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Risiko:
Behinderungsgrad oft ungerecht bestimmt

Schwerbehinderungen werden nicht immer und überall gleich anerkannt – mit weitreichenden Folgen

Rollstuhlfahrer in der Bahn

Ermessenssache: Nur ein Teil der schwerbehinderten Menschen genießt Vorzüge bei Bahnfahrten

Dass ihre Tochter Lara im April schon vier Jahre alt wird, ist für Steffi Hahnl ein Wunder. Lara kam mit dem hypoplastischen Linksherzsyndrom zur Welt, einem der schwersten angeborenen Herzfehler. Direkt nach der Geburt beantragte Hahnl beim kommunalen Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis für ihre Tochter.

 

„Weil ich mit ihr mehrmals pro Woche schnell in die Klinik und zur Apotheke musste, hätte mir eine Parkerleichterung sehr geholfen.“ Als der Bescheid kam, war Hahnl empört: „Lara bekam nur einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 zugesprochen, ohne Merkzeichen für eine Befreiung von Parkverboten. Ich war fassungslos – vor allem, als ich erfuhr, dass andere Kinder mit der gleichen Krankheit anderswo einen GdB von 100 bekommen.“


Für Betroffene hat die Einstufung ihrer Behinderung häufig schwerwiegende Folgen. Denn durch die von 20 bis 100 reichen den Gradzahlen und die Merkzeichen auf ihrem Ausweis haben Behinderte unterschiedliche Erleichterungen im Alltag. So gelten erst Menschen ab einem GdB von 50 als schwerbehindert, was sich auf Kündigungsschutz oder Rentenanspruch auswirkt. Und nur Inhaber von orangefarbenen Ausweisen mit Merkzeichen wie etwa „G“ (für gehbehindert) oder „BI“ (für blind) haben freie Fahrt in Bahnen und Bussen.

Gemeinsam mit anderen Betroffenen reichte Steffi Hahnl im Herbst eine Petition beim Deutschen Bundestag ein. „Wir wollen erreichen, dass Grunderkrankungen gleich eingestuft werden“, erklärt sie. Der Bundestag lehnte die Petition ab – die Ausgabe von Behinderten ausweisen sei Sache der Versorgungsämter in den Ländern.

Grundlage für die Einstufung sind die „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit“. Diese lassen den Gutachtern jedoch Spielräume. Unterschiedliche GdB ergäben sich auch daraus, welchen Zugang ein Mensch zu allen wichtigen Lebensbereichen habe – was manchem trotz gleicher Grunderkrankung leichter als einem anderen falle, sagt Karin Evers-Meyer, Expertin der Bundesregierung.

Für Betroffene bleibt dieser Spielraum jedoch ein Risiko. Steffi Hahnl etwa musste ihre Arbeit aufgeben, um sich ganz um ihre Tochter zu kümmern. Jetzt will sie eine weitere Petition einreichen, diesmal bei der Kanzlerin. „Viele behinderte Menschen haben dasselbe Problem“, sagt Hahnl, „und dass der eine damit besser leben kann als ein anderer, kann ich nicht mehr hören.“



Michael Aust, Apotheken Umschau / GesundheitPro; 01.04.2009, aktualisiert am 23.06.2009
Agentur Bilderberg GmbH i.Gr./Martin Ruetschi/Keystone-Schweiz

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