Nicht alle Herzrhythmusstörungen sind behandlungsbedürftig. Falls äußere Ursachen für die Entstehung einer Herzrhythmusstörung verantwortlich sind, sollten diese natürlich zuerst beseitigt werden. Vordringlich ist vor allem die Behandlung von Krankheiten, die zur Entstehung von Herzrhythmusstörungen beitragen, wie zum Beispiel eines Bluthochdrucks, einer koronaren Herzkrankheit oder von Schilddrüsenfunktionsstörungen. Bei der Behandlung von Herzrhythmusstörungen gibt es verschiedene Ansätze. Welcher im individuellen Fall der richtige ist, hängt ganz wesentlich von der Art der Rhythmusstörung, aber auch von den möglichen Folgen ab.
Medikamente gegen Herzrhythmusstörungen bezeichnet man als Antiarrhythmika (Rhythmusmittel). Es gibt eine Vielzahl von Wirkstoffen und Wirkstoffgruppen. Zu den klassischen Antiarrhythmika zählen die sogenannten Natrium-Kanal-Blocker, Beta-Rezeptoren-Blocker, Kalium-Kanal-Blocker und Kalzium-Antagonisten. Sie wirken auf das Erregungsleitungssystem des Herzens und beeinflussen so den Herzrhythmus. Medikamente gegen Herzrhythmusstörungen im weiteren Sinne sind auch Herzglykoside (zum Beispiel Digoxin und Digitoxin), welche vor allem bei Vorhofflimmern und Vorhofflattern mit schneller Überleitung auf die Herzkammern eingesetzt werden. Bei langsamen Arrhythmien (Bradykardien) kommen sogenannte Parasympatholytika oder Sympathomimetika in Frage.
Als Kardioversion bezeichnet man die Wiederherstellung des normalen Sinusrhythmus. Sie kann mit Medikamenten oder aber mit Hilfe eines Defibrillators erfolgen. Diese sogenannte Elektrokadioversion wird als Notfallbehandlung bei Kammerflattern, Kammerflimmern und (supra-)ventrikulären Tachykardien eingesetzt. Ein starker Stromstoß unterbricht dabei zunächst die elektrischen Aktivitäten im Herzen und ermöglicht so einen vom Sinusknoten ausgehenden rhythmischen Neubeginn. Bei Vorhofflattern und Vorhofflimmern kommt eine elektrische Kardioversion ebenfalls in Frage, wenn Medikamente die Herzaktivität nicht normalisieren können.
Eine weitere Option ist die sogenannte Hochfrequenzstromablation. Sie ist dann sinnvoll, wenn zum Beispiel eine Stelle im Vorhof bekannt ist, von der die Veränderungen des Herzrhythmus regelmäßig ausgehen. Auch wenn – wie beim WPW-Syndrom – zusätzliche Leitungsbahnen zwischen den Vorhöfen und der Kammer vorhanden sind, kann eine Ablation sinnvoll sein. Dabei wird das Gewebe, das als Ausgangspunkt der Herzrhythmusstörung ermittelt wurde oder die zusätzliche Leitungsbahn bildet, durch Strom verödet. Die Behandlung erfolgt über einen Herzkatheter und kommt bei verschiedenen Formen von Arrhythmien in Betracht, unter anderem bei so genannten AV-Knoten-Reentry-Tachykardien, aber auch bei bestimmten Kammertachykardien.
Droht ein Herzstillstand, ist die Einpflanzung eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators (Elektroschockgerät) eventuell die letzte Möglichkeit. Herzschrittmacher sind kleine, batteriebetriebene Geräte, die elektrische Impulse an das Herz senden und so den Herzrhythmus normalisieren. Sie werden in einem kleinen operativen Eingriff in die Nähe des Herzens, unter das Schlüsselbein, eingesetzt. In regelmäßigen Abständen sind Schrittmacher-Kontrollen beim Arzt notwendig. Herzschrittmacher kommen insbesondere bei Bradykardien, wie zum Beispiel im Rahmen eines AV-Blocks in Frage. Implantierbare Defibrillatoren (ICD) sind vor allem für Personen mit einem hohen Risiko für Kammerflimmern geeignet. Sie erzeugen einen Stromstoß, der im Notfall wieder eine regelmäßige Herzaktion in Gang bringt.
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13.09.2005, aktualisiert am 13.10.2011
Bildnachweis: W&B/Martina Ibelherr
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