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| Bei einem Knochenbruch handelt es sich um eine durch direkte oder indirekte Gewalteinwirkung hervorgerufene Unterbrechung im Verlauf eines Knochens. Die Zug-, Biege- und Belastungsfähigkeit des Knochens wird überschritten, und es kommt zum Bruch. |
Man unterscheidet zwei Arten von Knochenbrüchen: |
| | Bruch ohne sichtbare Wunde (geschlossener Bruch) | | | Bruch mit sichtbarer Wunde im Bereich der Bruchstelle (offener Bruch) | |
| Durch diese Wunde können Krankheitskeime bis zur Bruchstelle vordringen und zu erheblichen Komplikationen Anlass geben (z. B. Eiterung der Bruchstelle, schlechte Bruchheilung, Knochenmarkeiterung u. a.). |
Erkennen |
| | Schmerzen, Schwellung, Schonhaltung | | | Bewegungseinschränkung oder Bewegungsunfähigkeit | | | Stufenbildung, Achsenabweichung (abnorme Stellung) | | | Wunden | |
Gefahren |
| Schock durch Blutverlust und Schmerzen. Besteht eine Wunde im Bereich der Bruchstelle, herrscht Infektionsgefahr. Durch unsachgemäße Hilfeleistung kann aus einem geschlossenen ein offener Bruch entstehen. Auch sind Verletzungen von Nerven, Blutgefäßen und inneren Organen möglich. |
Ober- oder Unterarmbruch |
| Erste Hilfe |
| Es ist nicht die Aufgabe des Ersthelfers, eine exakte Diagnose zu stellen, also zu entscheiden, ob eine Gelenksverletzung oder ein Knochenbruch vorliegt; er hat einfach festzustellen, dass der Verletzte einen Unfall erlitten hat und einen Körperteil nicht mehr normal (wie vor dem Unfall) bewegen, belasten oder gebrauchen kann; die Erste-Hilfe-Maßnahmen sind nämlich für alle diese Verletzungen dieselben. |
| | Bei offenen Verletzungen sofort mit keimfreien Verband anlegen | | | Bei einer Schwellung kalte und somit schmerzlindernde Umschläge auflegen | | | Beengende Kleidungsstücke über der Bruchstelle öffnen, Armbanduhren und Ringe entfernen | | | Ruhigstellung | | | Weitere Schockbekämpfung | | | Notruf | | | Ersthelfer sollen keine Schienung durchführen! Dafür ist die Rettung/Bergrettung zuständig, die über geeignetes Schienungsmaterial auf dafür entsprechend geschulten Personal verfügt. | | | Kein Bewegungsversuch | | | Kein Einrenkungsversuch | | | Verletzten Körperteil nicht bewegen | |
Das Anlegen des Dreiecktuchs: |
| | das Dreiecktuch an der Spitze knoten | | | das offene Dreiecktuch unter dem verletzten Arm so auf die unverletzte Schulter legen, dass die Spitze zum Ellenbogen zeigt | | | das andere Ende um den Unterarm herum zur verletzten Schulter hochschlagen; dabei darauf achten, dass der Unterarm waagrecht oder leicht erhöht und die Hand bis zu den Fingerspitzen im Tuch liegen | | | beide Enden seitlich im Nacken verknoten und evt. ein Taschentuch unter den Knoten legen | | | falls notwendig (z. B. Verletzter muss sich hinlegen), kann das Armtragetuch mit einer Dreiecktuchkrawatte oder einem offenen Dreiecktuch am Körper befestigt werden, damit der verletzte Arm nicht seitlich abrutschen kann. | |
Beinbruch |
| Erste Hilfe |
| | Verletztes Bein nicht bewegen | | | Beengende Kleidungsstücke, Schuhriemen u. Ä. lockern, Schuhe belassen | | | Bei offenen Knochenbrüchen sofort keimfreien Verband anlegen | | | Ruhigstellung durch unterstützende Lagerung | | | Weiter Schockbekämpfung | | | Notruf (112 in Deutschland, 144 in Österreich) | |
Ruhigstellung durch unterstützende Lagerung: |
Der Ersthelfer hilft dem Verletzten, eine für ihn möglichst schmerzfreie Lage einzunehmen und unterstützt diese Lage dadurch, dass er z. B. seitlich eines gebrochenen Beines Decken oder Kleidungsstücke so legt, dass der verletzte Körperteil weder abrutschen noch kippen oder verdreht werden kann. Bei extremer Fehlstellung von Gliedmaßen sollte unter mäßigem Zug und Gegenzug eine vorsichtige Geraderichtung durchgeführt werden, ohne dabei einen Widerstand zu überwinden. Dies ist notwendig, um die Durchblutung des betroffenen Körperteils wiederherzustellen. Ist das ohne Widerstand nicht möglich, muss von einer Lageveränderung unbedingt Abstand genommen werden! |
