Diese Maßnahme stellt einen sogenannten refraktiv-chirurgischen Eingriff dar, der durchgeführt werden kann, wenn ein kurzsichtiger Patient keine Brille mehr tragen möchte. Voraussetzungen sind zum einen eine ausreichende Tiefe der vorderen Augenkammer, um Platz für die künstliche Linse beziehungsweise Intraokularlinse zu haben, und zum anderen eine ausreichende Zahl an Zellen auf der Hornhautrückfläche (was mit speziellen Geräten berührungsfrei und schmerzlos gemessen werden kann), um diese dauerhaft klar zu halten. Der Eingriff hat operative Risiken.
Prof. Dr. med. Peter Kroll, Dr. med. Steffen Hörle
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02.10.2006, aktualisiert am 09.09.2011
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