Andere Länder, andere Krankheiten: Wer eine Fernreise plant, sollte sich vorher beraten lassen, ob bestimmte Impfungen notwendig sind
Da sich in den Industrienationen der Hygienestandard stark verbessert hat, nimmt die Zahl der Hepatitis A-Infektionen hierzulande stetig ab. Dies führt dazu, dass immer weniger Menschen einen natürlich erworbenen Schutz gegen Hepatitis A haben. So waren in Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg fast neunzig Prozent der Kinder und Jugendlichen immun gegen das Hepatitis A-Virus. Heute dagegen haben nur noch knapp fünf Prozent der deutschen Bevölkerung eine natürliche Immunität. Dies ist einer der wichtigsten Gründe, warum so viele Urlauber aus Industrienationen bei Reisen in Gebiete mit niedrigerem Hygienestandards einer erhöhten Ansteckungsgefahr ausgesetzt sind.
Meldepflicht
Jede akute Virushepatitis vom Typ A ist laut Infektionsschutzgesetz eine meldepflichtige Erkrankung. Die namentliche Meldung durch den behandelnden Arzt muss bei Verdacht auf eine Hepatitis A, bei Vorliegen einer durch den Antikörpernachweis bestätigten Erkrankung und im Todesfall erfolgen. Auch wenn der Erreger von Hepatitis A nachgewiesen wurde, ohne dass der Betroffene Krankheitszeichen zeigt, besteht Meldepflicht. Dabei werden die regionalen Gesundheitsämter vom behandelnden Arzt informiert. Diese leiten die Daten an das Robert Koch-Institut in Berlin zur Erfassung weiter.
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13.09.2005, aktualisiert am 10.10.2011
Bildnachweis: PhotoDisc/RYF
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