Fast 700 Institute nehmen in Deutschland jährlich Hunderttausende Gentests vor. Den größten Anteil hat die vorgeburtliche Diagnostik: Pro Jahr untersuchen Experten die Chromosomen von rund 100.000 Embryos und erstellen 250.000 Risikoabschätzungen. Aus dem Erbgut können sie gewichtige Erkenntnisse gewinnen: Der spätere Ausbruch etwa von Mukoviszidose oder Chorea
Huntington lässt sich durch einen Gentest vorhersagen – wenn auch selten völlig eindeutig. Das ist nun verboten.
„Gentests untersuchen unveränderbare Eigenschaften, von denen man gemeinhin annimmt, sie seien ein unvermeidliches Schicksal. Deshalb sind sie in verschiedenen Aspekten anders zu beurteilen als andere medizinische Untersuchungen“, erklärt Professorin Jeanne Nicklas-Faust von der Bundesvereinigung Lebenshilfe (siehe Interview nächste Seite).
Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die „informationelle Selbstbestimmung“. Dazu zählt das Recht, die eigenen genetischen Befunde zu erfahren, aber auch das Recht, diese nicht zu kennen. Daneben sind die Ansprüche Dritter geregelt: So dürfen Versicherungen keine Gentests verlangen und vorhandene genetische Daten nur einsehen, wenn die Versicherungssumme mindestens 300.000 Euro beträgt. Arbeitgeber dürfen weder Tests verlangen noch das Ergebnis früherer Untersuchungen erfahren; Ausnahmen gelten allerdings für bestimmte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen.