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Erster Ansprechpartner ist oft der Hausarzt. Er kann zum geeigneten Facharzt überweisen, üblicherweise ist das der Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO-Arzt). Im Gespräch erkundigt sich der Mediziner nach den Beschwerden und der Krankengeschichte des Patienten. Anschließend untersucht der Arzt die Ohren. Ein Akustikusneurinom kann man allerdings bei einer Ohrenspiegelung nicht sehen.

Mit einem Audiogramm überprüft der Arzt, welche Tonhöhen der Patient nicht mehr richtig wahrnehmen kann. Der Patient setzt sich einen Kopfhörer oder einen Lautsprecher auf das Hinterhaupt auf, über den nacheinander bestimmte Töne in anschwellender Lautstärke eingespielt werden. Der Patient reagiert – drückt zum Beispiel auf einen Knopf – sobald er einen Ton wahrnimmt.

Die Hirnstamm-Audiometrie (oft abgekürzt: BERA) liefert Informationen über die Funktion der Gehörnerven und der Hirnregionen, die am Hörvorgang beteiligt sind. Elektroden, die auf den Kopf aufgeklebt sind, messen dabei die Hirnströme während akustischer Reize. Sie geben Aufschluss darüber, an welcher Stelle im Gehirn die Informationsverarbeitung hakt. Bei einem Akustikusneurinom liefern die Messungen häufig auffällige Ergebnisse.

Oft testet der Arzt auch den Gleichgewichtssinn. Dazu prüft der Mediziner zum Beispiel Augenbewegungen des Patienten unter verschiedenen Bedingungen – zum Beispiel nach Änderung der Lage oder nach Spülung des Gehörgangs mit kaltem und warmem Wasser.

Um ein Akustikusneurinom mit Sicherheit zu diagnostizieren, ist ein bildgebendes Verfahren notwendig. Mithilfe einer Magnetresonanztomografie (MRT) kann ein Akustikusneurinom sichtbar gemacht werden. Meistens wird bei dieser Untersuchung Kontrastmittel gespritzt. Eine Computertomografie ist zum Nachweis eines Akustikusneurinoms nicht geeignet.

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