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Telefonaktion:
Von A wie Arztwahl bis Z wie Zuzahlung – viele Fragen geklärt

Über 4300 Leser riefen an, Experten antworteten zu vielen Themen rund um das deutsche Gesundheitssystem

Telefonaktion

Bei der Telefonaktion der Apotheken Umschau herrschte großer Andrang an den Leitungen. Über 4300 Leser riefen in den zwei Stunden an, in denen die Experten Rede und Antwort standen. Das Themenspektrum war breit gefächert. Es ging natürlich um den Gesundheitsfonds, über Bonusprogramme, Zusatzversicherungen, Hausarztmodelle, Rabattverträge und vieles mehr. Wegen einer wichtigen Abstimmung im Bundestag konnte Bundesgesundheitsministerin Schmidt nur vier Anrufe annehmen.

 

Diskutieren Sie das Thema mit anderen Lesern im Forum "Gesundheitspoltiik".

 

Hier können Sie hier die wichtigsten besprochenen Themen nachlesen:

 

Frage: Man hört in den letzten Wochen immer wieder von neuen Finanzlücken und anstehenden Zusatzbeiträgen bei den gesetzlichen Krankenkassen. Wie gut oder schlecht steht es denn mit den Kassen?
Ulla Schmidt (Bundesgesundheitsministerium): Angesichts erster vorliegender Daten von Kassen ist davon auszugehen, dass alle Kassen zusammen in den ersten drei Monaten dieses Jahres deutliche Überschüsse verzeichnen. Damit ist klar, der Gesundheitsfonds funktioniert sehr gut. Wie zugesagt, werden damit in diesem Jahr 100 Prozent der Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen durch die zielgenauen Zuweisungen des Fonds gedeckt.

 

Frage: Ich bin an Parkinson erkrankt und habe Schwierigkeiten, zwei Arzttermine im Monat zu bekommen. Mein Arzt sagt, für mich bekommt er nur 25 Euro im Quartal, da sei nicht mehr ärztliche Versorgung machbar.
Schmidt (Bundesgesundheitsministerium): Sie haben, gerade als chronisch Kranke, einen Rechtsanspruch auf die erforderliche medizinische Versorgung. Aus wirtschaftlichen Gründen darf in Deutschland kein Arzt einen Patienten abweisen. Falls Sie meinen, Ihr Arzt behandelt Sie aus solchen Gründen nicht angemessen, empfehle ich Ihnen, sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um den Fall zu untersuchen.


Frage: Ich muss als chronisch Kranke regelmäßig Kortisonpräparate nehmen. Dafür brauche ich natürlich ein Rezept vom Arzt und bezahle dafür jedes Quartal 10 Euro Praxisgebühr – nur um das Rezept zu bekommen. Kann ich das umgehen?
Schmidt (Bundesgesundheitsministerium): Manche Kassen bieten dazu spezielle Chronikerprogramme an. Erkundigen Sie sich, ob es  ein solches Programm für Sie bei einer Kasse  mit einem finanziellen Bonus gibt. Hilfe dabei könnten Sie auch bei den Verbraucherberatungsstellen erhalten.


Frage: Ich lebe auf dem Land, da gibt es nicht soviel Ärzte wie in einer Stadt. Mein Hausarzt, der 1200 Patienten hier versorgt, hat jetzt seine Kassenzulassung abgegeben, weil er seiner Meinung nach nicht genug von den Kassen bezahlt bekommt für seine Arbeit. Ich weiß nicht so recht, was ich nun machen soll, ich will meine medizinische Versorgung nicht verschlechtern.
Schmidt (Bundesgesundheitsministerium): Die Vertretung der Kassenärzte muß in jeder Region für eine – auch auf dem Land flächendeckende medizinische Versorgung der Versicherten sorgen. Gehen Sie zu Ihrer Kasse, sprechen Sie mit der über dieses Problem. In Zukunft werden auch die neuen Hausarztverträge, die alle Kassen bis Juli schließen müssen, helfen, gerade die hausärztliche Versorgung erheblich zu verbessern.

 


Stefan Etgeton

Dr. Stefan Etgeton, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Frage: Ich bin 70 Jahre alt, mein Mann ist 85. Wir sind beide ziemlich gesund und große  Anhänger der Homöopathie. Wir ärgern uns, dass wir hohe Beiträge in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen und unsere homöopathischen Behandlungen selber zahlen müssen. Die Kassenleistungen nehmen wir garnicht in Anspruch.
Stefan Etgeton (Verbraucherzentrale): Es gibt inzwischen einige Krankenkassen, die spezielle Angebote für Homöopathie anbieten. Da lohnt sich möglicherweise ein Kassenwechsel. Ich hoffe, das sie und ihr Mann weiter lange gesund bleiben.



