Menschen dürfen in bestimmten Berufen kein gestörtes Farbsehen haben – unter anderem gilt dies für Busfahrer
Für eine angeborene Farbsehschwäche oder –blindheit gibt es bislang keine Therapie, welche die Ursache beheben kann.
Immer wieder werden spezielle Brillen zur Behebung einer Farbsinnstörung angeboten. Experten weisen jedoch daraufhin, dass diese Brillen nichts nützen. Sie ändern nur den Farbkontrast und nicht das Farbsehvermögen des Patienten. Mit dem veränderten Farbkontrast kann der Patient gegebenenfalls Farbtafeln (zum Beispiel Ishihara-Tafeln, siehe Kapitel Diagnose) richtig lesen. Dafür sieht er dann andere Farben völlig falsch. Diese Brillen sind auch für Eignungstests – etwa für den Führerschein, den Segelbootschein oder den Flugschein – nicht zugelassen.
Bei Menschen, die vollständig farbenblind sind, können Brillen mit getönten Gläsern und entsprechender Stärke die Beschwerden – vor allem die starke Blendempfindlichkeit – lindern.
Es ist wichtig, dass Menschen von einer vorliegenden Farbsehstörung wissen beziehungsweise diese früh erkannt wird. Denn in vielen Berufen müssen Arbeitsnehmer Farben normal erkennen können. Das gilt zum Beispiel für Busfahrer, Lokomotivführer, Piloten aber auch Elektroniker.
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13.09.2005, aktualisiert am 05.12.2011
Bildnachweis: Fotolia/Andrea Seemann/2009
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