Eine abwartende Kontrolle ist bei Eierstockzysten (Ovarialzysten) dann gerechtfertigt, wenn
• die Zysten kleiner als sechs Zentimeter sind (gemäß Ultraschallmessung),
• die Frau noch ihre Blutung hat (also nicht mehr nach den Wechseljahren!),
• die Zyste glatt begrenzt ist,
• die Patientin keine Beschwerden wie etwa Schmerzen hat.
Alle diese Kriterien würden darauf hindeuten, dass es sich um eine funktionelle, also gutartige, Zyste handelt. In jedem Fall sollte nach der nächsten Blutung eine Ultraschallkontrolle erfolgen, um zu sehen, ob die Zyste nicht gewachsen (oder sogar kleiner geworden) ist und auch sonst keine ungünstigen Anzeichen aufgetreten sind.
Univ.-Prof. Dr. med. Rolf Kreienberg
Univ.-Prof. Dr. med. habil. Jürgen M. Weiss
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surfmed/www.apotheken-umschau.de; 22.06.2007, aktualisiert am 07.06.2011