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Kompressionsverband

Kompressionsverband,
Druckverband:

Wund- oder Stützverband, der einen dauerhaften Druck auf das von ihm umschlossene Gewebe ausübt.

Kompressionsverband zur Blutstillung: Um bei einer stark blutenden Wunde mithilfe eines Druckpolsters die Blutung zu stillen, wird zuerst eine sterile Wundauflage auf die Blutungsquelle gelegt. Darauf kommt das Druckpolster, z. B. ein Verbandspäckchen oder eine Kompresse, das mit einer Binde unter Zug festgewickelt wird. Das Druckpolster muss großflächig und so hoch sein, dass es das blutende Gefäß komprimiert. Mit dem Kompressionsverband können Blutungen kleinerer und mittelgroßer Gefäße gestoppt werden. Der Druck des Verbandes darf nicht so stark sein, dass Abschnürungen und Durchblutungsstörungen der hinter dem Kompressionsverband gelegenen Körperpartien auftreten. Deshalb muss der Verband regelmäßig kontrolliert sowie die Haut auf Farbveränderungen und Schwellungen beobachtet werden.

Venöser Kompressionsverband: Zur Kompression von krankhaft erweiterten oberflächlichen Venen (z. B. bei Krampfaderleiden, chronisch-venöser Insuffizienz und tiefer Beinvenenthrombose) wird mit Binden das Bein so fest umwickelt, dass das Blut in das tiefe Venensystem abgeleitet und die gestörte Funktion der Venenklappen, die normalerweise verhindern, dass das Blut wieder zurückfließt, ausgeglichen wird. Der Kompressionsverband darf nicht zu fest gewickelt werden, damit keine Durchblutungsstörungen auftreten. Bei gleichzeitig bestehender arterieller Durchblutungsstörung darf er nur nach Rücksprache mit dem Arzt angelegt werden. Die Gefahr einer Thromboseentstehung besteht bei nicht sachgemäß angelegten venösen Kompressionsverbänden, wenn der Rückfluss des Blutes durch den Druck unterbunden wird. Der venöse Kompressionsverband sollte auch über Nacht belassen werden. Alternativ kann auch ein angepasster Kompressionsstrumpf getragen werden.


Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder –behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Die Beantwortung individueller Fragen durch unsere Experten ist leider nicht möglich.

Brockhaus Gesundheit; 30.11.2010, aktualisiert am 08.12.2010

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