Mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform Anfang 2011 stehen wieder mehr Menschen vor der Wahl, von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Arbeitnehmer dürfen sich privat versichern, wenn ihr Einkommen ein Jahr über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 49.500 Euro brutto im Jahr liegt. Bislang musste ihr Verdienst drei Jahre darüber sein. Beamte und Selbstständige dürfen unabhängig von ihrem Einkommen schon immer in die Private wechseln.
Der Wechsel in die PKV ist meistens eine Entscheidung fürs Leben. Ein Zurück in die Gesetzliche ist nur möglich, wenn Selbstständige wieder in ein Anstellungsverhältnis wechseln und ihr Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze liegt oder Arbeitnehmer entweder arbeitslos werden oder ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt.
Etwa 90 Prozent der Bundesbürger ab 14 Jahre sind gesetzlich krankenversichert, wie eine von der Apotheken Umschau im Jahr 2011 in Auftrag gegebene repräsentative GfK-Studie ergeben hat. Rund 8,9 Millionen Menschen waren 2010 bei einem der rund 40 privaten Anbieter krankenversichert. Weitere 4,5 Millionen erfüllen derzeit die Voraussetzungen, sich privat zu versichern, sind aber weiterhin gesetzlich versichert. Entweder, weil sie nicht wechseln möchten, oder weil die PKV sie nicht aufnimmt.
Anders als die GKV können sich private Versicherer ihre Mitglieder aussuchen und Menschen mit Vorerkrankungen oder anderen Gesundheitsrisiken ausschließen. Vor allem ältere Menschen haben meist keine Wechselmöglichkeit zur PKV mehr, es sei denn, sie versichern sich im Basistarif, der in etwa den Leistungen der GKV entspricht, mit derzeit 575 Euro im Monat aber relativ teuer ist – und damit keine echte Alternative.
Simone Herzner / www.apotheken-umschau.de;
23.09.2009, aktualisiert am 06.05.2011
Bildnachweis: W&B/Hans-Rudolf Schulz
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