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Eierstockzyste – "abwartende Kontrolle"

Wann ist die „abwartende Kontrolle” einer Eierstockzyste seitens des Arztes gerechtfertigt?

Eine abwartende Kontrolle ist bei Eierstockzysten (Ovarialzysten) dann gerechtfertigt, wenn


•    die Zysten kleiner als sechs Zentimeter sind (gemäß Ultraschallmessung),
•    die Frau noch ihre Blutung hat (also nicht mehr nach den Wechseljahren!),
•    die Zyste glatt begrenzt ist,
•    die Patientin keine Beschwerden wie etwa Schmerzen hat.


Alle diese Kriterien würden darauf hindeuten, dass es sich um eine funktionelle, also gutartige, Zyste handelt. In jedem Fall sollte nach der nächsten Blutung eine Ultraschallkontrolle erfolgen, um zu sehen, ob die Zyste nicht gewachsen (oder sogar kleiner geworden) ist und auch sonst keine ungünstigen Anzeichen aufgetreten sind.

 

Univ.-Prof. Dr. med. Rolf Kreienberg
Univ.-Prof. Dr. med. habil. Jürgen M. Weiss


Eine Diagnose und die individuell richtige Behandlung kann der Arzt nur im persönlichen Kontakt mit dem Patienten festlegen. Unsere Informationen können den Besuch beim Arzt nicht ersetzen. Aber sie können Ihnen helfen, sich auf das Gespräch mit ihm vorzubereiten und Ihnen ergänzende Hinweise liefern.
Die medizinische Wissenschaft entwickelt sich ständig weiter und führt zu neuen Erkenntnissen in Diagnostik und Therapie. Die hier gemachten Angaben entsprechen dem Wissensstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Beantwortung individuell eingesandter Fragen durch unsere Experten ist leider nicht möglich. 



surfmed/www.apotheken-umschau.de; 22.06.2007, aktualisiert am 07.06.2011

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