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Herzschrittmacher: MRT-Untersuchungen erlaubt?

Dürfen Schrittmacherpatienten künftig auch in den Magnetresonanz-Tomografen (MRT)? Aus der "Experten-Sprechstunde Herz, Gefäße, Kreislauf"


MRT-Untersuchung

Einige medizinische Behandlungsverfahren arbeiten mit elektromagnetischen Feldern. Hierzu zählt auch die Kernspintomografie. Bislang gelten kernspin- beziehungsweise magnetresonanztomografische Untersuchungen (MRT) bei Patienten mit Herzschrittmacher als kontraindiziert, also nicht erlaubt, da sie die Software der Geräte stören, die Batterien schädigen und außerdem die Sondenspitzen erwärmen können.

Inzwischen werden allerdings in radiologischen Zentren / Klinikabteilungen in enger Kooperation mit einem Kardiologen, der während und nach der Untersuchung die Schrittmacherfunktion überwacht, im Einzelfall und unter ganz speziellen Voraussetzungen MRT-Untersuchungen durchgeführt.

Neueste Schrittmachertypen sind nun auch MRT-fähig, stehen aber erst am Anfang ihres Einsatzes.

 

Professor Dr. med. Wolfram Delius, München


Unser Experte beantwortet in der "Sprechstunde Herz, Gefäße, Kreislauf" viele weitere Fragen rund um die Herzgesundheit.



Dieser Artikel enthält nur allgemeine Informationen und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Die Beantwortung individueller Fragen durch unsere Experten ist leider nicht möglich.

 



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surfmed/www.apotheken-umschau.de; 18.11.2008, aktualisiert am 08.05.2012
Bildnachweis: W&B/Uni Düsseldorf

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