Schädelbasisbruch |
| Der Schädelbasisbruch ist die typische Verletzung bei Straßenverkehrsunfällen durch Aufprallen auf die Windschutzscheibe sowie bei Schi- und Rodelunfällen. Außer der Schädelbasis selbst können an der Schädelbasis ein- und austretende Blutgefäße und Nerven mitverletzt sein und somit Blutungen und Nervenausfälle verursachen. Ebenso kann es zu Verletzungen des Gehirns kommen. |
Erkennen |
| Verdacht besteht bei Blutaustritt oder Austritt von klarer Flüssigkeit aus dem Ohr, auch wenn es nur einige Tropfen sind; auch Blutaustritt aus Nase, Mund oder in die Augenhöhlen (Brillenhämatom) können auf einen Schädelbasisbruch hinweisen! Oft sind auch Zeichen einer Schädigung des Gehirns (Bewusstlosigkeit) vorhanden. |
Gefahren |
| Erstickungsgefahr (bei Bewusstlosigkeit in Rückenlage), Hirndruck durch Hirnschwellung oder Hirnblutung (Bewusstlosigkeit, Krämpfe, Atem-Kreislaufstillstand), Infektionsgefahr bei offenen Schädel-Hirn-Verletzungen. |
Erste Hilfe |
| | Gegebenenfalls lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen | | | Wunde bedecken - ohne Durck auszuüben | | | Kopf und Oberkörper erhöht lagern (wenn Patient bei Bewusstsein) | | | Bei Bewusstlosigkeit sollte der Patient auf die unverletzte Seite gelagert werden | | | Notruf (112 in Deutschland, 144 in Österreich) | |
| Bei jedem typischen Unfall (Schlag, Fall oder Aufprall auf den Schädel) kann es zu Gehirnverletzungen kommen. Daher muss der Verletzte, auch wenn er keine Beschwerden hat, nach einem solchen Unfall zur Behandlung in Krankenhaus bebracht werden (Rettung). |
Schädigung der Wirbelsäule/Wirbelbruch |
| Sie entsteht entweder durch direkte oder durch indirekte Gewalteinwirkung und ist nicht immer sofort zu erkennen. Schmerzen können erst nach Tagen auftreten. Daher sollte der Unfallhergang (Fall, Sturz, Schleuderverletzung) beachtet werden. Wirbelbrüche verdienen besondere Beachtung wegen der Gefahr von Rückenmarkverletzungen mit Lähmungen und/oder Empfindungsstörungen. Peitschenschlagphänomen: Bei Auffahrunfällen kann es durch das Zurück- und Vorschleudern des Kopfs zu Verletzungen der Halswirbelsäule kommen. |
Erkennen |
| | Typischer Unfallhergang | | | Schmerzen im Rückenbereich, gegebenenfalls Unvermögen, sich aufzurichten bzw. die Beine zu bewegen | | | Kribbeln oder Gefühllosigkeit in Armen und Beinen | |
Gefahren |
Rückenmarkschädigungen (können auch durch unsachgemäße Bergung und Lagerung entstehen) Im Fall einer Rückenmarksschädigung besteht die Gefahr einer Atemstörung. |
Erste Hilfe |
| | Lage des Verletzten nicht verändern, bis Arzt oder Rettungspersonal am Unfallort eintrifft | | | Bergung nur aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich; den Betroffenen in vorgefundener Lage vorsichtig wegziehen und anschließend so lagern, dass die Körperhaltung nicht verändert wird | | | Bei Sturzhelmträgern beachten: Der Sturzhelm schützt den Kopf des Verunglückten, überträgt jedoch die Wucht auf die Halswirbelsäule (Halswirbelverletzungen) | | | Bei Bewusstlosigkeit: stabile Seitenlage durchführen | | | weitere Schockbekämpfung | | | Notruf (112 in Deutschland, 144 in Österreich) des Verletzten nicht verändern, bis Arzt oder Rettungspersonal am Unfallort eintrifft | |
Beckenbruch |
| Erkennen |
| Schmerzen im Bereich des Beckens und der Beine - unter Umständen Unvermögen, sich aufzurichten. |
Gefahren |
| Schockgefahr durch zusätzliche Verletzungen der inneren Organe und damit verbundene innere Blutungen. |
Erste Hilfe |
| | Lage des Verletzten nicht verändern | | | Bergung nur aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich | | | weitere Schockbekämpfung | | | Notruf (112 in Deutschland, 144 in Österreich) | |
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