Bis zu einer bestimmten Größe können Polypen endoskopisch, also über das Sichtgerät, das zur Darmspiegelung eingesetzt wird, abgetragen werden. Eine Operation ist immer dann notwendig, wenn entweder der Polyp endoskopisch nicht abtragbar ist (Größe), oder wenn durch ergänzende Verfahren wie Ultraschall vom Darminneren aus bereits festgestellt werden kann, dass ein solcher Polyp in die unterliegenden Schleimhautschichten einwächst.
Die Kontrolle nach Entfernung von Polypen hängt von deren Zahl und Größe ab. Wenn zum Beispiel bei einer Vorsorgeuntersuchung ein sogenanntes Low-grade-Adenom, also ein Polyp von niedrigem Entartungsrisiko, entfernt wurde, genügt eine Kontrolle nach fünf Jahren. Sind mehr Polypen vorhanden und geht die feingewebliche Struktur in Richtung einer sogenannten villösen, also zottenförmigen Architektur, sollte die Kontrolle spätestens nach drei Jahren, im Einzelfall sogar früher, erfolgen.
Prof. Dr. med. J. F. Riemann
Ehem. Direktor der Med. Klinik C
Klinikum der Stadt Ludwigshafen gGmbH
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surfmed/www.apotheken-umschau.de; 29.10.2007, aktualisiert am 26.06.2010