Die „dreisteste Werbelüge des Jahres“ stammt laut der Verbraucherinitiative Foodwatch von einer bayerischen Großmolkerei. Sie hatte ihr Produkt beworben als „gesunder Drink“, der „wertvollen Traubenzucker“ enthalte und ein „idealer Begleiter für Schule und Freizeit“ sei.
In Wahrheit, so Foodwatch, sei das Getränk eine „Zuckerbombe“. Die Mehrheit von 80.000 Verbrauchern, die sich an einer Online-Umfrage von Foodwatch beteiligten, sah das genauso und verlieh dem Hersteller dafür einen zweifelhaften Preis: den „Goldenen Windbeutel“.
Aktionen wie diese zeigen: Nicht immer sind Lebensmittel so gesund, wie die Werbung weismachen will. Das gilt besonders, seit Produkte mit vermeintlich gesundem Zusatznutzen bei den Verbrauchern immer beliebter werden. Dieser Bereich hat in den vergangenen Jahren stark zugelegt, wie Daten der GfK Marktforschung belegen.
Der Blick in die Kühltheke oder ins Lebensmittelregal gleicht inzwischen häufig dem in den Medikamentenschrank: Joghurts, welche die Verdauung unterstützen sollen, stehen neben cholesterinsenkender Margarine und Milchgetränken, die „Abwehrkräfte stär ken“. Was an diesen Versprechen wahr und was lediglich Werbung ist, kann der Verbraucher oft nur erahnen.
Um Klarheit zu schaffen, ließ das Europäische Parlament bereits 2007 die sogenannte „Health-Claims-Verordnung“ in Kraft treten. Seither soll die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) dafür sorgen, dass nur Produkte, die „echte gesundheitliche Vorteile“ bieten, damit werben dürfen. Etliche Anträge wurden bereits abgelehnt. So fand die Efsa keine Belege dafür, dass Kinderschokolade beim Wachsen hilft. Für Verbraucher eigentlich ein Erfolg, dennoch regt sich Kritik.
„Die Efsa kommt bei der Masse der An träge kaum hinterher“, sagt Martin Rücker von Foodwatch. So lasse die geplante Positivliste erlaubter Werbeslogans, die schon Anfang 2010 erscheinen sollte, immer noch auf sich warten. Im Übrigen hält Rücker die Verordnung nicht für ausreichend: „Wir plädieren dafür, gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel ganz zu verbieten.“ Nur so könne die „Schindluderei“, die trotz EU-Verordnung damit getrieben werde, eingedämmt werden.
Die Industrie wiederum findet die Verordnung überzogen. „Es ist keine Frage, dass nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben zutreffend sein müssen. Die Claims-Verordnung ist aber aus unserer Sicht deutlich zu restriktiv ausgefallen“, sagt Peter Loosen, Geschäftsführer des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde, dem Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft.
„Jetzt gilt, dass gesundheitsbezogene Angaben grundsätzlich verboten sind, solange sie nicht ausdrücklich erlaubt werden.“ Das sei innovationsfeindlich – zumal die überprüfung durch die Efsa die Unternehmen viel Geld koste. Besonders für kleine Hersteller seien solche Forschungsarbeiten „in aller Regel schlicht unerschwinglich, wenn man von Kosten ausgehen muss, die bis zu mehreren Millionen Euro betragen können“.
Ganz verzichten auf die nützlichen Versprechen sollte die Industrie allerdings nicht, meint Loosen: „Bei Obst und Gemüse muss nicht mehr grundsätzlich erklärt werden, dass und warum sie gesund sind, bei cholesterinsenkender Margarine oder probiotischen Joghurts hingegen schon.“ Der pauschale Verzicht darauf widerspräche dem Verbraucherinteresse.
Michael Aust / Apotheken Umschau;
06.09.2010
Bildnachweis: W&B/Markus Dlouhy
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