Und doch hat sich manches geändert. Heute sind Patienten eingedeckt mit Ratgeberbüchern, Magazinartikeln und Broschüren, die sich mit ihren Leiden befassen. Viele sind in Selbsthilfegruppen organisiert und nutzen das Internet als – bisweilen auch fragwürdige – Informationsquelle. Diese Menschen fordern auch ihre Ärzte. Sie wollen gut aufgeklärt werden und äußern ihre Bedürfnisse. Sie sind nicht bereit, stundenlang im Wartezimmer auszuharren oder wochenlang auf einen Termin zu warten. Sie wechseln eher einmal den Arzt, holen sich im Zweifel eine zweite Meinung ein und scheuen sich nicht, bei einem vermeintlichen oder tatsächlichen Behandlungsfehler den Rechtsweg einzuschlagen.
Die meisten Ärzte verstehen diesen Rollenwechsel nicht mehr als Angriff auf ihre fachliche Autorität. Sie behandeln ihre Patienten respektvoll und nehmen sie ernst. Doch sind sie ihrerseits in einer Zwickmühle: Ausführliche Gespräche kosten Zeit, die kaum honoriert wird, aber bei ihrer Arbeit haben sie auch wirtschaftliche Zwänge zu berücksichtigen. Das verleitet manchen Arzt dazu, vermehrt privat abzurechnen, Termine zu verschieben oder Privatpatienten zu bevorzugen.
Konflikte bleiben in dieser Gemengelage nicht aus. Zwei Drittel aller Patienten, so ergab eine repräsentative Umfrage der GfK-Marktforschung im Auftrag der Apotheken Umschau, haben sich schon einmal über einen Arzt geärgert. Der mit Abstand häufigste Grund: das lange Warten in der Praxis oder auf einen Behandlungstermin. Wer sich dagegen wehren will, stößt auf eine entscheidende Hürde: Kein Gesetz schreibt vor, wie lange der Patient ausharren muss. Lediglich Gerichtsurteile geben Anhaltspunkte.
Vieles, was Patienten zusteht, resultiert aus solchem „Richterrecht“. Und wo es Vorschriften gibt, ist es für Patienten schwierig, sie ausfindig zu machen. Wirklich gut über ihre Rechte informiert fühlen sich laut unserer Umfrage nur 15,5 Prozent der Menschen. Fast die Hälfte schätzte ihren Informationsstand hingegen als unzureichend ein. Ein Grund: „In diesem Bereich haben wir eine extrem zersplitterte Gesetzgebung“, erklärt Helga Kühn-Mengel, die Patientenbeauftragte der Bundesregierung. Ihr Ziel: die Patientenrechte in einem eigenen Gesetz zusammenzuführen und so durchschaubarer zu machen. Dazu hat eine Arbeitsgruppe der SPD-Fraktion ein Eckpunktepapier erarbeitet.
Auch die Union und die Grünen haben ein solches Gesetz in ihren Wahlprogrammen stehen. Bei so viel Einigkeit sollte es dem nächsten Bundestag eigentlich gelingen, Nägel mit Köpfen zu machen.
Die Apotheken Umschau hat sieben Fachanwälte für Medizinrecht gebeten, jene Fragen zu beantworten, die Patienten am häufigsten beschäftigen. Die Antworten finden Sie in den Artikeln unten. Wir sind sicher, dass auch für gut Informierte manche Überraschung dabei ist.