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Alle genannten Therapieverfahren können nur dann zur dauerhaften Abheilung der aktinischen Keratosen führen, wenn der Betroffene eine weitere Lichtschädigung der Haut vermeidet. Von ausgiebigem Sonnen­baden sowie von Solariumsbesuchen ist grundsätzlich abzuraten. Im Sommer sollte man sich insbe­sonde­re zur Mittagszeit (zwischen 11.00 und 15.00 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit), wenn die Sonne am höch­sten steht, nicht der prallen Sonne aussetzen.

Günstiger ist es, sich im Schatten aufzuhalten. Allerdings beträgt die Intensität der UV-Strahlung im Schatten immerhin noch etwa 50 Prozent der Intensität in der prallen Sonne. Schatten bietet also nur teilweise Schutz. Insbesondere in südlichen Urlaubsländern, das heißt in der Mittelmeerregion und noch mehr in den Tropen, sowie am Meer oder im Hochgebirge sollte dies beachtet werden.

Allgemein ist es empfehlenswert, im Badeurlaub wie auch im heimischen Garten statt Badehose oder Bikini leichte Kleidung zu tragen, die mit langen Ärmeln und Hosenbeinen bzw. mit einem langen Rock die UV-Strahlung von der Haut abhält. Das Gesicht sollte mit einem Sonnenhut geschützt werden. Zusätzlich sollte eine Sonnencreme auf alle nicht von der Kleidung bedeckten Körperregionen aufgetragen werden. Diese sind Gesicht, Lippen, Hals, Dekolleté, Nacken, Ohren und Handrücken, bei kurzärmeliger Kleidung auch die Unterarme.

Der Lichtschutz­faktor (= LSF; englisch sun protection factor = SPF) gibt den Faktor an, um den das Lichtschutzmittel die Sonnen­brandschwelle im Vergleich zu ungeschützter Haut erhöht. Damit ist der LSF ein Maß für den Schutzeffekt hinsichtlich der UV-B-Strahlung. Über den Schutz vor der ebenfalls krebserregenden UV-A-Strahlung sagt dieser Wert aber nichts aus.

Es empfehlen sich Sonnencremes, die zusätzlich zu einem hohen UV-B-Lichtschutzfaktor (am besten 50+) auch einen guten UV-A-Schutz bieten. Ein solches Lichtschutzmittel sollten besonders gefährdete Personen am besten täglich anwenden – auch in den Wintermonaten und bei bewölktem Himmel. Denn in diesen Fällen ist zwar die Gefahr eines UV-B-bedingten Sonnenbrandes gering, die ebenfalls krebsauslösende UV-A-Strahlung ist aber immer noch intensiv.