Cholesterinsenker auf dem Brot: nur in Maßen verzehren
Seit Oktober 2004 müssen solche Lebensmittel gekennzeichnet werden. Denn sie enthalten zwar sekundäre Pflanzenstoffe mit positiven Effekten, können aber auch unerwünschte Wirkungen haben, meldet der aid infodienst in Bonn. Bei diesen „zweischneidigen“ Pflanzenstoffen handelt es sich um Pflanzensterine, die von Natur aus in geringen Mengen in Sonnenblumenkernen, Hülsenfrüchten und Nüssen, aber auch in Gemüse vorkommen. Sie senken den Cholesterinspiegel.
Auch der Betacaroten-Spiegel sinkt
Der kritische Nebeneffekt: Bei regelmäßigem Verzehr können sie den Betacaroten-Spiegel im Körper ebenfalls verringern. Betacaroten gilt als wertvoll, weil unser Organismus es seinem Bedarf entsprechend zu Vitamin A umwandeln kann. Darüber hinaus wird der Substanz eine antioxidative Wirkung nachgesagt: Sie schützt die Zellen vor so genannten freien Radikalen, welche die Zellwände, Blutgefäße und sogar die Erbsubstanz DNS schädigen.
Maximal drei Gramm Pflanzensterine pro Tag
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Lebensmittel“ der EU empfiehlt, nicht mehr als drei Gramm Pflanzensterine pro Tag aufzunehmen. Der Hinweis „mit Pflanzensterin-/ Pflanzenstanolzusatz“ muss in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angebracht sein. In der Zutatenliste ist zudem die genaue Menge an Phytosterinen aufzuführen.
Ungeeignet für Schwangere und kleine Kinder
Damit Verbraucher diese Kennzeichnung richtig verstehen, sind noch weitere Angaben vorgeschrieben. So muss darauf hingewiesen werden, dass das Erzeugnis ausschließlich für Personen bestimmt ist, die ihren Cholesterinspiegel reduzieren wollen, für schwangere und stillende Frauen sowie für Kinder unter fünf Jahren jedoch ungeeignet ist. Auch müssen Hersteller vermerken, dass Patienten, die cholesterinsenkende Arzneimittel einnehmen, das betreffende Produkt nur nach Absprache mit dem Arzt verzehren sollten.
Apotheken Umschau
Apotheken Umschau;
05.08.2005, aktualisiert am 27.06.2010
Bildnachweis: LiquidLibrary/ DynamicGraphics
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