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Ausschlaggebend: Das individuelle Krankheitsbild

Ob Blickdiagnose oder Medizintechnik: Wie sich der Weg zur Diagnose gestaltet, hängt vom Krankheitsbild und seiner individuellen Ausprägung ab. Im Notfall muss es immer schnell gehen – gerade auch bei akuten Augenschmerzen oder plötzlichen Sehstörungen.

Ein Glaukomanfall zum Beispiel, bei dem unter anderem diese beiden Symptome auftreten können, erfordert andere Maßnahmen als "nur" leichtes Augenbrennen. Das möchte man zwar auch lieber gestern als heute loswerden und sollte daher den Besuch beim Augenarzt nicht auf die lange Bank schieben. Aber aus medizinischer Sicht besteht hier normalerweise keine notfallmäßige Eile.

Der Augenarzt zeigt dem Patienten, wie die Netzhaut aussieht

Der Augenarzt zeigt dem Patienten, wie die Netzhaut aussieht

Ist genug Zeit, wird der Augenarzt zunächst eingehender nach den Beschwerden des Patienten fragen. Plagen diesen neben Augenschmerzen beispielsweise auch erhöhte Licht- und Blendungsempfindlichkeit, so grenzt das die möglichen Krankheitsursachen bereits etwas ein. Weiteren Aufschluss können die persönliche Krankengeschichte des Betroffenen und Informationen über Krankheiten in seiner Familie (Anamnese) geben.

Die Anamnese ist ein zentraler Punkt im Arzt-Patienten-Gespräch und wichtiger Baustein der Diagnose. Gerade wenn weitere richtungweisende Befunde am Auge fehlen, ist eine genaue Dokumentation der Krankengeschichte häufig hilfreich. Das weitere Vorgehen hängt nicht zuletzt von der Frage ab, ob die Schmerzen tatsächlich vom Auge oder seinen "Anhängseln" (siehe Kapitel "Augenschmerzen: Überblick") ausgehen oder eher eine andere Ursache haben.

Augenschmerzen: Was der Augenarzt untersucht

Bei der Untersuchung der Augen lenkt der Arzt seinen Blick auf den Verdachtsbereich, zugleich untersucht er das Auge systematisch Schritt für Schritt. Dabei geht es etwa um die Sehschärfe (Visus), das Gesichtsfeld, die Augenbeweglichkeit, Weite und Spiel der Pupillen sowie die Entfernungseinstellung (Akkomodation). Um all diese Augenfunktionen zu überprüfen, stehen bestimmte Tests und Techniken zur Verfügung. Welche nötig sind, hängt vom Einzelfall ab.

Was die Beurteilung des Auges selbst angeht, so lässt es sich mit der sogenannten Spaltlampe buchstäblich unter die Lupe nehmen. Mithilfe dieses für den Augenarzt zentralen Gerätes zeigen sich die vorderen und mittleren Augenabschnitte detailgenau wie unter einem Mikroskop (mehr dazu im Beitrag "Spaltlampenuntersuchung"). Um auch die Netzhaut und ihre Gefäße, den Sehnervenkopf und die Stelle des schärfsten Sehens (Makula) am Augenhintergrund anzuschauen, verwendet der Augenarzt meist eine aufgesetzte Kontaktoptik. Mit einem Mittel zur örtlichen Betäubung (Lokalanästhetikum) stellt er vorher das Auge ruhig. Außerdem verabreicht er vor der Untersuchung des Augenhintergrundes (Funduskopie) Augentropfen zur Erweiterung der Pupillen. Bei weiten Pupillen kann er den Augenhintergrund besser einsehen.

Bei erhöhtem Augeninnendruck oder bereits vorhandenem Glaukom (grüner Star, in chronischen Ausprägungen in der Regel schmerzlos!) – und zur Früherkennung dieser Krankheit – wird unter anderem der Augeninnendruck (Tonometrie) gemessen. Über weiterführende Untersuchungen bei diesem Krankheitsbild informiert Sie der Ratgeber "Glaukom (grüner Star)".

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Besteht der Verdacht auf ein trockenes Auge, sind Untersuchungen der Tränenflüssigkeit hinsichtlich Menge und Qualität wie Schirmer-Test und Messung der Aufrisszeit des Tränenfilms angezeigt. Die Tränenwege lassen sich auch röntgen oder endoskopisch untersuchen. Außerdem überprüft der Augenarzt die Empfindlichkeit und Unversehrtheit der Hornhaut.

Bei Infektionen des Auges nimmt er einen Abstrich etwa von der Bindehaut oder Hornhaut, oder er entnimmt eine Sekretprobe zur Erregeraustestung.

Spezielle Untersuchungen gelten unter anderem der Aderhaut, Netzhaut und dem Sehernerv, beispielsweise eine optische Kohärenztomografie (OCT, Laservermessung von Sehnervenfasern). Fehlstellungen der Augäpfel wie Schielen (das entsprechende Fachgebiet der Augenheilkunde nennt sich Strabologie) oder neurologische Störungen mit Bezug zu den Augen (Neuro-Ophthalmologie) untersuchen entsprechende Spezialisten.

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Manchmal sind weiterführende Untersuchungen bei anderen Fachärzten notwendig

Ergeben sich keine krankhaften Veränderungen am Auge oder deutet ein Befund auf eine externe Ursache hin, wird der Augenarzt den Patienten je nach Verdachtsdiagnose an einen anderen Fachmediziner weiterleiten, etwa einen Internisten, HNO-, Haut- oder Zahnarzt, einen Neurologen oder Neurochirurgen, eventuell auch einen Psychiater.

Dann können sich beispielsweise Röntgenaufnahmen des Schädels und Ultraschalluntersuchungen der Nasennebenhöhlen, der Kopfgefäße (in Form einer Farbdoppleruntersuchung) oder der Augenmuskeln anschließen. Möglicherweise wird ergänzend noch eine Computertomografie (CT) oder Magnetresonanztomografie (MRT) der Augenhöhlen, der Nasennebenhöhlen oder des Gehirns, eventuell auch eine Gefäßdarstellung (Angiografie) veranlasst.

Außerdem können Blutuntersuchungen, Blutdruckmessungen und Gewebeentnahmen (Biopsien) zu feingeweblichen Untersuchungen notwendig sein. Letzteres kann zum Beispiel aus der Schläfenarterie bei vermuteter Gefäßentzündung (Riesenzellarteriitis) oder aus anderen Geweben bei Verdacht auf eine spezielle Entzündung oder einen Tumor geschehen. Manchmal wird verdächtiges Gewebe aus den "Anhängseln" des Auges – dazu gehören zum Beispiel die Tränendrüsen und Lider – auch gleich vollständig operativ entfernt und mikroskopisch untersucht.

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