Schädigung des Auges durch Fremdkörper, Verätzung oder durch Gewalteinwirkung.
Kleinere Fremdkörper (Augenfremdkörper) werden durch die Tränenflüssigkeit oft von selbst ausgeschwemmt. Gefährlich sind metallhaltige Fremdkörper und Verletzungen, bei denen die Leder- oder Hornhaut durchbohrt ist, denn das Risiko von akuten Infektionen und chronischen Entzündungen ist hoch.
Das Eindringen von Laugen (z. B. Zement, Gips, Kalk), Säuren (z. B. Lösungsmittel, Detergenzien, Tränengas) oder von Tinte führt zur Augenverätzung. Diese kann schwere Augenschäden zur Folge haben wie Gewebeschädigung oder Hornhauttrübung mit nachfolgend eingeschränktem Sehvermögen bis hin zur Erblindung. Wichtig ist eine sofortige Augenspülung mit klarem Wasser und rasche augenärztliche Behandlung. Oft ist eine medikamentöse Behandlung ausreichend, möglicherweise kann aber auch eine Hornhauttransplantation erforderlich werden.
Stumpfe Gewalteinwirkung und Augenprellungen können eine Netzhautablösung, grünen Star, Blutungen des Auges (Glaskörperblutung, Vorderkammerblutung), Verlagerungen der Linse (Linsenluxation) oder Regenbogenhautabreißungen nach sich ziehen.
Brockhaus Gesundheit; 30.11.2010, aktualisiert am 07.12.2010
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