Weil allerdings bereits kleinste Mengen von Blut, die durch winzige Verletzungen der Haut oder der Schleimhäute in den Körper gelangen, für eine Ansteckung genügen, ist eine Infektion über mit Blut verunreinigte Gegenstände wie Ohrlochstecher, Tätowierinstrumente, gemeinsam benutzte Zahnbürsten oder Rasierapparate möglich. Eine Risikogruppe stellen auch Drogenabhängige dar, die sich mit anderen Drogenabhängigen Spritzen und Kanülen teilen.
Schwangere, die mit dem Hepatitis B-Virus infiziert sind, können die Krankheit bei oder um die Geburt herum auf ihr Kind übertragen. Dies lässt sich in den meisten Fällen durch vorbeugende Maßnahmen vermeiden, weshalb in Deutschland werdende Mütter im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge auf Hepatitis B gestestet werden. Ist bei der Mutter eine Hepatitis B bekannt, erfolgt innerhalb von zwölf Stunden nach der Geburt die passiv-aktive Immunisierung des Säuglings durch eine Impfung und die zusätzliche Verabreichung von speziellen Antikörpern gegen das Hepatitis B-Virus. Hiermit wird das Übertragungsrisiko auf das Neugeborene auf etwa fünf Prozent gesenkt. Derzeit wird überlegt, ob Schwangeren mit vielen Viren im Blut eventuell zusätzlich eine medikamentöse Hepatitis B-Therapie im letzten Drittel der Schwangerschaft verordnet wird, um das Risiko einer Hepatitis B-Übertragung auf das Neugeborene weiter zu senken.