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Wer sich aktuell gegen Covid-19 impfen lassen will, muss in manchen Bundesländern erstmal selbst zahlen. Warum das so ist, wer betroffen ist und was Versicherte tun können, um ihr Geld zurückzubekommen.

Ich wollte mich gegen Covid-19 impfen lassen, sollte aber selbst zahlen. Warum?

Die Coronavirus-Impfverordnung ist zum 8. April ausgelaufen. Das heißt: Seitdem übernimmt nicht mehr der Bund die Kosten für die Impfung, stattdessen sollen die Krankenkassen zahlen. Doch bevor sie die Kosten übernehmen, müssen Kassen und Ärzteverbände die Vergütung in den einzelnen Bundesländern regeln. Bisher ist das nur in 7 von 17 Regionen geschehen (Nordrhein-Westfalen wird in zwei Regionen aufgeteilt). In allen anderen Regionen erhalten Sie in vielen Fällen eine Rechnung von Ihrer Ärztin beziehungsweise Ihrem Arzt, wenn Sie sich gegen Corona impfen lassen.

In welchen Regionen werden die Kosten für die Impfung aktuell automatisch übernommen?

Stand 02. Mai 2023 gab es in Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Saarland, Sachsen, Baden-Württemberg, in der Region Westfalen-Lippe sowie Rheinland bereits eine Einigung zwischen Ärztevertretungen und Krankenkassen. In diesen Regionen zahlen die Kassen die Impfung gegen Covid-19 automatisch. Voraussetzung dafür ist, dass die Impfung für die Patientin oder den Patienten empfohlen wird oder, dass die Ärztin oder der Arzt sie als medizinisch notwendig erachtet.

Mein Bundesland ist nicht dabei. Wird sich das ändern?

Ein weiteres Bundesland soll bald folgen, wie ein Sprecher der vdek auf Anfrage der Apotheken Umschau mitteilte. „Außerdem finden in dieser Woche Verhandlungen mit weiteren Kassenärztlichen Vereinigungen statt, sodass wir kurzfristig mit Abschlüssen rechnen“ so der Sprecher.

Ich bin privatversichert – bekomme ich meine Impfung weiterhin bezahlt?

Privatversicherte sollten ihre Impfung weiterhin bezahlt bekommen, wie der Verband der privaten Krankenversicherungen auf Nachfrage mitteilte. Sie können dazu wie gewohnt die Rechnung bei Ihrer Versicherung einreichen. Falls Sie sich unsicher sind, fragen Sie am besten vorher bei Ihrer Versicherung nach.

Ich bin gesetzlich versichert und musste die Impfung selbst zahlen. Was kann ich tun?

Ein Sprecher der vedk sagt dazu: „Solange keine Vereinbarung getroffen ist, erhalten die Versicherten zunächst eine Rechnung von ihrer Arztpraxis und können diese bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen“. Auch verschiedene kassenärztliche Vereinigungen verweisen auf diese Möglichkeit. Ein Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen rät aber, „im Vorfeld bei der jeweiligen Krankenkasse zu klären, ob die Kosten tatsächlich übernommen werden.“

Erhalte ich in Apotheken weiterhin kostenlose Impfungen gegen Covid 19?

In Apotheken ist die Kostenübernahme bundesweit aktuell nicht geklärt. Verhandlungen zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung und dem Deutschen Apothekerverband waren Ende März gescheitert. Auch hier müssen Versicherte darum erstmal selbst zahlen. Ob und wann die Krankenkassen die Kosten für eine Covid-19-Impfung in Apotheken direkt übernehmen, ist unklar. Der Deutsche Apothekerverband hat bereits eine Schiedsstelle aufgerufen, den Fall zu bearbeiten.

Auf Anfrage der Apotheken Umschau rät der DAV Interessierten, sich vorab über die Kosten der Impfung in der jeweiligen Apotheke zu informieren. Zudem sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, auf welchem Wege und in welcher Höhe die Rückerstattung der verauslagten Impfkosten erfolgt.

Sollte ich mich impfen lassen?

Die Ständige Impfkommission (Stiko) am Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt für Erwachsene und Menschen mit Vorerkrankungen generell, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Nach der Grundimmunisierung sollen Erwachsene je nach Alter und Risikofaktoren ein bis zwei Auffrischungsimpfungen erhalten. Für Kinder und Jugendliche gelten je nach Alter und Risiko für einen schweren Verlauf unterschiedliche Impfempfehlungen. Weitere Infos finden Sie in diesem Artikel. Wenn Sie unsicher sind, befragen Sie am besten einen Arzt oder ihre Apothekerin.

Die Impfungen können nicht zu 100 Prozent eine Infektion mit SARS-CoV-2 verhindern. Sie können aber das Risiko, an Covid-19 zu erkranken sowie einen schweren Verlauf zu erleiden, reduzieren.

Ich wurde bereits geimpft. Brauche ich noch eine weitere Impfung gegen Covid-19?

Ob eine weitere Impfung für Sie ratsam ist, kann Ihnen am besten Ihr Arzt beziehungsweise Ihre Ärztin beantworten. Falls Sie eine Orientierungshilfe benötigen, können Sie den Corona-Impfcheck der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung anwenden. Klicken Sie hier, um zum Corona-Impfcheck zu gelangen.

Wie sicher ist die Impfung?

Generell gilt die Corona-Impfung als sicher. Wie Arzneimittel können aber auch Impfungen Nebenwirkungen auslösen. Mehr dazu lesen Sie hier.


Quellen:

  • Robert Koch-Institut: COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ). https://www.rki.de/... (Abgerufen am 17.04.2023)
  • Robert Koch-Institut: Impfung bei Kindern und Jugendlichen (Stand: 28.3.2023). https://www.rki.de/... (Abgerufen am 17.04.2023)
  • Gemeinsamer Bundesausschuss: Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen nach § 20i Absatz 1 SGB V. https://www.g-ba.de/... (Abgerufen am 17.04.2023)