Obwohl viele Raucher gewillt sind, mit ihrer Sucht zu brechen, schaffen es nur wenige ohne Hilfe. „Beim Aufhörversuch auf eigene Faust werden nach spätestens zwölf Monaten mehr als neun von zehn Rauchern rückfällig“, sagt Professor Stephan Mühlig, Suchtforscher an der TU Chemnitz. Unterstützung, etwa in Form einer Verhaltenstherapie, erhöhe die Erfolgsquote auf immerhin 25 bis 40 Prozent.
Studien zeigen, dass Nikotinersatzpräparate bei starken Rauchern die Erfolgsrate deutlich steigern. Sie sind als Pflaster, Kaugummis, Lutschpastillen oder Inhalatoren in der Apotheke erhältlich und geben Nikotin dosiert an den Körper ab. Die Präparate lindern Entzugssymptome, machen aber selbst nicht abhängig. So helfen sie beim Ausstieg aus der Sucht.
Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) spricht sich dafür aus, diese Medikamente künftig in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Bisher zählen sie, neben Pillen für Haarwachstum und Potenzsteigerung, zu den sogenannten Lifestyle-Medikamenten. Weil bei ihnen „eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht“, dürfen sie laut Sozialgesetzbuch nicht von den Kassen erstattet werden. „Diese Auffassung des Gesetzgebers ist durch keinerlei Fakten belegt und steht im krassen Widerspruch zu wissenschaftlichen Erkenntnissen“, kritisiert Stephan Mühlig.
Der BAH plädiert seit Längerem dafür, das Gesetz zu ändern: Zumindest Patienten mit Erkrankungen, die durch Tabak verursacht werden, sollen die Mittel auf Rezept erhalten. Viele Ärzte und Fachgesellschaften haben sich dieser Forderung angeschlossen. Auch das unabhängige Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) bestätigt den Nutzen der Nikotinersatztherapie.
Andere Experten weisen allerdings auf mögliche Folgen einer Gesetzesänderung hin. „Die Aufnahme in den GKV-Katalog könnte einen Schneeballeffekt für andere Lifestyle-Produkte auslösen“, befürchtet etwa Professor Dieter Birnbacher, Philosoph an der Universität Düsseldorf, der sich mit ethischen Fragen des Gesundheitswesens befasst. Dem Argument, eine Erstattung würde die Ausgaben der gesetzlichen Kassen erhöhen, widerspricht Dr. Uwe May vom BAH: „Selbst vorsichtige Rechenansätze zeigen, dass die Krankenkassen nach zwei bis drei Jahren sogar Geld einsparen, weil Folgeerkrankungen vermieden werden.“
Im Jahr 2009 aktualisierte der auch für den Kassenkatalog zuständige Gemeinsame Bundesausschuss die Anforderungen an spezielle Behandlungsprogramme für Patienten mit einer chronisch fortschreitenden Atemwegserkrankung (COPD). Dieses Leiden wird meist durch Rauchen verursacht. In einer Stellungnahme dazu forderte die Bundesärztekammer, die Kassen sollten den Nikotinersatz für diese Patienten bezahlen.
Der Lifestyle-Paragraf im Sozialgesetzbuch werde ihnen nicht gerecht, weil die Nikotinpräparate nicht der Erhöhung der Lebensqualität dienen würden, sondern der Entwöhnung als wichtigster Therapiemaßnahme. Damit zumindest COPD-Patienten die Präparate künftig erstattet bekommen, hofft auch der BAH nun auf eine Gesetzesänderung.
Dr. Karoline Stürmer / Apotheken Umschau;
03.06.2011
Bildnachweis: photothek.net Fotoagentur/Thomas Koehler
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