt auf ihrer Webseite über solche Angebote informieren und explizit dafür werben. Nützlich ist das Angebot auch für ältere, wenig mobile Menschen und für alle, die in Gegenden mit geringer Praxisdichte leben.

  • Weniger Papierkram

In vielen Praxen, Apotheken und Krankenhäusern gehört das Fax immer noch zum Alltag. Das könnte bald vorbei sein. Die Zettelwirtschaft soll durch digitale Lösungen ersetzt werden. Das gilt z.B. für das E-Rezept, den ärztlichen Brief oder die elektronische Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung. Auch Heil- und Hilfsmittel sowie häusliche Pflege können auf elektronischem Weg verordnet werden. Bei geplanten Krankenhausaufenthalten können Patientinnen und Patienten bestimmte Leistungen bereits im Vorfeld per Computer aussuchen. Außerdem haben alle Behandelnde mehr Möglichkeiten, sich auf elektronischem Wege auszutauschen.

  • Mehrwert für die Gesundheitsforschung

Medizinischer Fortschritt lebt vom Input entsprechender Daten. Abrechnungsdaten, die den Krankenkassen vorliegen, sollen pseudonymisiert an ein Forschungszentrum übermittelt werden, das den Datenpool speichert. Forschungsteams können dann nach Antragstellung entsprechende Daten für ihre Studien nutzen.

  • Gleichberechtigte Nutzung für alle

Nicht alle Versicherten sind in der Lage, Apps und digitale Anwendungen zu nutzen. Gerade ältere Menschen fühlen sich häufig von der Technik überfordert oder abgeschreckt. Krankenkassen verpflichten sich nun, ihrem Klientel entsprechende Angebote zu unterbreiten. So können Versicherte den Umgang mit Gesundheits-Apps oder der elektronischen Patientenaktcontent:linkbyide lernen.

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  • Das Gesundheitswesen wird vernetzt

Beim Datenaustausch von verschiedenen Systemen wie Praxen und Krankenhäusern kommt es oft zu unnötigen Überschneidungen. Die Folge: Untersuchungen werden zum Teil doppelt durchgeführt und sind mit erheblichen Aufwänden verbunden. In Zukunft sollen Informationen leichter, schneller und auf Basis internationaler Standards ausgetauscht werden.

Wie steht es mit dem Datenschutz?

Das Gesetz sieht vor, in einer Datenbank Daten von gesetzlich Versicherten anonymisiert zu sammeln. Diese werden dann der Forschung zur Verfügung gestellt. Darunter fallen z.B. Angaben wie Alter und Geschlecht, Informationen zum Versicherungsverhältnis, zum Leistungsbezug und zum Gesundheitszustand der Versicherten. Das ruft den Datenschutz auf den Plan. Warum? Sie befürchten, dass trotz der Anonymisierung eine Re-Identifizierung möglich sein könnte. Außerdem geben sie zu bedenken, dass sensible Informationen, die zentral gespeichert werden, besonders anfällig für Missbrauch und Sicherheitslücken sind.

Ihrer Meinung nach sollte die Möglichkeit bestehen, dass alle der Nutzung der Daten aktiv zustimmen müssten, bevor sie weitergegeben werden. Im Moment sieht das Gesetz noch keine Möglichkeit vor, der Weitergabe der Daten zu widersprechen.

Wann mit den ersten Apps auf Rezept zu rechnen ist

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat ein sogenanntes Fast-Track-Verfahren eingerichtet. Darin werden Gesundheits-Apps auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datensicherheit und Datenschutz geprüft. Erste digitale Anwendungen können voraussichtlich Ende August dieses Jahres verschrieben werden.

Wie es mit der elektronischen Patientenakte weitergeht

Versicherte können ihre medizinischen Daten in einer elektronischen Patientenakte speichern. Voraussichtzlich ab Januar 2021 soll diese eingeführt werden. Allerdings sind Gesundheitsdaten sensible Daten, für die besondere Voraussetzungen des Datenschutzes gelten. Deshalb landen die Regelungen zur elektronischen Patientenakte nicht im Digitale-Versorgung-Gesetz, sondern bekommen ein eigenes Gesetz.

Was eine elektronische Patientenakte möglich macht

Die elektronische Patientenakte soll die ärztliche Behandlung erleichtern. Warum? Das erzählt dieses Fallbeispiel.

Digitale-Versorgung-Gesetz als Chance

Gerade in Corona-Zeiten mit Abstandsregeln aber auch darüber hinaus zeigt sich einmal mehr: Mit digitalen Lösungen lässt sich der Alltag in Praxen, Apotheken und Krankenhäusern deutlich verbessern und effizienter gestalten. Das Digitale-Versorgung-Gesetz soll das Gesundheitswesen in Sachen Digitalisierung und Innovation weiter voranzubringen.