Jede tastbare Veränderung der Brust, etwa eine ungewöhnliche Verhärtung, Vorwölbung, ein „Knubbel“ oder Knoten und jede sonstige Auffälligkeit – egal ob mit oder ohne Knoten – ist ein Grund, zum Frauenarzt zu gehen. Das gilt gerade auch dann, wenn der Befund sich deutlich fühlbar vom umgebenden Brustgewebe unterscheidet und bei der nächsten Menstruation nicht verschwunden ist.
Neben einzeln abgrenzbaren Knoten gibt es weitere auffällige Symptome mit Bezug zur Brustdrüse, die der Frauenarzt immer abklären sollte:
Diagnose
Die gesetzliche Früherkennungsuntersuchung auf Brustkrebs wird im Normalfall Frauen ab 30 Jahren von den Krankenkassen einmal jährlich kostenlos angeboten. Sie sollte unbedingt in diesem Rhythmus genutzt werden. Für die 50- bis 69-Jährigen steht zusätzlich alle zwei Jahre die freiwillige Röntgen-Reihenuntersuchung der Brust zur Verfügung, das Mammografie-Screening.
Der Arzt betrachtet bei der körperlichen Untersuchung der Brüste zunächst ihre Form und Beschaffenheit. Dabei achtet er auch auf mögliche Seitenunterschiede. Dann untersucht er die Brüste mit seiner speziellen Tasttechnik. Dabei bittet er die Frau, verschiedene Körperhaltungen einzunehmen: Stehen, Sitzen, Arme in die Hüften gestemmt, über den Kopf gehoben. Außerdem werden die Lymphabflusswege begutachtet und abgetastet: die Achselhöhlen sowie die Bereiche über und unter dem Schlüsselbein.
Zur Früherkennungsuntersuchung gehört auch die Anleitung zur Selbstuntersuchung. Frauen mit erblich erhöhtem Brustkrebsrisiko (siehe unter „Brustkrebs“, Kapitel „Ursachen und Risikofaktoren“) wird eine intensivierte Früherkennung mit Abtasten der Brust, Mammografien, Ultraschall, Magnetresonanztomografien und frauenärztlichen Untersuchungen der Unterleibsorgane empfohlen.
Bei der ersten Beratung notiert der Frauenarzt sich zudem die maßgeblichen Punkte der individuellen Familien- und Krankengeschichte. Hier kommt es vor allem darauf an, ob in der Familie häufiger Erkrankungen wie Brust- und Eierstockkrebs aufgetreten sind. Wichtig sind natürlich auch Angaben zu den durchgemachten Schwangerschaften, zur hormonellen Situation (Zeitpunkt der ersten, bei älteren Frauen auch der letzten Periodenblutung), zu eventuellen Problemen mit dem Zyklus oder zur Familienplanung (unerfüllter Kinderwunsch). Auch über eingenommene Medikamente, insbesondere Hormonpräparate (Anti-Baby-Pille und andere hormonelle Verhütungsmaßnahmen oder Hormone gegen Wechseljahresbeschwerden) muss der Arzt informiert werden, falls er die Therapie nicht selbst durchgeführt hat.
Kommt die Frau wegen eines Tastbefundes der Brust, befragt der Frauenarzt sie unter anderem nach weiteren Beschwerden. Das könnten zum Beispiel Schmerzhaftigkeit der Brust oder Austritt von Flüssigkeit aus der Brustwarze sein (siehe Kapitel „Überblick“ in diesem Beitrag). Dann überprüft er den Befund und untersucht die Frau gründlich, wie zuvor beschrieben. Falls die Betroffene sich gerade in der zweiten Zyklushälfte befindet, kann es genügen, die Brust in der folgenden ersten Hälfte des neuen Zyklus zu kontrollieren, also kurz nach der nächsten Menstruation. Denn das Brustgewebe verändert sich hormonabhängig und ist in der ersten Zyklushälfte beim Tasten besser zu beurteilen.
Manchmal ist eine zeitnahe genauere Diagnostik ratsam. Infrage kommen eine Ultraschalluntersuchung (Sonografie, Mammasonografie) und eine Röntgenuntersuchung der Brüste. Frauen, die jünger als 40 Jahre sind, haben in der Regel ein sehr dichtes Brustgewebe. Daher steht die Ultraschalluntersuchung bei ihnen an erster Stelle. Dies gilt auch in der Stillzeit und für schwangere Frauen, bei denen Ärzte mit einer Strahlenbelastung verbundene Untersuchungen möglichst vermeiden.
