durch stumpfe Gewalteinwirkung, z. B. Sturz, Schlag, Aufprall, verursachte Verletzung mit Weichteilschwellung, evtl. auch Bluterguss. Bei einer Gelenkprellung (Gelenkkontusion) wird häufig der Gelenkknorpel mitgeschädigt, und es kommt zur Einblutung in das Gelenk (Hämarthros). Leichtere Prellungen bedürfen keiner Behandlung, stärkere Verletzungen werden ruhig gestellt, gekühlt und die betroffene Extremität wird hoch gelagert. Die Prellung von Organen führt zu sehr unterschiedlichen Verletzungsfolgen, z. B. die stumpfe Bauchverletzung (Contusio abdominis), die Prellung des Augapfels (Contusio bulbi) und die Gehirnprellung (Contusio cerebri; Schädel-Hirn-Trauma).
Brockhaus Gesundheit; 30.11.2010, aktualisiert am 09.12.2010
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