Zunächst unterscheidet sie sich von der alten Karte äußerlich nur durch das Foto des Versicherten: die elektronische Gesundheitskarte
Herr Lanz, ab Oktober kommt die elektronische Gesundheitskarte. Wie läuft die Verteilung ab? Zufällig, oder nach bestimmten Kriterien?
Das entscheidet jede gesetzliche Krankenkasse selbst. Manche Kassen versenden die ersten Karten in alphabetischer Reihenfolge an ihre Versicherten. Andere gehen nach Region vor oder verschicken sie nach Zufallsprinzip. Bis Jahresende muss jede gesetzliche Krankenkasse zehn Prozent ihrer Versicherten mit der neuen Karte ausgestattet haben. Das sind rund sieben Millionen der Deutschen. Im Laufe des nächsten Jahres soll ein Großteil der gesetzlich Versicherten die elektronische Gesundheitskarte erhalten.
Wie unterscheidet sich die neue Karte im Moment von der bisherigen?
Neu ist, dass die Karte mit einem Lichtbild des Versicherten ausgestattet ist. Das soll Missbrauch verhindern. Außerdem enthält die Karte einen Mikroprozessor, der später auf Wunsch des Patienten Daten speichern und diese verschlüsseln kann. Die elektronische Gesundheitskarte weist darüber hinaus eine lebenslange Versichertennummer auf. Das bedeutet, der Patient behält ein Leben lang diese Nummer, auch wenn er beispielsweise zu einer anderen Kasse wechselt.
Was soll die Karte künftig alles können?
Auf der Karte selbst können zum Beispiel Notfalldaten gespeichert werden, wie Allergien, Vorerkrankungen oder Unverträglichkeiten gegenüber Arzneimitteln. Die kann der Notarzt dann im Ernstfall einsehen und so lebensgefährliche Komplikationen vermeiden. Auch das Einverständnis zur Organspende oder Hinweise auf eine Patientenverfügung soll die Karte speichern können. Außerdem ist geplant, dass Ärzte und Kliniken – in Absprache mit dem Patienten – einen elektronischen Arztbrief nutzen oder eine elektronische Fallakte anlegen. Wer beispielsweise wegen eines Unfalls ins Krankenhaus kommt, wird oft von Arzt zu Arzt oder in andere Kliniken geschickt. Dabei bekommt er jede Menge Papiere und Unterlagen. In Zukunft sollen Daten zum Unfallshergang, Laborbefunde, Röntgenbilder und ähnliches über die Karte zugänglich sein.
Sind die Angaben, die mal auf der Karte hinterlegt werden können, freiwillig?
Bei den medizinischen Angaben ein klares `Ja´, also beispielsweise bei den geplanten Notfalldaten oder der Information, dass jemand Organspender ist.
Welche sind Pflicht?
Die sogenannten Stammdaten. Also Name, Anschrift, Geschlecht und so weiter. Das Foto ist für jeden, der über 15 Jahre alt ist, ebenfalls ein Muss.
Wie wird die Speicherung der Daten ablaufen?
Das wissen wir noch nicht im Einzelnen. Es wird jedenfalls keinen Automatismus geben. Das heißt, die medizinischen Daten landen nicht automatisch auf der Karte. Wir stellen uns vor, dass beispielsweise der Arzt oder die Krankenkassenniederlassung vor Ort den Versicherten fragt, ob er etwa die Notfalldaten oder ähnliches speichern möchte.
Und wenn man die Angaben ändern möchte?
Das wird jederzeit möglich sein. Dies gilt ebenfalls für das nachträgliche Löschen von Daten.
Hat der Versicherte auch Zugriff auf die Daten?
Auf einen Teil schon. Angaben, die auf der Karte selbst hinterlegt sind, soll der Patient künftig per PIN-Code einsehen können. Dazu zählen unter anderem die Anschrift und die Notfalldaten. Es ist allerdings nicht vorgesehen, dass der Versicherte daheim Zugriff auf die geplante Patientenakte hat. Diese Daten werden auch nicht auf der Karte gespeichert, sondern sollen vermutlich auf zentralen und besonders gesicherten Servern liegen.
Sind die Daten sicher? Wer hat überhaupt Zugriff darauf?
Wir halten die Karte für sicher. Auch der Datenschutzbeaufragte des Bundes, Peter Schaar, hat gestern noch einmal bestätigt, dass er von der Datensicherheit der elektronischen Gesundheitskarte überzeugt ist. Auf sensible Patientendaten soll der Arzt oder das behandelnde Krankenhaus Zugriff haben, doch nicht ohne das Einverständnis des Patienten. Der Arzt wird sich mit seinem Heilberufeausweis einloggen können, gleichzeitig wird der Patient seine Zugangsdaten per PIN eingeben. Nur dann haben beide gemeinsam Zugriff auf die Daten. Die Krankenkassen können diese Daten nicht einsehen.
Was passiert, wenn die neue Karte verloren geht?
Im Moment sollte das der Versicherte wie bisher der Krankenkasse umgehend mitteilen. Die stellt eine neue aus. In Zukunft soll die Karte auch elektronisch gesperrt werden können.
Welche Vorteile hat der Patient von der elektronischen Gesundheitskarte?
Die Karte soll die medizinische Versorgung verbessern. Die Notfalldaten können dem Versicherten im Ernstfall das Leben retten. Patientendaten – sofern elektronisch gespeichert – können zum Beispiel Doppeluntersuchungen und unnötige Röntgenaufnahmen ersparen. Auch wenn der Patient möglicherweise Medikamente von verschiedenen Ärzten verschrieben bekommt, die dann miteinander wechselwirken oder Nebenwirkungen hervorrufen, ließe sich dies vermeiden.
Was haben die Kassen davon?
Unsere Versicherten werden besser versorgt und vermutlich werden die Kassen auch Geld sparen.
Info: Privat Versicherte betreffen diese Änderungen nicht, da die privaten Krankenkassen nicht an dem Projekt "elektronische Gesundheitskarte" beiteiligt sind.
Dr. Martina Melzer / www.apotheken-umschau.de;
30.09.2011, aktualisiert am 30.09.2011
Bildnachweis: W&B/Privat, Mauritius Images/Norbert Michalke
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