Frage: Wäre es nicht sinnvoll, für Lebensmittel, die nicht gesund sind – die zum Beispiel besonders viel Zucker enthalten – den vollen Mehrwertsteuersatz von 10 Prozent zu erheben, und nicht den ermäßigten von 7 Prozent. Das Geld sollte dan an die gesetzlichen Krankenkassen gehen, um Beiträge zu senken. Gleichzeitig verhindert das womöglich, dass die Leute sich ungesund ernähren.
Etgeton (Verbraucherzentrale): Das ist eine gute Idee. Allerdings dürfte es schwierig sein, zwischen gesunden und ungesunden Lebensmitteln zu unterscheiden. Das kann je nach Situation und Menge für ein und dasselbe Lebensmittel variieren. Ein Stück Zartbitter-Schokolade am Abend zum Beispiel schadet mit Sicherheit nicht, eine Tafel jeden Tag mit Sicherheit schon.



Frage:
Ich bin eine Seniorin, die seit vielen Jahren Mitglied in einer Betriebskrankenkasse ist. Die Ansprechpartner in der Kasse sind allerdings sehr weit entfernt. Macht es Sinn zu einem Anbieter zu wechseln, die eine Geschäftsstelle in der Nähe hat. Eigentlich bin ich mit meiner Betriebskrankenkasse zufrieden, aber sie ist halt schwer erreichbar.
Etgeton (Verbraucherzentrale): Natürlich können sie jederzeit – innerhalb von zwei Monaten – die Kasse wechseln. Gerade wenn die persönliche Erreichbarkeit eine große Rolle spielt, kann das ein Grund sein zu wechseln. Beiträge und Leistungen sind mittlerweile bei allen Anbietern im wesentlichen gleich.



Frage: Ich bin 51 Jahre alt, männlich und gesetzlich krankenversichert. Lohnt es sich für mich, eine Zusatzversicherung für Zahnersatz abschließen? Das Angebot meiner Kasse – 50 Euro im Monat für mich und meiner Frau – finde ich teuer. Ist das richtig?
Etgeton (Verbraucherzentrale): In Ihrem Alter ist eine private Versicherung immer mit relativ hohen Beiträgen verbunden. Es könnte sich daher lohnen, eher so Geld beiseite zu legen und es dann bei Bedarf zu verwenden. Aber man muss das natürlich dann auch tun, das heißt, diszpliniert sein. Vor Abschluss einer privaten Versicherung ist es ratsam, eine unabhängige Beratung einzuholen, zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen.

 


Frage: Warum bietet meine Krankenkasse kein Hausarztmodell an?
Berthold Dietsche (Hausärzteverband): Der Gesetzgeber hat die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet bis zum 1. Juli 2009 allen Versicherten einen Hausarzttarif anzubieten. Fragen sie bei Ihrer Kasse nach, wann mit diesem Tarif zu rechnen ist.

 

Frage: Was ist bei einer Hausarzt-zentrierten Versorgung nicht enthalten, was in der gesetzlichen Versicherung enthalten ist?
Dietsche (Hausärzteverband): Bei diesen Modell bieten Kassen unterschiedliche zusätzliche Leistungen an, die nicht Teil der Grundleistungen der gesetzlichen Kassen sind. Dazu können zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen, spezeille Sprechstunden, Zuzahlungsbefreiung bei Rabattarzneimittel oder auch weniger Praxisgebühr zählen.

 

Frage: Benötige ich als Mitglied einer Hausarzt-zentrierten Versorgung für jeden Facharzt im eine Überweisung von meinem Hausarzt?
Dietsche (Hausärzteverband): Nein. Für einen Besuch beim Augenarzt und Gynäkologen benötigen sie das nicht. Wobei ein Überweisungschein immer den Vorteil hat, dass der Hausarzt dann vom Facharztkollegen informiert wird über das Untersuchungsergebnis.

 


Dr. Johannes Vöcking

Dr. Johannes Vöcking, Vorstandsvorsitzender der Barmer

Frage: Ich leide seit Jahren an feuchter Makula-Degeneration und habe nun die Möglichkeit an einer Studie mit dem Medikament Lucentis teilzunehmen. Die Universität übernimmt die Kosten nicht, erstattet die Barmer?
Johannes Vöcking (Barmer): Behandlungs- und Arzneimittelkosten, die im Rahmen einer Studie anfallen, muss grundsätzlich das Pharma-Unternehmen tragen, das die Studie in Auftrag gegeben hat. Ansonsten trägt die Barmer selbstverständlich die Kosten für die Behandlung der feuchten Makula-Degeneration.


