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Aber, Herr Wachtmeister, ich hab doch nur ein paar Weinbrandbohnen genascht…" Diesen Spruch bekommen Polizeibeamte öfter mal von Autofahrern zu hören, bei denen sich nach dem Alkoholtest das Röhrchen verfärbt hat. Fadenscheinige Ausrede? Pralinen mit einem Schuss Hochprozentigem können doch wohl kaum den Promillegehalt des Bluts über den kritischen Grenzwert anheben.

Oder doch? "Für Weinbrandbohnen verwenden die Hersteller im Normalfall 60-prozentigen Weinbrand", erklärt Dr. Torben Erbrath, Referent der Fachsparte Schokolade beim Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. Dieser Weinbrand, erklärt der Pralinen-Experte weiter, wird dann mit einer Zuckerlösung vermischt bzw. verdünnt, damit er die zarten Schokoladenwände nicht von innen auflösen kann.

Bei den Nachforschungen, wie viel Alkohol eine Weinbrandbohne enthalte, kommt auch der Zoll ins Spiel. Denn weil es sich bei dem Konfekt um "Lebensmittel mit geringfügigem Alkoholgehalt" handelt und der verwendete Alkohol deshalb steuerbefreit ist, muss sein Anteil nicht in Volumenprozent (%vol), sondern in Masseprozent (%mas) bezogen auf die ganze Praline angegeben werden. Der Wert schwankt zwischen 3,5 und 5%mas.

Der Rest ist Dreisatz-Rechnen: Bei einem Gewicht von 10 Gramm je Bohne und einem Körpergewicht von 75 Kilo müsste ein Mann innerhalb kürzester Zeit etwa 40 bis 50 Weinbrandbohnen essen, um über die derzeit gültige 0,5-Promille-Grenze zu kommen. Wie Dr. Erbrath vom Süßwarenverband jedoch freiwillig zugibt, dürfte "nach dem Verzehr von 10 bis 15 derartiger Pralinen der Appetit vergangen oder bereits der Beginn eines Übelkeitsgefühls erreicht sein".

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