Kleiner Piks: Die Impfung gegen Hepatitis B ist in die Sechsfachimpfung integriert, die viele Kinder erhalten
Impfung
Es gibt eine Impfung gegen Hepatitis B. Die Ständige Impfkommission des Robert Koch-Institutes (STIKO) empfiehlt die Immunisierung für alle Kinder, sie gehört in Deutschland seit 1995 zu den von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlten Standardimpfungen. Üblicherweise wird sie bereits in den ersten Lebensmonaten im Rahmen der Sechsfachimpfung verabreicht. Der Impfstoff veranlasst den Körper dazu, Abwehrstoffe gegen das Hepatitis B-Virus zu bilden und schützt damit zugleich vor einer Hepatitis D Erkrankung.
Auch Erwachsene mit einem erhöhten Risiko für eine Hepatitis B sollten sich impfen lassen. Dazu zählen zum Beispiel Personen, die in einem Haushalt mit einem chronischen Hepatitis B-Träger leben sowie alle, die beruflich in Kontakt mit Blut oder anderen erregerhaltigen Sekreten kommen wie Pflegepersonal, Ärzte in Krankenhäusern, Personal in Kindertagesstätten oder -heimen.
Es gibt auch eine Kombinationsimpfung, die gegen Hepatitis A und B schützt. Der Impfstoff wird zweimal im Abstand von vier Wochen verabreicht. Um einen Langzeitschutz von etwa zehn Jahren zu erreichen, sollte eine dritte Impfung nach sechs Monaten erfolgen. Lassen Sie sich bei Ihrem Arzt beraten, ob eine Impfung gegen Hepatitis B für Sie sinnvoll sein könnte. In vielen Bundesländern werden die Kosten für Impfung und Impfstoff gegen Hepatitis A und B von den Krankenkassen auch für alle Erwachsenen bezahlt. Nachfragen lohnt sich also!
Weitere Vorbeugungsmaßnahmen
Vorsicht im Ausland
Bei Reisen in Ländern mit geringeren medizinischen Standards wird in Hinblick auf mögliche Hepatitis B-Infektionen vor der Versorgung mit Blutkonserven gewarnt. Sie sollte nur in lebensbedrohlichen Fällen in Anspruch genommen werden. Auch Spritzen und Kanülen, die in dortigen Krankenhäusern benutzt werden, könnten verunreinigt sein.
Meldepflicht
Jede Hepatitis B ist laut Infektionsschutzgesetz eine meldepflichtige Erkrankung. Das bedeutet der Arzt muss bei Verdacht auf Hepatitis B, bei Vorliegen der Erkrankung und falls ein Todesfall auftritt, eine entsprechende Meldung an das Gesundheitsamt erstatten. Auch wenn der Erreger von Hepatitis B nachgewiesen wurde, ohne dass der Betroffene Krankheitszeichen zeigt, besteht Meldepflicht.
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13.09.2005, aktualisiert am 10.10.2011
Bildnachweis: W&B/Christine Schneider
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