Frage: Ich wurde wegen Brustkrebs operiert und möchte nun jährlich eine Ultraschall-Untersuchung zur Kontrolle machen lassen. Meine Krankenkasse sagte mir, dass die Kosten dafür nicht übernommen werden können, ist das richtig?
Vöcking (Barmer): Die jährliche Ultraschalluntersuchung ist nicht Gegenstand des vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgesetzten Leistungsrahmens der Krebsfrüherkennung und begründet insofern keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung. Etwas anderes gilt, wenn die Untersuchung im kurativen Rahmen, also bei begründetem Krankheitsverdacht (hier Rezidiv), durchgeführt wird. Dann kann selbstverständlich über die Versichertenkarte abgerechnet werden. Die Entscheidung trifft der Arzt.


Frage: Erstattet die Barmer die Kosten für Akupunktur bei Kopfschmerzen?
Vöcking (Barmer): Der gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen, der festlegt, welche Leistungen die gesetzliche Krankenversicherung übernehmen darf, hat gerade bei der Akupunktur sehr enge Grenzen gesetzt. Ausschließlich bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule und chronischen Schmerzen im Kniegelenk dürfen die Kosten übernommen werden, nicht aber bei Kopfschmerzen.


Frage: Kann die Krankenkasse aus Kulanz auch die vollen Kosten bei Zahnersatz bezahlen, wenn das Bonusheft nicht geführt wurde?
Vöcking (Barmer): Nein, das geht nicht. Der Gesetzgeber hat hier klare Vorgaben gemacht für die Kostenübernahme bei Zahnersatz. Die Festzuschüsse umfassen grundsätzlich 50 Prozent der Kosten der für die Versorgung des jeweiligen Befundes beschriebenen Regelversorgung. Dieser Zuschuss erhöht sich auf 60 Prozent für die regelmäßige Vorsorge in den letzten fünf Jahren und auf 65 Prozent für regelmäßige Vorsorge in den letzten zehn Jahren. Für irgendwelche Kulanzleistungen ist da kein Spielraum.


Frage:
Ich habe zwei Fragen zur elektronischen Gesundheitskarte: Bin ich gezwungen an einem Modellvorhaben teilzunehmen und inwieweit ist die Datensicherheit gewährleistet?
Vöcking (Barmer): Niemand ist gezwungen an einem Modellvorhaben zur elektronischen Gesundheitskarte teilzunehmen, vielmehr ist die Teilnahme absolut freiwillig. Was den Datenschutz angeht, so ist das Konzept zur elektronischen Gesundheitskarte mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten abgestimmt und die höchstmöglichen Sicherheitsstandards berücksichtigt.

 


Frage: Warum erhalte ich in der Apotheke nicht mein gewohntes Arzneimittel, sondern ein anderes? Kann ich freiwillig etwas zuzahlen, damit ich wieder mein altes Arzneimittel bekomme?
Ulrich Krötsch (Bundesapothekerkammer): Das hängt mit den sogenannten Rabattverträgen zusammen. Krankenkassen handeln mit Arzneimittelherstellern Verträge über bevorzugt abzugebende Arzneimittel aus. Die Apotheke ist dann gesetzlich verpflichtet, Ihnen nur das Arzneimittel auszuhändigen, für das ein solcher Vertrag besteht. Für die Krankenkassen bringt das Kosten-Einsparungen. Nehmen wir an, Sie sind bei der Krankenkasse X versichert und diese hat einen Vertrag mit dem Hersteller Y. Wenn Sie nun in die Apotheke kommen, darf der Apotheker Ihnen nur das Arzneimittel des Herstellers Y abgeben. Tut er dies nicht, verstößt er gegen die bestehenden Bestimmungen und erhält kein Geld von der Krankenkasse. Leider gibt es deshalb auch keine Möglichkeit, dass Sie gegen einen Aufpreis Ihr gewohntes Präparat erhalten.


Frage: Ich nehme regelmäßig Schilddrüsenhormone ein. Durch die Rabattverträge habe ich nun ein neues Medikament erhalten, das ich nicht sehr gut vertrage. Was kann ich tun?
Krötsch (Bundesapothekerkammer): Grundsätzlich muss der Apotheker immer das Arzneimittel abgeben, für das die Krankenkasse einen Vertrag geschlossen hat. Rabattarzneimittel enthalten exakt den gleichen Wirkstoff und die gleiche Wirkstoffmenge. Damit ein Wirkstoff aber zum Beispiel. in Tablettenform gebracht werden kann, sind noch weitere Zusätze, sogenannte Hilfsstoffe erforderlich. Hier kann es zu Unterschieden zwischen den einzelnen Präparaten kommen. Vor allem bei Schilddrüsenhormonen, aber auch bei Arzneimitteln für Diabetiker, kommt es deshalb häufig vor, dass der Patient das neue Arzneimittel nicht gut verträgt. Sprechen Sie Ihren Apotheker und Arzt auf diese Problematik an! Der Apotheker kann seine pharmazeutische Bedenken zum Ausdruck bringen. Der Arzt hat die Möglichkeit, auf dem Rezept das sogenannte Aut-idem-Feld anzukreuzen. Dabei ist es dem Apotheker erlaubt, genau das von Arzt verschriebene verträglichere Arzneimittel abzugeben.


