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Arbeitsschutzrechtliche Möglichkeiten bei nachgewiesener Sensibilisierung gegen Naturlatex?

Welche arbeitsschutzrechtlichen Möglichkeiten bestehen bei nachgewiesener Sensibilisierung gegen Naturlatex ohne Symptome? Ich arbeite in der Chipherstellung und benutze ständig normale Gummihandschuhe. Aus der "Experten-Sprechstunde Allergien"


Latexallergiker wie auch gegen Latex sensibiliserte Personen haben Anspruch auf latexfreie Arbeitshandschuhe

Bei einer nachgewiesenen Sensibilisierung gegen Latex ist es in einem der Berufsgenossenschaft angeschlossenen Betrieb gesetzlich verbürgt, dass der Arbeitgeber Ihnen latexfreie Gummihandschuhe zur Verfügung stellen muss. Die Sensibilisierung muss selbstverständlich fachärztlich nachgewiesen worden sein. Auch wenn Theorie und Praxis manchmal auseinanderklaffen, sollten Sie beharrlich auf Ihrem Recht bestehen, und zwar auch dann, wenn Ihr Körper akut gar keine erkennbaren allergischen Reaktionen zeigt. Es kann sein, dass Ihr Immunsystem eine Toleranz gegenüber den Latexproteinen bzw. allergenen Gummi-Begleitstoffen entwickelt hat. Da Sie aber nicht sicher sein können, ob es nicht doch einmal zu einer Symptomatik kommt, sollten Sie auf jeden Fall auch dann latexfreie Handschuhe tragen. Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Betriebsarzt.

 

Prof. Dr. med. Uwe Gieler, Gießen
Univ.-Prof. Dr. Werner Aberer, Graz (Österreich)


Die Experten der „Sprechstunde Allergien“ beantworten zahlreiche interessante Fragen zu diesem Thema.


Diese Informationen enthalten nur allgemeine Hinweise und dürfen nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Sie können einen Arztbesuch nicht ersetzen. Die Beantwortung individueller Fragen durch unsere Experten ist leider nicht möglich.



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surfmed/www.apotheken-umschau.de; 21.01.2007, aktualisiert am 26.06.2010
Bildnachweis: PhotoDisc/ RYF

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