Safer sex
Wie erwähnt werden die humanen Papillomaviren meist beim Geschlechtsverkehr übertragen. Kondome können das Infektionsrisiko zwar senken, sind aber nicht sicher, da die Papillomaviren sich auch in Bereichen aufhalten können, die nicht vom Kondom bedeckt werden.
Vorsorgeuntersuchung
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen allen Frauen ab 20 Jahren die jährliche Vorsorgeuntersuchung mit dem PAP-Test beim Frauenarzt. So können schon die Vorstufen von Gebärmutterhalskrebs entdeckt und erfolgreich behandelt werden.
Deshalb sollte jede Frau diese Untersuchung regelmäßig beim Frauenarzt durchführen lassen. Unabhängig davon sollte stets ein Arzt aufgesucht werden, wenn Ausfluss aus der Scheide, Blutungen außerhalb der Periode oder Schmerzen im Unterleib bestehen. Auch wenn hinter diesen Symptomen in den meisten Fällen eher eine Entzündung oder hormonelle Störungen stecken, sollten sie dennoch unbedingt abgeklärt werden.
Ein großer Schritt: Mit einer Impfung können sich Frauen seit einigen Jahren gegen bestimmte Typen der humanen Papillomaviren schützen
Impfung
Für die Impfung gegen die humanen Papillomaviren (HPV) übernehmen die Kassen die Kosten bei Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren. Frauen über 17 Jahre bekommen die Impfung üblicherweise nicht erstattet, obwohl sie auch für sie sinnvoll sein kann: Wer noch keinen Sexualkontakt mit einem infizierten Partner hatte, erhält den nötigen Immunschutz, aber auch wer bereits eine Infektion mit den Virustypen, gegen die der Impfstoff schützt, durchgemacht hat, kann so vor Neuansteckung geschützt werden: Denn auch nach einer durchgemachten Infektion besteht keine sichere Immunität gegen die betreffenden Viren. Gegen eine bestehende Infektion ist die Impfung allerdings nicht wirksam. Die Impfkommission des Robert-Koch-Instituts empfiehlt Frauen, sich mit dem Gynäkologen über den Nutzen einer Impfung zu beraten.
Die Schutzimpfung sollte bereits vor dem ersten Sexualkontakt durchgeführt werden. Zwei Jahre später sind bereits vier von zehn jungen Frauen mit dem Virus infiziert. Zur Immunisierung sind drei Spritzen innerhalb von längstens einem Jahr nötig. Die Impfung verhindert eine Infektion mit den wichtigsten krebsauslösenden humanen Papillomviren (Typ 16 und 18) und kann so die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs, der durch diese Virustypen verursacht wird, verhindern. Bereits bestehende Veränderungen der Zellen kann der Impfstoff jedoch nicht beeinflussen. Außerdem wirkt die Impfung auch nicht gegen alle HPV-Typen, weswegen die jährliche Abstrichuntersuchung ab dem Alter von 20 Jahren auch bei geimpften Frauen wichtig bleibt.
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13.09.2005, aktualisiert am 04.10.2011
Bildnachweis: W&B/Winfried Fischer, Image 100/ RYF
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