Einige medizinische Behandlungsverfahren arbeiten mit elektromagnetischen Feldern. Hierzu zählt auch die Kernspintomografie. Bislang gelten kernspin- beziehungsweise magnetresonanztomografische Untersuchungen (MRT) bei Patienten mit Herzschrittmacher als kontraindiziert, also nicht erlaubt, da sie die Software der Geräte stören, die Batterien schädigen und außerdem die Sondenspitzen erwärmen können.
Inzwischen werden allerdings in radiologischen Zentren / Klinikabteilungen in enger Kooperation mit einem Kardiologen, der während und nach der Untersuchung die Schrittmacherfunktion überwacht, im Einzelfall und unter ganz speziellen Voraussetzungen MRT-Untersuchungen durchgeführt.
Neueste Schrittmachertypen sind nun auch MRT-fähig, stehen aber erst am Anfang ihres Einsatzes.
Professor Dr. med. Wolfram Delius, München
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18.11.2008, aktualisiert am 08.05.2012
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