Für die Operation bei Gallensteinen gibt es klare Kriterien
Steine in der Gallenblase, auch einzelne, sollten grundsätzlich (mitsamt der Gallenblase) entfernt werden, wenn sie Beschwerden hervorrufen. Grund hierfür ist, dass über die Hälfte der Patienten nicht nur einmal, sondern wiederholt Koliken bekommen. Und: Das Risiko, sich Komplikationen wie etwa eine akute Gallenblasenentzündung (Cholezystitis) oder eine akute Bauchspeicheldrüsenentzündung in Folge eines Gallensteines (biliäre Pankreatitis) zuzuziehen, beträgt ohne Entfernung der Gallenblase immerhin ein bis drei Prozent pro Jahr.
Wenn die Gallensteine keine Beschwerden verursachen, richten sich die Empfehlungen nach der Lage der Steine (Gallenblasensteine oder Gallengangssteine):
- Gallenblasensteine:
Menschen, die Gallenblasensteine, aber keine Beschwerden haben, bedürfen in der Regel keiner Behandlung. In den ersten fünf Jahren entwickeln nämlich nur zwei bis vier Prozent der Betroffenen pro Jahr irgendwelche durch die Gallensteine hervorgerufenen Symptome. In den folgenden Jahren sind es dann nur noch ein bis zwei Prozent pro Jahr. Darüber hinaus verbessert eine Operation nicht die Lebenserwartung dieser beschwerdefreien Gallensteinträger. Das bedeutet: Wenn man den Nutzen einer Operation gegen deren Risiken abwägt, so muss man sagen, dass das Operationsrisiko zwar erfreulicherweise sehr niedrig, aber der Nutzen – anders als bei Patienten mit Beschwerden – noch geringer ist. Statistisch gesehen wiegen die (wenn überhaupt, dann meist erst wesentlich später auftretenden) Komplikationen das Operationsrisiko nicht auf.
Es gibt aber Situationen, in denen auch Steinträger, die keine Beschwerden haben, sich die Gallenblase entfernen lassen sollten, nämlich dann, wenn sie eine sogenannte Porzellangallenblase aufweisen, also eine durch chronische Entzündungsvorgänge und Kalkeinlagerungen in die Wand stark veränderte Gallenblase, oder wenn sie sehr große Gallenblasensteine mit mehr als 3 cm Durchmesser haben, ferner, wenn sie neben den Gallenblasensteinen zusätzlich Gallenblasenpolypen von wenigstens 1 cm Größe besitzen. Grund für diese Empfehlung ist, dass unter diesen Bedingungen mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit gerechnet werden muss, einen Gallenblasenkrebs zu entwickeln.
- Gallengangssteine:
Diese sollten dagegen in aller Regel entfernt werden, auch wenn sie momentan keine Beschwerden hervorrufen. Sie können nämlich eine Galleabflussbehinderung, eine Gallenwegsentzündung (Cholangitis) oder eine akute Bauchspeicheldrüsenentzündung durch einen Gallenstein (biliäre Pankreatitis) zur Folge haben. Allenfalls hochbetagte und schwerkranke Patienten, bei denen diese Steine rein zufällig entdeckt worden sind, können von dieser Regel ausgenommen werden.
Prof. Dr. med. T. Poralla, St.-Joseph-Krankenhaus Berlin
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