Weitere Vorbeugungsmaßnahmen
- Beim Geschlechtsverkehr stets Kondome verwenden, vor allem bei häufigem Wechsel des Sexualpartners.
- Rasierer, Zahnbürsten, Nagelscheren und Nagelfeilen nicht gemeinsam mit Hepatitis B infizierten Personen benützen.
Vorsicht im Ausland
Bei Reisen in Ländern mit geringeren medizinischen Standards wird in Hinblick auf mögliche Hepatitis B-Infektionen vor der Versorgung mit Blutkonserven gewarnt. Sie sollte nur in lebensbedrohlichen Fällen in Anspruch genommen werden. Auch Spritzen und Kanülen, die in dortigen Krankenhäusern benutzt werden, könnten verunreinigt sein.
Meldepflicht
Jede Hepatitis B ist laut Infektionsschutzgesetz eine meldepflichtige Erkrankung. Das bedeutet der Arzt muss bei Verdacht auf Hepatitis B, bei Vorliegen der Erkrankung und falls ein Todesfall auftritt, eine entsprechende Meldung an das Gesundheitsamt erstatten. Auch wenn der Erreger von Hepatitis B nachgewiesen wurde, ohne dass der Betroffene Krankheitszeichen zeigt, besteht Meldepflicht.