Second-Hand-Pillen: Riskanter Handel
Bieten Privatpersonen im Internet apotheken- oder rezeptpflichtige Arzneien zum Kauf an, ist das gefährlich – für Verkäufer und Kunden

Der private Handel mit Arzneimitteln im Netz boomt - damit verstoßen die Vertreiber gegen das Arzneimittelgesetz. Ihnen drohen Geld- und Freiheitsstrafen
Den meisten ist gar nicht bewusst, dass sie eine Straftat begehen: junge Frauen, die ihre nicht mehr benötigten Antibabypillen online zu Geld machen. Reiselustige, die ihre teure Malaria-Prophylaxe nach dem Urlaub nicht einfach wegwerfen wollen. Pflegende Angehörige, die Blutdrucktabletten des kürzlich verstorbenen Vaters anderen Patienten anbieten – gegen eine kleine Finanzspritze.
Thomas Bruggmann kann davor bloß warnen. "Nur zugelassene Versandapotheken dürfen Arzneimittel im Internet vertreiben", sagt der auf Arzneimittelrecht spezialisierte Münchner Anwalt. "Alle anderen verstoßen gegen das Arzneimittelgesetz und riskieren Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren."
Rechtswidrige Angebote im Netz
Trotzdem nimmt der private Handel mit Medikamenten im Netz seit Jahren zu. Fanden sich 2017 rund 2500 rechtswidrige Arzneimittelangebote von Nichtapothekern, wurden 2018 4150 Anzeigen entdeckt. Rund 30 Prozent davon betrafen rezeptpflichtige Präparate.
Auf Nummer sicher
Arzneimittel sind sicher, wenn sie direkt aus der Apotheke kommen. Sobald sie diese einmal verlassen haben, können sie falsch gelagert, manipuliert oder gefälscht werden und so ihre Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit einbüßen.
Registrierte Versandapotheken mit EU-Sicherheitslogo versenden einwandfreie Ware. Was auf dem Transportweg passiert, entzieht sich jedoch der Kontrolle. Eventuell sind die Präparate starken Temperaturschwankungen ausgesetzt.
"Die Dunkelziffer dürfte noch weit höher sein", sagt Reinhard Rokitta von der Freien Apothekerschaft. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, entsprechende Online-Seiten zu kontrollieren und rechtswidrige Angebote anzuzeigen. In der Regel bleibt das jedoch ohne Folgen. "Obwohl die Staatsanwaltschaften verpflichtet sind, ihnen angezeigte Straftaten zu verfolgen, werden die meisten Verfahren wegen Geringfügigkeit wieder eingestellt", erläutert Anwalt Bruggmann.
Spiel mit der Gesundheit
Wer über Online-Kleinanzeigen nach Medikamenten sucht, findet so gut wie alles: Insulin, Thrombosespritzen, Botox, Verhütungsmittel, Schmerzmittel, Blutdrucksenker, Antibiotika. Oft zu sehr günstigen Preisen. Wer dort zuschlägt, macht sich zwar selbst nicht strafbar – riskiert aber seine Gesundheit. "Rezeptpflichtige Arzneimittel gehören in die Hand des Arztes", betont Apotheker Rokitta. Wer ohne ärztliche Verordnung Blutdrucksenker oder starke Schmerzmittel einnehme, müsse mit ernsten Nebenwirkungen rechnen.
Außerdem seien Qualität und Sicherheit von Arzneien nur garantiert, wenn sie direkt aus der Apotheke kommen. Stammen sie aus anderen Quellen, können sie verfallen, falsch gelagert, manipuliert oder gar gefälscht sein. "Damit geht der Käufer ein erhebliches Risiko ein", warnt Bruggmann.
"Medikamente sollte man nur im Internet kaufen, wenn sich der Händler durch das EU- Sicherheitslogo als registrierte Versandapotheke ausweisen kann." Kommt der Käufer durch ein Medikament zu Schaden, sei der Verkäufer schadenersatzpflichtig: "Dem Anbieter drohen also strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen."
Politische Diskussionen ohne Ergebnis
Apotheker Rokitta sieht vor allem die Betreiber der Internetportale in der Pflicht. Zwar weisen etwa die allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ebay-Verkäuferportal darauf hin, dass nur eingetragene Versandapotheken online Medikamente verkaufen dürfen. "Aber das kontrolliert keiner", bedauert Rokitta. Weder würden die Betreiber illegale Anbieter verwarnen noch die betreffenden Anzeigen löschen: "Wer so leichtfertig mit Arzneimitteln umgeht, handelt eigentlich kriminell."
Die Freie Apothekerschaft hat die Politik deshalb aufgefordert, endlich aktiv zu werden. Rokitta: "Politiker, Behörden und Kammern sehen einfach weg, niemand fühlt sich richtig zuständig." In einem Antwortschreiben des Gesundheitsausschusses heißt es lediglich: "Private Arzneimittelverkäufe im Internet befinden sich seit Längerem in der politischen Diskussion. Bislang liegt aber keine abschließende Lösung vor."
Mit Verbraucherschutz hat das für Apotheker Rokitta nichts zu tun: "Solange die Justiz hier nicht durchgreift und die Vorschriften durchsetzt, können wir nur an die Vernunft der Verbraucher appellieren, ihre Finger von solchen Angeboten zu lassen."