Gespräch mit dem Arzt: Die Schilderungen des Patienten genügen meist für die Verdachtsdiagnose "Noroviren-Infektion"
Häufig kann die Diagnose schon aufgrund des typischen Verlaufs und der Symptome vermutet werden. Im Zweifel kann eine Stuhlprobe des Patienten auf Krankheitserreger untersucht werden. Da dies einige Tage dauern kann, ist es wichtig, Hygienemaßnahmen schon bei dringendem Verdacht zu beginnen, um keine Zeit zu verlieren.
Werden Noroviren nachgewiesen, besteht nach dem Infektionsschutzgesetz eine Meldepflicht an das Gesundheitsamt. Öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser und Altenheime müssen auch melden, wenn sich akute Magen-Darm-Infektionen häufen.
Damit sich die Krankheit in Gemeinschaftseinrichtungen nicht ausbreitet, gelten strikte Hygienevorschriften und die folgenden Regeln:
• Menschen, die beruflich mit Lebensmitteln zu tun haben, müssen bis mindestens zwei Tage nach Abklingen der Symptome vom Dienst freigestellt werden, da sie sonst Nahrungsmittel kontaminieren, und zur Quelle von Ausbrüchen werden können.
• Kinder unter sechs Jahren dürfen erst dann wieder in den Kindergarten oder die Kinderkrippe, wenn sie zwei Tage beschwerdefrei waren.
• Personen, die in Gesundheits- oder Gemeinschaftseinrichtungen beschäftigt sind, sollen frühestens zwei Tage nach Abklingen der Beschwerden wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Auch danach ist für zwei Wochen konsequente Händehygiene wichtig.
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16.05.2008, aktualisiert am 21.01.2011
Bildnachweis: Brand X Pictures/ RYF
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