Frage: Warum haben wir in Deutschland einen so hohen Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel? Wird sich das in Zukunft ändern?
Krötsch (Bundesapothekerkammer): Auf Arzneimittel gibt es in Deutschland den vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Das ist im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sehr hoch. Holland hat zum Beispiel einen verminderten Mehrwertsteuersatz von nur 6 Prozent auf Arzneimittel. In Spanien beträgt der Steuersatz nur 4, in Portugal 5 Prozent. Deutschland ist eines der wenigen Länder der EU, das noch den vollen Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel erhebt. Das führt auch zu Verzerrungen im Wettbewerb zwischen den Ländern. Seit mehr als 15 Jahren sind wir Apotheker diesbezüglich im Gespräch mit der Politik. Leider bislang mit wenig Erfolg. Wir werden trotzdem in dieser Frage nicht locker lassen.


Frage: Meine Schwiegertochter bestellt ein bestimmtes Johanniskraut-Präparat immer im Internet. Ist die Onlinebestellung von Medikamenten nicht gefährlich?
Krötsch (Bundesapothekerkammer): Grundsätzlich muss man sagen, dass es auch seriöse Apotheken gibt, die eine Versanderlaubnis besitzen und Arzneimittel im Internet anbieten. Im April 2009 hat das Bundesgesundheitsministerium ein Versandapotheken-Register ins Leben gerufen, das ein Prüfsiegel an seriöse Versandapotheken verleiht und damit mehr Sicherheit für die Verbraucher schaffen soll. Aber: Wie wir jüngst erfahren mussten, kann auch ein solches Siegel leicht gefälscht werden. Das Internet ist und bleibt deshalb das größte Einfallstor für Arzneimittelfälschungen aus dem Ausland. Daher rate ich allem Patienten, sich bei der Arzneimittelversorgung immer an die öffentliche Apotheke zu wenden. Dort ist man vor Fälschungen sicher und bekommt außerdem eine kompetente Beratung von der Apothekerin oder dem Apotheker.


Frage: Meine Anti-Baby-Pille ist ein sogenannter Reimport. Warum erhalte ich einen Reimport und kein deutsches Arzneimittel? Und haben Arzneimittel aus dem Ausland die gleiche Qualität?
Krötsch (Bundesapothekerkammer): Reimporte sind Arzneimittel, die vom Hersteller für den ausländischen Markt bestimmt und verpackt worden sind. Diese Arzneimittel werden von Importhändlern aufgekauft und dann für den deutschen Markt umgepackt. Der Grund dafür ist rein wirtschaftlich: Zwischen den einzelnen Ländern gibt es zum Teil große Preisunterschiede bei Arzneimitteln. So wird es möglich, manche Arzneimittel im Ausland günstiger einzukaufen. Der Apotheker ist durch Vereinbarungen mit den Krankenkassen gezwungen, einen bestimmten Prozentsatz an Reimporten abzugeben. Die Krankenkassen erhoffen sich dadurch Einsparungen. Für den Patienten hat dies keinerlei Auswirkungen: Die Medikamente kommen vom selben Hersteller und haben eine Zulassung in Deutschland oder ganz Europa. Bei der Qualität gibt es keinen Unterschied.

 


Jürgen Graalmann

Jürgen Graalmann, Vorstand AOK-Bundesverband

Frage: Stimmt es, dass kranke Versicherte für die Krankenkassen die besseren Versicherten sind?
Jürgen Graalmann (AOK): Nein, das stimmt nicht. Wir wollen, dass Sie schnell wieder gesund werden. Deshalb sorgen wir dafür, dass Sie von den Ärzten gut behandelt werden und hochwertige Medikamente bekommen. Das ist unser Auftrag, daher bleiben wir die Gesundheitskasse.

 

Frage: Wozu brauchen wir eigentlich über 200 Krankenkassen, wenn doch alle die gleichen Leistungen anbieten? Ich denke, eine Einheitskasse würde völlig ausreichen.
Graalmann (AOK): Wettbewerb zwischen den Krankenkassen ist wichtig, damit Service und Leistungen bei den Krankenkassen stimmen. Die Kassen müssen sich weiter um ihre Kunden bemühen. Mit ihren 24 Millionen Versicherten kann die AOK viel bewegen – und das ist gut für Sie. Ich teile aber Ihre Meinung: Wir brauchen keine 200 Kassen – 50 reichen.



www.apotheken-umschau.de; 29.05.2009, aktualisiert am 02.09.2009
W&B/Andreas Friese

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