Die zur Abklärung eines auffälligen (Tast-)Befundes herangezogene Röntgenuntersuchung der Brüste wird, im Unterschied zur Screening-Mammografie „brustgesunder“ Frauen, als diagnostische Mammografie bezeichnet.
Bei speziellen Fragestellungen, zum Beispiel Absonderungen (Sekretionen) aus einer Brust, können Milchgänge mittels eines eingespritzten Kontrastmittels in Röntgenbildern dargestellt werden. Diese Galaktografie ist eine zusätzliche Form der Mammografie. Eingedicktes Sekret oder eine Wucherung, welcher Art auch immer, kann den Kontrastmittelfluss behindern („Abbruch“ oder „Füllungsdefekt“). Die Untersuchung ist unangenehm bis schmerzhaft. Zuvor wird die Flüssigkeit selbst auf enthaltene Zellen und Bakterien untersucht. Eine Kontrastmittelallergie ist bedingt eine Gegenanzeige (relative Kontraindikation). Wird die Untersuchung als notwendig angesehen, können der Patientin vorher Medikamente verabreicht werden, die die allergische Reaktion weitgehend unterdrücken. Die Untersuchung ist nur möglich, wenn ein Milchgang aktuell Sekret absondert oder dieses sich herauspressen lässt. Denn nur so ist erkennbar, welcher Gang untersucht werden muss. Vor der Kontrastdarstellung muss eine normale Mammografie verfügbar sein oder angefertigt werden.
Die meisten Flüssigkeitssekretionen sind gutartiger Natur, vor allem wenn das Sekret klar, grünlich oder milchig ist. Selbst hinter einer blutigen Absonderung muss nicht unbedingt eine bösartige Veränderung stecken. Ob das so ist, lässt sich aber nur bei genauerer Untersuchung feststellen.
Ergänzend zur Galaktrografie kann ein Milchgang auch mit einem Spezial-Ultraschallgerät oder einem dünnen Endoskop, einem schlauchförmigen optischen Gerät (Duktoskopie), dargestellt werde. Beides sind aber keine Routineverfahren.
Wichtig: Auch wenn in einer Absonderung aus der Brustwarze keine auffälligen Zellen entdeckt wurden, muss bei einem gleichzeitig vorhandenen Knoten oder einem verdächtigen Befund in Röntgen- oder Ultrschallbildern der Brust eine Gewebeprobe (Biopsie) entnommen und feingeweblich untersucht werden.
Abgesehen von wenigen Ausnahmen ist zur Diagnosestellung bei einem Knoten also immer die feingewebliche Untersuchung einer Gewebeprobe nötig. Das bedeutet: Auch ein „solider“, nicht aus flüssigem Gewebe bestehender Herd, der nicht tastbar ist, aber in der bildgebenden Diagnostik auffällt, muss in aller Regel durch die mikroskopische Untersuchung einer Gewebeprobe abgeklärt werden. Die Gewebeprobe wird bei tastbaren Befunden meistens ambulant durch eine minimal invasive Stanzbiopsie gewonnen. Minimal invasiv bedeutet, dass nur ein sehr kleiner Schnitt notwendig ist. Seltener erfolgt die Abklärung über einen kurzen chirurgischen Eingriff als offene Biopsie (diagnostische Exzisionsbiopsie). Er kommt zum Beispiel infrage, wenn die bildgebenden Befunde verdächtig sind, die Stanzbiopsie jedoch kein erhellendes Ergebnis bringt, also bei einer Befundabweichung, oder wenn der minimal invasive Eingriff aus anderen Gründen nicht möglich ist.
Eine Feinnadelaspiration wird heute nur noch zur Entlastung einer Zyste durchgeführt. Aspiration bedeutet Ansaugen.
Manchmal kann ergänzend noch eine Magnetresonanztomografie der Brüste (MRT) notwendig sein. Sie ist jedoch speziellen Fragestellungen vorbehalten.
Mehr zur Diagnostik einschließlich Mammografie-Screening im Beitrag Brustkrebs, Kapitel „Früherkennung und Diagnose“, und – themenbezogen – in den nachfolgenden Kapiteln dieses Beitrags.
Dr. med. Claudia Osthoff / www.apotheken-umschau.de;
13.09.2005, aktualisiert am 25.04.2012
Bildnachweis: W&B/Shotshop/Marcin Balcerzak
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